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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Rede des amerikanischen Justizministers Holder verteidigt gezielte Tötung von Terroristen

 ·  Amerikas Justizminister Eric Holder hat das gezielte Töten von mutmaßlichen Terroristen als legitim bezeichnet - auch wenn es sich um amerikanische Staatsbürger im Ausland handele.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (37)

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Theodor Wedel

Darf ein Staat gezielt Menschen liquidieren?

Prinzipiell schon. Auch die Grund- und Freiheitsrechte in Deutschland gelten nur für deutsches Staatsgebiet oder deutsche Staatsbürger im Ausland. Es wird vielen nicht schmecken, aber wenn die jeweiligen Regierungen ihr d'accord geben, sind die amerikanischen Drohnenangriffe und "Killer-Kommandos" im Jemen oder Pakistan rechtlich zulässig.
Anders sieht es im Fall Anwar al Awlaki aus. Das gezielte Töten eines amerikanischen Staatsbürgers durch den amerikanischen Staat kann nicht allein dadurch gerechtfertigt werden, indem man den Fall als "finalen Rettungsschuss" darstellt. Obama hat eine Grenze überschritten, die selbst Hardliner wie Bush jr. oder Cheney als tabu betrachtet haben.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.03.2012 19:41 Uhr
Helmut Scheller

@THEODOR WEDEL

Danke für Ihre Aufklärung.
Damit gelten also diese immer wieder beschworenen universellen Menschenrechte überhaupt nicht, denn zu ihnen gehören die Grund- und Freiheitsrechte nun einmal.
Für deren Duchsetzung", nicht für die Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechten in Deutschland oder für Deutsche im Ausland durften" seit fast zwei Jahrzehnten schon so einige deutsche Soldaten ins Gras beißen.
Worüber regt sich dann der Westen eigentlich so groß auf, wenn in anderen Staaten andere Vorstellungen zu und Regeln bezüglich der Rechte von Menschen gelten?
Warum darf ein US-Spezialteam im Ausland töten, aber das Team eines anderen Staates darf dies nicht? Warum ist Tyranenmord und der Mord von Unterstützern von Tyrannen seit dem Widerstand gegen Adolf Hitler schon fast zur Pflicht des aufrechten Bürgers geworden und warum wird dann jemand den Vertreter eines blutigen Tyrannen, des Königs von Saudi Arabien, töten will, ist der plötzlich ein Terrorist? Zweierlei Maß !?!?

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Mario Rutar
Mario Rutar (Rufaz) - 06.03.2012 16:14 Uhr

Nicht sehr schön, aber ein notwendiges Übel...

In Israel ist so ein Ablauf ganz genau geregelt: das Zielobjekt wird in absentia zum Tode verurteilt, die Vollstreckung erfolgt durch entsprechende Kommandoeinheiten - auch im befreundeten Ausland. Nun, der typische, von diversen moralischen Einbildungen angekränkelte Gutmensch hat da natürlich so seine Probleme damit, aber immer noch besser, es wird ein erwiesenermassen als Terrorist überführter Verbrecher auf diese saubere Art und Weise behandelt, als dass wegen so jemanden ein Haufen unschuldiger Menschen zu Schaden kommen. Es ist ist auch eine Frage der Kosten und der Verhältnismäßigkeit. Man kann nicht wegen jedem Terroranschlag gleich alle Menschen aus dem Herkunftsland des Terroristen in Sippenhaft nehmen und dann einfach das ganze Land bombardieren - wie nach 9/11 mit Afghanisten geschehen....

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.03.2012 08:08 Uhr
Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 07.03.2012 08:08 Uhr

"Zielobjekt wird in absentia zum Tode verurteilt"

Die "Objekte" bekommen nicht mal einen gelben Umschlag zugestellt.

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Julius Franzot

Erkennbare Soldaten

Wenn Ihre Paragraphen buchstäblich zur Anwendung kommen sollen, dann ist der ganze Afghanistan-Krieg eine Übertretung des "Kriegsrechts", denn Taliban und Anhänger tragen bekanntlich keine Uniformen, unterscheiden sich damit von der Zivilbevölkerung nicht.

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Helmut Scheller

@MARIO RUTAR

Falsch, entweder sind sie der Propaganda aufgesessen oder sie behaupten einfach wider besserem Wissen.
Natürlich werden in Israel diese Leute nicht von einem normalen rechtsstaatlichen Gericht in einem normalen Strafverfahren zum Tode verurteilt.
Selbst das Oberste Gericht in Israel hat bereits gefordert, dass nur Richter die Entscheidung über eine Hinrichtung treffen könnten, haben aber damit bis heute in der Praxis nichts erreicht.
Eine „Hinrichtung“ ohne Gerichtsverfahren untersagt der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" von 1966, den auch Israel ratifiziert hat.
Auch das Kriegsvölkerrechts verbietet es, unbewaffnete Zivilisten militärisch gezielt anzugreifen. Deren „Tötung jeder Art“ ist nach der Vierten Genfer Konvention von 1949 untersagt. Selbst ein „Kombattant“ – ein Kämpfer – darf nur angegriffen werden, wenn er sich etwa bewaffnet als solcher zu erkennen gibt und „unmittelbar“ an den Feindseligkeiten teilnimmt, während derer er getötet wird.

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Peter Slater

In Grossbritannien werden Terroristen mit Strassburger Menschenrechte hofiert ...

... anstatt das solche Typen einfach ausgeschaltet werden. Solchen Menschen droht in Grossbritannien noch nicht einmal eine gesetzliche Bestrafung, weil die britische Korrektheit so etwas verbietet und das solche Kriminellen auch noch die Menschenrechte 1.Klasse aus Strassburg zugesprochen wird, anstatt das London und Strassburg sich darauf einingen, das deren Menschenrechte beschnitten wird. Wer den Tod von anderen Menschen will und dafur alles tut, damit moglichst viele Leidtragende gibt, der muss sehr wohl damit rechnen, das der nationale Geheimdienst seine Aufgaben wahr nimmt, um sein Land vor solchen Menschen befreit. Missbraucht kann es immer wieder geben, jedoch ziehe ich solche Falle vor, anstatt das Terroristen ein Lotta-Leben im britischen Knast erleben wurfen ... Das amerikanische Beispiel mag zwar etwas radikal sein, dafur der Terrorismus ist minimiert und nur so lasst sich der gezielte Terrorismus bekampfen und nicht mit Strassburgs Menschenrechte !

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Pingchiao Tung

Nein! Es geht hier NICHT um Moral!

Es ist eine rechtliche Frage: Durfte die US-Regierung legal lynchen? Niemand bezweifelt, daß sie das schon immer gemacht hat.

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Christoph Rohde

Targeted Killing gab und gibt es immer

Es ist das Spannungsverhältnis zwischen reiner Normativität und Verantwortungsethik. Darf ich einen töten, um viele zu retten? Ja, wenn es ganz klar ist, scheint mir. Das war allerdings auch die Antwort des Hohepriesters bei der Preisgabe Jesu. Die Situation ist ein Dilemma, moralisieren ist hier nicht angebracht.

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Sebastian Sodbrenner

James U.S.A. Bond mit der Lizenz zum Töten .

Wie viele Menschen wurden insgesamt bei der Hinrichtung von Bin Ladin umgebracht ?
Beim Ausschalten des obersten Terroristen im Irak waren die zivilen und militärischen
Opfer erstaunlich hoch. Das sollte James U.S.A. Bond zukünftig effektiver machen .

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Stefan Wahowski

Nichts neues - wenn der Obama das gleiche tut

Wenn der Obama das gleiche tut wie zuvor der George Bush jr., dann kann es nur bedeuten, dass das was George Bush getan hat korrekt war.

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Hans-Dieter Frädrich

Nichts neues

Leider gibt es unter Obama nichts Neues! Moral, Ethik, Kriegsvölkerrecht und sonstiges internationales Recht werden beliebig zusammengebogen oder schlicht ignoriert. Eine Weltmacht hat es schließlich nicht nötig sich um irgendwelche Normen zu kümmern, nicht mal um das eigene Rechtssystem.
Wenn staatliche Institutionen jemanden so nahe kommen können, dass sie ihn töten können, können sie ihn auch festnehmen und vor ein ordentliches Gericht stellen!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.03.2012 12:51 Uhr
Helmut Scheller

@HANS-DIETER FRÄDRICH

Man stelle sich vor, Bin Laden 2ä43 nicht getötet sondern festgenommen und zu einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren in die USA überstellt worden.
Man stelle sich einmal vor, dieser Bin Laden hätte dann darüber berichtet, zu welchen terroristischen Akten, zu welchen Grausamkeiten er im Kampf seiner Mudschaheddin seinerzeit gegen die Sowjets von seinen us-amerikanischen Führungsoffizieren in Afghanistan motiviert wurde?
Man stelle sich einmal vor, Bin Laden hätte belegen können, dass er und seine Organisation die Anschläge von 09.11 zwar wohlwollend zur Kenntnis genommen aber niemals initiiert und finanziert haben.
Man stelle sich einmal vor, aus einem solchen Verfahren hätte die Welt vernehmen können, dass es sich beim Krieg der westlichen Allianz gegen Afghanistan um einen völlig unbegründeten Angriffskrieg gegen ein Land und seine Führung gehandelt habe, die mit 09.11 nicht mehr zu tun hatten als Saudi Arabien und Pakistan?
Genau deshalb gibt es keine rechtsstaatl. Verfahren.

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Steffen Rupp

Ultima ratio. Gibt es dann wenigstens einen richterlichen Beschuss zur Tötung?

Werde den Eindruck nicht los, dass hier wieder einmal leichtfertig wesentliche Prinzipien zumindest im westlichen Kulturkreis verankerter rechtsstaatlicher Vorstellungen zugunsten scheinbarer Sicherheit geopfert werden.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.03.2012 12:41 Uhr
Helmut Scheller

@STEFFEN RUPP

Nein, es gibt für diese Tötungen außerhalb der militärischen und geheimdienstlichen Befehlsketten natürlich keinen richterlichen Beschluss, weder in den USA noch in ähnlich gelagerten Fällen in Israel. Wie soll das auch gehen?
Eine Staatsanwaltschaft legt Beweismaterial vor, welches sie von den Geheimdiensten und vom Militär übergeben bekam, zu dem sie selbst keinerlei Untersuchungen anstellen und die sie selbst nicht verifizieren kann?
Dieses Material liegt dann gegen "Angeklagte" vor, die terroristischen Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereiches us-amerikanischen Rechts begangen haben sollen?
Verteidigung nicht möglich, da es keinen Verteidiger gibt, der Gegenbeweise beschaffen und vortragen bzw. zum Fall selbst mit dem "Angeklagten" sprechen könnte?
Der "Angeklagte" bekommt ebenfalls keine Chance, etwas zu seiner Verteidigung vorzubringen, da er von dem Verfahren gegen sich ja nichts erfahren darf?
Tötungen dieser Art sind nun einmal rechtsstaatlich nicht legitimierbar.

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Julius Franzot

Akzeptabel

Es ist besser, gezielt einen erwiesenen Terroristen umzubringen, als ungezielt ein ganzes Land auf Dauer zu zerstören. Mit einem Krieg ermordet man vor allem Unschuldige. Kriege und Verwüstungen sind keine Kavaliersdelikte sondern Massenmorde.

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Antworten (9) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.03.2012 03:33 Uhr
Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 07.03.2012 03:33 Uhr

Stimmt Herr Slater, was sie sagen

Wissen Sie, die Strassburgher richter wuerden auch jeden Angreifen, der ihnen das Licht ausblassen wollte.

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Julius Franzot

Rechtfertigung

Ich bleibe der Meinung, dass 5 Morde weniger verbrecherisch als 50.000 Morde sind. Auch ein Krieg wird nicht von einem besonders kompetenten Gericht, sondern nur von fehlbaren Menschen angezettelt. Alles was hilft, Menschen am Leben zu erhalten, ist besser als das, was hilft, ihnen Leben und Behausung zu entziehen. Es ist mir sehr egal, was im "Kriegsrecht" steht. Ich habe auch nie ein Kochbuch für Kannibalen gekauft. Es ist eine perverse Vorstellung, man könne Massenmorde so regeln wie die Krümmung der Gurke.
Sie zitieren gerade den 2.WK. Die Rote Armee ware an keinem Kriegsrecht gehalten und die Berliner Frauen haben es am eigenen Leibe erfahren müssen. Die Wehrmacht war daran gebunden, aber 100 erschossene Zivilisten für einen getöteten Soldat war bestimmt nicht paragraphenkonform. Man kann Vieles regeln, das Verbrechen wirklich nicht, man kann nur das Menschenmögliche tun, um jede Art von Krieg zu verhindern.

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Julius Franzot

Alternative

In der Tat rechtfertige ich eine gezielte Tötung nur wenn diese einen Krieg (ungezielter Massenmord) verhindert. Eine gezielte Tötung aus anderen Gründen wäre Verbrechen, sonst nichts

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Helmut Scheller

@JULIUS FRANZOT

Kein Gericht hat diese armen Menschen verurteilt.
Aber rechtfertigen die Toten eines Krieges den Mord an Menschen im Rahmen gezielter Tötungen, für die es ebenfalls keine rechtliche Basis, kein rechtsstaatliches Verfahren sondern lediglich die subjektive Entscheidung fehlbarer Menschen aus dem militärischen, geheimdienstlichen bzw. politischen Bereich gibt?
Natürlich kann man so vorgehen, aber dann kann man sich nicht über die Verbrechen anderer aufregen. Bruch des Völkerrechts kann nicht einmal mit dem Bruch des Völkerrechts durch den Gegner begründet werden, wie man nach dem Weltkrieg zur Kenntnis nehmen musste.
Die Rote Armee hat sich nie an das Kriegsrecht gehalten und brauchte dies auch nicht, da die UdSSR es nicht ratifiziert hatte. Deutsche Soldaten und Offiziere aber wurden für den gleichen Tatbestand verurteilt, da für sie nun einmal das Kriegsvölkerrecht galt.
Rotarmisten und Partisanen durfte einen Gefangenen ermorden, deutsche Soldat natürlich nicht.

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Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 06.03.2012 16:10 Uhr

Mit Ihrer Logik, Herr Franzot, könnte man auch sagen:

"Es ist besser, einen unschuldigen zu ermorden, als ein ganzes Land auf Dauer zu zerstören". Man kann nicht nur die Rechtslosigkeit, sondern auch Unrecht mit Ihren Argumenten rechtfertigen. Sie stellen willkürlich als Alternativen Rechtlosigkeit oder Krieg.

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Julius Franzot

@Helmut Scheller

Im Prinzip haben Sie recht, aber haben Sie sich schon mal gefragt, welches Gericht die von Bombardements betroffenen Zivilisten, die es bei jedem Krieg massenweise gibt, zum Tode verurteilt hat? Man komme mir nicht mit dem Märchen, dass es halt "Krieg ist". Ein Aggressionskrieg (sogenannte Präventivkriege, die schon ein gewisser Braunauer kannte, gehören auch dazu) ist eine Straftat (steht auch im GG und im StgB) und keine Heldentat oder "Notwendigkeit". Wenn wir uns kurz von den Paragraphen verabschieden, dann frage ich Sie, ob, rerin menschlich gesehen, 4-5 Morde nicht besser als Tausende von Morden sind.

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Wolfgang Spiecker

@ Helmut Scheller

Bravo !

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Peter Slater

"Herr Scheller" in Grossbritannien wird aus einem Terroristen ein Opfer gemacht ...

... und aus Opfern werden Tater gemacht und so sehen wir die Strassburger Menschenrechtsmaschinerie. Menschen, die auffallig sind und die sich offentlich dazu bekennen, Briten, Christen und moglichst viele westliche Burger umbringen zu wollen, mussen aus dem Verkehr gezogen werden, mit Gewalt oder mit entsprechenden Leitlinien und nicht, nachdem, was Strassburg sagt, denn immer wieder erleben wir in Grossbritannien, das der Staat machtlos ist, weil Strassburg peinlichstgenau die Menschenwurde dieser Terroristen beschutzt lassen will ... Werr das Ziel hat, Menschen zu terorisieren, muss damit rechnen, selbst ausgeknipst zu werden ... Vielleicht wurden Sie ja ein Terroristen schutzen lassen, nur weil das ihre Pflicht als rechenschaffender Burger ist, ich jedoch, wurde jemanden, der mir das Licht ausblasen will, angreifen ...

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Helmut Scheller

@JULIUS FRANZOT

Wer entscheidet nach Ihrer Auffassung wohl darüber, ob eine Person, die man nicht bei der Ausführung einer terroristischen Aktion antrifft, tatsächlich ein Terrorist ist?
Dies kann in einem rechtsstaatlichen System nur ein unabhängiges und in der Sache zuständiges Gericht sein. Es müsste die Anklage des Staates und die Gegenargumente eines Verteidigers prüft auf der Basis des geltenden Rechts prüfen und seine Entscheidung treffen.
Die Entscheidungen für die Tötungen werden aber eben gerade nicht von einem solchen Gericht getroffen, was logisch ist.
Solche Entscheidungen von Gerichten liegen aber nicht vor und werden auch nicht angestrebt. Wenn aber Menschen weder im Rahmen von Kriegshandlungen, noch im Rahmen von wirklicher Notwehr (sehr stark beschränkt) noch auf der Basis eines rechtskräftigen Urteils getötet werden, wenn man dabei sogar noch bewusst den Tod sich zufällig in der Nähe befindlicher unbeteiligter Zivilisten in Kauf nimmt, dann ist dies Mord!

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Klaus Dieter

Alles Kriegsrecht oder was?

Es hat seinen Grund warum die USA den internationalen Gerichtshof nicht anerkennen. Einige US-Politiker gehören hinter Schloss und Riegel.
Fakt ist, dass das Kriegsrecht ein Faustrecht ist. Einfach zu erklären, dass Kriegsrecht gelten würde, ist offensichtlich ein Farce.
Es werden Menschen getötet, gegen die keinerlei richterliche Anordnung vorliegen. Anders ausgedrückt, stelle Dir vor DU wirst getötet, weil ein US-Beamter meint, DU wärst ein Terrorist. Gegenmaßnahme? Unbekannt.
Insbesondere ist auch augenscheinlich, dass die Kriegsgegner nicht als solche behandelt werden (siehe Guantanamo). Es sind ja auch nur Terroristen. Dabei ist die Stigmatisierung ein alt bekanntes Mittel, Tötung zu rechtfertigen und soll insbesondere beim eigenen Personal die Hemmungen reduzieren. Auf jeden Fall bekommt der Spruch von den Soldaten, die Mörder wären in diesem Zusammenhang eine neue Bedeutung, das Wort vom Schreibtischtäter auch.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.03.2012 10:35 Uhr
Helmut Scheller

@KLAUS DIETER

Der Trick besteht ja gerade darin, alle militärischen Aktivitäten gegen Afghanistan, gegen den Irak durch den Westen nicht als Kriege gewertet werden.
Sie wurden und werden zu einer Art "Polizeiaktion gegen bandenmäßig organisierte, terroristisch agierende Kriminelle " umdefiniert. Maximal wird von unseren Politiker, ob in den USA oder in Deutschland, der Bevölkerung zugestanden, dass sie diese Einsätze gefühlsmäßig als einen Kriege "ansieht" und mit einem solchen gleichsetzt.
So drückt man sich darum herum, seine Handlungen am Kriegsvölkerrecht messen zu lassen.
Darum gab und gibt es z.B. weder in Afghanistan noch im Irak Kriegsgefangenenlager, haben weder das Rote Kreuz noch der Rote Halbmond die Möglichkeit, dort im Rahmen von militärischen Handlungen ggf. festgenommene Personen betreuen, ihre Rechte nach dem Kriegsvölkerrecht zu wahren. Fragen sie doch mal, was mit Festgenommenen bislang geschehen ist, ob sie verurteilt wurden - oder ob überhaupt jemand eine Kampfhandlung überlebte

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Carlos Anton

Gefährliche Entwicklung

Mit dieser Haltung wären die USA kaum noch vom früheren KGB zu unterscheiden, der Regimegegner im Ausland töten liess. Wenn so ein Weg beschritten wird, gerät er leicht ausser Kontrolle. Demächst lässt man nicht nur Kriegsgegner sondern politische Gegner per Drohne töten. Wer will das kontrollieren?

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Antworten (7) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.03.2012 08:57 Uhr
Carlos Anton

@Helmut Scheller

...und weiles diese Probleme immer geben wird, kann ich es nicht begruessen, wenn gezielte Toetungen von der Regierung akzeptiert werden. Natuerlich kann man nicht viel dagegen tun, wenn sich eine Grossmacht dieses Recht nimmt. Man sollte es zumindest an den Pranger stellen.

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Closed via SSO
Jens Muche (yahel) - 06.03.2012 13:56 Uhr

@ Josef Bujtor „..die anderen Menschen nicht nur die Freiheit sondern auch das LEBEN nehmen wollen.“

Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Die USA betreiben 16 Geheimdienste, die unkoordiniert und ohne Kontrolle durch die Regierung, Kongreß oder Senat „arbeiten“.

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Helmut Scheller

@CARLOS ANTON

Da kann es nicht nur Probleme geben, die gibt es zwangsläufig, wenn fehlbare Menschen, die keinerlei richterliche Autorität und Legitimation besitzen, sich anmaßen, darüber zu befinden, ob ein Mensch weiterleben darf oder nicht - Irrtümer eingeschlossen.
Weder ging es in Afghanistan noch im Irak je um irgendwelche Menschenrechte.
Es ging und geht in dieser Region um Macht und um Einfluss.
Jedes Regime, welches sich den Interessen der führenden Macht der Erde, den USA, Israel und damit den Interessen des internationalen Geldadels in den Wege stellt bzw. sich diesen Interessen nicht unterzuordnen bereit ist, wird früher oder später möglichst "diszipliniert".
Die Mittel dazu verstoßen zwar ebenfalls gegen Menschenrechte - Angriffskriege, Guantanamo, Folter wie Waterboarding, gezielte Tötungen usw. - aber sie geschehen für einen "guten Zweck" und die Täter sind die Guten, die dürfen alles, sogar morden.

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Carlos Anton

@Helmut Scheller

Sie haben recht mit Ihren Feststellungen. Die Frage ist, welche Schluesse man daraus zieht und das Risiko ist, dass innerhalb des Rechtsstaates ein rechtsfreier Raum oder zumindest eine Grauzone entsteht.

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Helmut Scheller

@CARLOS ANTON

Natürlich wird niemand im Nachhinnein kontrollieren, ob es sich beim Getöteten tatsächlich um einen blutbefleckten Terroristen, also um jemanden, der sich mit terroristischen Mitteln an Zivilisten vergreift, handelte. Er ist tot und wenn es sich um einen Irrtum gehandelt haben sollte, was sich nie ausschließen lässt, dann wird man sich eben erneut auf die Suche nach dem begeben, den man eigentlich ermorden wollte.
Natürlich wird auch niemand ausschließen können, dass man dieses Mittel nicht auch einsetzt, um politische Gegner zu beseitigen. Allein auf den kubanischen Diktator Fidel Castro hat es 638 Attentatsversuche gegeben - viele davon organisiert durch us-amerikanische Geheimdienste.
Wenn man heute das Ziel, den Tod des Diktators erreichen wollte, würde man sicher auch über den Einsatz von Drohnen nachdenken - natürlich.
Also so etwas Neues sind die Tötungen nicht, es gab sie schon immer und auf allen Seiten. ´
Waren sie allerdings früher etwas Besonderes, sind heute "Normalität".

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Carlos Anton

Bisher nicht

Da haben Sie recht. Bisher war das wohl so, aber wer kontrolliert, dass das auch so bleibt. Ausserdem setzen sich die Amerikaner nicht immer fuer die Freiheit, aber immer fuer ihre Interessen ein. Da kann es durchaus Konflikte geben.

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Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 06.03.2012 10:28 Uhr

Nicht ganz so!

Herr Anton, es gibt einen gewaltigen Unterschied: Der KGB hatte Menscjhern, auch in unserem Lande, ermorden lassen, die sich FÜR die Freiheit eisetzten. Die Amerikaner schiessen auf Menschen, die anderen Menschen nicht nur die Freiheit sondern auch das LEBEN nehmen wollen. Durch dieses "erschiessen" könen und werden auch wirklich andere Menschen am Leben bleiiben - beim KGB nicht!!!!

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Jonny Beyer

Wer im Namen der 'Demokratie' tötet, ...

... darf sich nach dem Denkschema von 'bezahlten' Politikern ganz beruhigt schlafen legen, denn die Summen für den derzeitigen Wahlk(r)ampf müssen ja zu etwas nütze sein.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.03.2012 14:07 Uhr
Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 06.03.2012 14:07 Uhr

Wer im Namen der 'Demokratie' tötet, ...

... tötet die Demokratie.

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Prinzip Hoffnung

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Warum sollten die Taliban in Afghanistan jetzt große Zugeständnisse machen, wenn die Dinge sich ohnehin zu ihren Gunsten entwickeln? Es bleibt wiederum die Hoffnung, dass sich die „Moderaten“ unter ihnen gegen islamistische Fanatiker durchsetzen. Mehr 1 1