Wie schlecht muss es um die Fraktionsdisziplin im Bundestag bestellt sein, dass das Rederecht sogenannter Abweichler neu geregelt werden soll? Wie schwach muss die Autorität der Fraktionsvorsitzenden sein, dass sie sich eine Wahrung dieser Disziplin offenbar anders nicht mehr vorstellen können? Wie schwach, dass sie um jede Sekunde eines Debattenbeitrags feilschen müssen, der ihren Fraktionsfrieden stören könnte? Wie selbstherrlich müssen sie gleichzeitig sein, dass sie deshalb den Bundestagspräsidenten an die Leine legen wollen?
Die beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags ist nicht nur ein Machtkampf, der sich im Parlament abspielt. Schon die von Bundestagspräsident Lammert eigenmächtig ermöglichten Reden zweier Abgeordneter der Regierungsfraktionen, die der Euro-Politik von Regierung und Opposition nicht zustimmen wollten und nicht mit der üblichen Protokoll-Erklärung abgespeist werden sollten, fanden nicht im luftleeren Raum des Bundestags statt. Der Gegenstand selbst war Thema einer Mitwirkungs- und Demokratiedebatte, die bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen wurde. Diese Debatte wiederum war vor dem Hintergrund von „Stuttgart 21“ Teil einer Auseinandersetzung darüber, ob direkte Bürgerbeteiligung nicht besser sei als Repräsentation und Parlamentarismus.
Der „Lammert-Kontroverse“ genannte Streit über Rederecht und Redezeit gibt solchen Zweifeln wie auch Kritik an den nicht immer einfachen Regeln der repräsentativen Demokratie neue Nahrung. Die Fraktionsführungen, die so tun, als gehe es um eine Aufweichung der Fraktionsdisziplin, sowie der nicht an Selbstunterschätzung leidende Bundestagspräsident sind in Wahrheit Getriebene einer Entwicklung, in der aus immer mehr Richtungen immer umfassendere Beteiligungsrechte gefordert werden, ohne dass die Möglichkeiten zur Bündelung, zur Integration, zum Kompromiss und zur Entscheidungsfindung verbessert würden. Wer nur das eine sieht, gefährdet angeblich den Parlamentarismus, wer nur das andere, verpasst Abgeordneten angeblich einen „Maulkorb“, unterdrückt Minderheiten oder gleich die ganze Volkssouveränität. Unterstützt wird die Polarisierung durch den Niedergang alter und die Entstehung neuer Parteien, dazu durch die Bekräftigung alter Illusionen und Widersprüche - alles soll schneller gehen, aber jeder Bürger zu Wort kommen.
Das Parlament sollte der Ort sein, an dem solche Entwicklungen nicht nur tatsächlich repräsentiert werden. Die Kontroversen sollten auch ausgetragen, anschließend aber auch Entscheidungen getroffen werden. Deutschland hat in der Weimarer Zeit Erfahrungen mit einem Parlament gemacht, das erst zersplittert und entscheidungsschwach war, dann lächerlich gemacht und ausgehöhlt, schließlich von einer militanten „Volksbewegung“ entmachtet wurde. Derzeit ist der Bundestag noch nicht zersplittert, nicht entscheidungsschwach, schon gar nicht entmachtet. Aber es gehört im Bürgertum vom Schlage der Stuttgarter Selbstermächtiger, im Milieu der Linkspartei und in den Blogs der Piraten schon wieder zum guten Ton, das Parlament auszuhöhlen und lächerlich zu machen.
Doch es wäre absurd, sollten die Fraktionsvorsitzenden der „Altparteien“ CDU/CSU, SPD und FDP deshalb fürchten, die Funktionstüchtigkeit des Parlaments sei gefährdet. Ihre Durchsetzungsfähigkeit und somit die Effektivität des Parlaments sinken nicht dadurch, dass sich einzelne Abgeordnete ausnahmsweise gegen den Willen der Fraktionsmehrheit im Plenum zu Wort melden dürfen. Denn auch die Durchsetzungsfähigkeit des Abgeordneten und die Freiheit des Mandats nehmen nicht dadurch zu, dass sich ein Mandatsträger neben, ja gegen seine Fraktion stellt. Die Fraktionen sind nicht Knebelungsinstrumente für Parteizwecke, sondern stärken den einzelnen Abgeordneten, indem sie ihn und das Parlament überhaupt erst handlungsfähig machen.
In Karlsruhe zum Scheitern verurteilt
Je individualistischer, je heterogener die Gesellschaft, desto wichtiger die Fraktion und die Fraktionsdisziplin. Nicht umsonst ist der Fall, der jetzt alles ins Rollen brachte, weniger als ein Präzedenzfall. Es ist die Ausnahme von der Regel, die gestattet sein muss, um das zulässige Maß an Fraktionsdisziplin nicht in einen unzulässigen Fraktionszwang zu verwandeln. Alles andere wäre nicht verfassungsgemäß: Eine Einschränkung des Rederechts, neben dem Stimmrecht so etwas wie das Königsrecht des Abgeordneten, wäre in Karlsruhe deshalb zum Scheitern verurteilt.
Viel mehr Angst als vor Zersplitterung und Störungen parlamentarischer Abläufe müssen die Fraktionsvorsitzenden vor ihrer eigenen Schwäche haben. Die Kontroverse über das Rederecht wirft nicht nur ein Licht auf die Balance parlamentarischer Kräfte und Bräuche, sondern auch auf mangelnde Autorität an der Spitze von Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Deren Entscheidungsfreude hätte sich in dieser Legislaturperiode unter der Führung anerkannter Autoritäten (was würde Herbert Wehner dazu sagen?) längst in Gesetzen niederschlagen können. Wer aber das Rederecht braucht oder gar einschränken muss, um seine Autorität zu demonstrieren, der sägt an dem Ast, auf dem er sitzt.
Ein Fall für den Verfassungsschutz
Wolfgang Richter (langweiler2)
- 17.04.2012, 22:26 Uhr
Eigentlich
George Rauscher (misterpocket)
- 17.04.2012, 22:10 Uhr
Bitte Abgeordnete mit Zivilcourage nicht mehr „ Abweichler „
nennen, denn …!
Roman Gerhard Urbanek (romangerhard)
- 17.04.2012, 20:24 Uhr
Verfassungsfeinde im Bundestag!
Stephan Zieriacks (zzman)
- 17.04.2012, 19:54 Uhr
"Abweichler"
Michael Rennenberger (Mrenn)
- 17.04.2012, 16:47 Uhr