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Religionsfreiheit Respekt

 ·  Nun hat auch Bremen einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden unterzeichnet. Die „Willkommenskultur“, die Bundespräsident Gauck anmahnt, gibt es also längst. Dabei darf freilich in Europa der Respekt vor der Mehrheitsreligion, vor in langer Zeit gewachsener Tradition und Kultur nicht zum Lippenbekenntnis verkommen.

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Die „Willkommenskultur“, die Bundespräsident Gauck anmahnt, hat gewiss nicht jeder Deutsche verinnerlicht. Aber institutionell gibt es sie längst. Jetzt hat auch Bremen einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden unterzeichnet. Er bekräftigt das Recht, Moscheen zu bauen, das Recht auf eine islamische Bestattung, das Recht von Arbeitnehmern und Schülern, sich an bestimmten Feiertagen freistellen zu lassen, kurz: die Religionsfreiheit muslimischer Mitbürger. Der Bremer Bürgermeister wie auch die islamischen Dachverbände sprechen von einem „Zeichen des gegenseitigen Respekts“ und einem Vertrag „auf Augenhöhe“.

Kreuz am Hals verboten

Dabei darf freilich in Europa der Respekt vor der Mehrheitsreligion, vor in langer Zeit gewachsener Tradition und Kultur nicht zum Lippenbekenntnis verkommen. Diese Gefahr besteht, wenn etwa eine britische Fluggesellschaft ihren Mitarbeitern zeitweise zwar das religiös motivierte Tragen von Turbanen oder Kopftüchern erlaubte, ein kleines Kreuz am Hals aber verbot. Natürlich können private Unternehmen ihren Angestellten Vorschriften zur Dienstkleidung machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann aber darüber entscheiden, ob etwa der britische Staat die Religionsfreiheit der Betroffenen ausreichend geschützt hat. Die Straßburger Richter haben das in diesem Fall verneint, bei einer Krankenschwester, der aus hygienischen Gründen das Tragen eines Kruzifixes untersagt worden war, allerdings mit ebenso gutem Grund keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention feststellen können. Religionsfreiheit bedeutet ja nicht, anderen seine eigenen Überzeugungen aufzudrücken - wenn etwa (auch das war Gegenstand einer Straßburger Entscheidung) eine Standesbeamtin sich weigert, gleichgeschlechtliche Lebenspartner zu trauen -, sondern Freiheit zur Gestaltung des eigenen Lebens. Die reicht bis zu den Grundrechten anderer oder überragenden Gütern der Allgemeinheit.

Für die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Europa lange gekämpft worden. Der Wille, allen ihren Raum zu lassen, darf aber nicht zu einer verkrampften Neutralität oder verschämten Herabstufung des Christentums und seiner Symbole führen - und damit zu einer Leere, die von weniger friedlichen, sich ebenfalls religiös gebenden Kräften ausgenutzt werden kann.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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