Wenn alle sagen: Du bist pleite, dann bist du pleite über kurz oder lang, heißt es in einem jüdischen Witz. Das gilt nicht nur für Griechenland und für jeden Geschäftsmann. Auch Institutionen leben von ihrem Ruf, allen voran die Organe eines demokratischen Gemeinwesens. Ein autoritäres Regime mit brutal durchgreifenden Sicherheitskräften mag sich um sein Ansehen nicht scheren. Aber Einrichtungen, die über keine Bataillone verfügen, sind vergleichsweise schutzlos. Sie leben vor allem von ihrer Akzeptanz. Wenn man sie dauerhaft lächerlich macht, etwa das Parlament als überflüssig beschimpft und die Politiker als bestenfalls mittelmäßig, charakterlos und raffgierig verunglimpft, verlieren sie nicht nur Ansehen, sondern auch Legitimität.
Deshalb sollten zumindest die Verfassungsorgane darauf bedacht sein, den notwendigen Respekt einander nicht zu versagen. Hierzu gehört auch der Respekt vor Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Zugegeben: Unbedingt leicht fällt Regierung und Parlament die Orientierung an Karlsruhe nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht ist mächtig. So haben es die Urheber des Grundgesetzes gewollt, und das Gericht hat diese Position ausgebaut. Legendär sind mittlerweile die Vorschriften, die das Gericht dem Gesetzgeber macht, wenn dieser wieder einmal gefehlt hat und eine neue Regelung erlassen muss.
Aber das Verfassungsgefüge lebt nicht nur von Kritik, sondern davon, dass Verfahren und Entscheidungen ernst genommen werden. Und an diesem Ernst fehlt es in jüngster Zeit. Schon das grundlegende Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen ist missachtet worden. Über die inhaltlichen Maßstäbe kann man streiten. Aber der Gesetzgeber war nicht in der Lage, innerhalb der vorgegebenen Frist eine Neuregelung zu beschließen.
Die Frist wird nicht eingehalten
Jetzt ist es wieder soweit: Bis zum 30. Juni hätte das Bundeswahlgesetz reformiert werden müssen. Doch auch diese Frist wird nicht eingehalten, wenngleich sich die Fraktionen darum bemühen, bis dahin wenigstens einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Erinnerung: Vor fast genau drei Jahren, am 3. Juli 2008, erklärten die Verfassungsrichter einstimmig jene Regelungen des Bundeswahlgesetzes für grundgesetzwidrig, aus denen sich ein „negatives Stimmgewicht“ ergibt. Schon die Bundestagswahl 2009 fand also unter einem Wahlrecht statt, dass mit dem Grundgesetz nicht im Einklang steht. Das wurde noch geduldet, um den Gesetzgeber nicht zu einer überhasteten Reform zu zwingen.
Am Ende hat die lange Frist nicht dazu geführt, dass sich die Fachpolitiker rechtzeitig zusammengesetzt hätten. Und erst nach und nach haben alle Bundestagsfraktionen festgestellt, dass das Verfassungsgericht ihnen eine fast unlösbare Aufgabe gestellt hat. Die Verfassungsrichter müssen sich in der Tat fragen lassen, ob diese Entscheidung in dieser Form nötig war. Vor einer Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden war der Effekt des negativen Stimmgewichts selbst Fachleuten kaum bekannt. Und noch immer ist dieses durchaus nicht seltene Phänomen, das mit den Überhangmandaten zusammenhängt und bedeutet, dass mehr Zweitstimmen einer Partei schaden können (und umgekehrt), reichlich rätselhaft.
Aufblähung des Parlaments durch Ausgleichsmandate
Jedenfalls weiß bislang niemand genau, wie dieser Effekt im Ansatz beseitigt werden kann, ohne das im Kern bewährte Wahlrecht komplett zu ändern oder neue Regelungen zu finden, die womöglich ebenso angreifbar sind wie die alten. Das zunächst von der Koalition erwogene Modell konnte das negative Stimmgewicht nicht gänzlich ausschließen. Das der SPD läuft auf eine Aufblähung des Parlaments durch Ausgleichsmandate hinaus. Nach dem Vorschlag der Grünen würden manche direkt gewonnenen (Überhang-)Mandate einfach wegfallen.
Womöglich wird die Zahl der Wahlkreise reduziert, was im Osten zu ebenso großen wie menschenleeren Wahlgebieten führte. Aber das wird bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 kaum ins Werk zu setzen sein. Bis dahin wird sich ein Kompromiss zwischen den Lagern finden lassen (müssen). Das Problem: Es gibt kaum Lösungen, die so konsistent wären, dass nicht andere Wahlrechtsgrundsätze angetastet würden. Die Rechenmodelle selbst seriöser Institutionen widersprechen sich, zumal jedes mit vielen Variablen arbeitet, allen voran der Wahlbeteiligung. Parteitaktische Überlegungen sind kurzlebig. Wer sagt denn, dass auch künftig die Union von Überhangmandaten profitieren wird?
Die Frist gilt
Aber es nützt nichts: Die Frist gilt. Zwar sollte jetzt nicht gleich eine Staatskrise ausgerufen oder herbeigeredet werden. Aber eine Reform muss her, schließlich ist jeder Bürger betroffen, auch wenn damit offenbar beim Wähler kaum verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen ist. In nächtlicher Krisensitzung lassen sich Strukturprobleme jedenfalls nicht lösen.
Noch einmal darf der Bundestag nicht auf rechtswidriger Grundlage gewählt werden. Die Befolgung von Normen, das Einhalten von Fristen, also der Respekt vor rechtsstaatlichen Verfahren und Institutionen wird schließlich tagtäglich von jedem Bürger verlangt. Zeigt sich hier eine Entwicklungslinie? Dann läuft nicht nur die Karlsruher Frist, sondern auch eine Galgenfrist für den Rechtsstaat.
Peinlich!
Hans-Heinrich Dieter (hhkfdieter)
- 16.06.2011, 18:58 Uhr
Wirklich unwichtig.
Closed via SSO (Kurt-Horst)
- 18.06.2011, 17:26 Uhr
Versager
Ulrich Vosshal (Voyageur)
- 18.06.2011, 17:33 Uhr
Also den freundlichen Unterton dieses Kommentars verstehe ich nicht
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 18.06.2011, 19:25 Uhr
wozu braucht man ein neues Wahlgesetz?
Closed via SSO (hansprag)
- 18.06.2011, 20:00 Uhr