29.01.2005 · Verfassungsrichter haben darauf hingewiesen, daß die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003 keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge sei. SPD-Politiker wollen nun die Option eines neuen Vorstoßes prüfen.
Im Kampf gegen die Rechtsextremen halten hohe Verfassungsrichter ein Verbot der NPD ausdrücklich für möglich. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sagte, die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003 stelle „keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge dar“. Aus der SPD kam der Vorstoß, ein neues Verbotsverfahren zu prüfen. SPD und Grüne konkretisierten ihre Pläne zum Vorgehen gegen rechtsextreme Demonstranten und Abgeordnete.
Papier betonte in der „Bild am Sonntag“, das Verfassungsgericht habe in dem „NPD-Verbotsverfahren im März 2003 keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen“. Das Gericht hatte das Verfahren eingestellt, weil Informationen aus der rechtsextremen Partei teilweise von verdeckten Ermittlern kamen.
Zweites Verbotsverfahren soll geprüft werden
Der Vizepräsident des höchsten Gerichts, Winfried Hassemer, sagte dem „Spiegel“, käme ein neuer Verbotsantrag, würde sich das Bundesverfassungsgericht „sofort und intensiv“ darum kümmern. „Wir haben nur gesagt, kurz vor und während eines Verbotsverfahrens muß der Staat Leute, die für ihn in Landes- und Bundesvorständen der Partei Spitzeldienste tun, abziehen oder zumindest abschalten.“ Hassemer hatte vor zwei Jahren zur Minderheit der Richter gehört, welche die Einstellung bewirkte. Der Kieler Politikwissenschaftler Joachim Krause forderte, „daß das Verfassungsgericht ein Verbot dieser Partei jetzt ernsthaft angeht“.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, will die Möglichkeiten für ein zweites Verbotsverfahren überprüfen. „Wir werden in den kommenden Wochen noch einmal sorgfältigst prüfen, ob wir in Sachen NPD-Verbot zu einer anderen Würdigung als bislang kommen“, sagte er am Samstag der „Netzeitung“.
Mehrheit der Bundesbürger für Verbot von Demonstrationen rechtsextremer Gruppen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, zeigte sich erneut aufgeschlossen für Verbote von Versammlungen „an gesetzlich festgelegten Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus“, wenn eine Verharmlosung der NS-Verbrechen zu erwarten sei. Das sieht auch ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor. Die Orte müßten aber vom Gesetzgeber festgelegt und nicht wie vorgesehen per Rechtsverordnung durch die Regierung bestimmt werden, sagte Beck. Die im Gesetzentwurf „auch an anderer Stelle“ vorgeschlagene Verschärfung des Versammlungsrechtes lehnte Beck ab. Im Gespräch sind Einschränkungen von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Versammlungsverbote.
61 Prozent der Bundesbürger wollen nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL unter 1001 Befragten, daß Demonstrationen rechtsextremer Gruppen und Parteien generell verboten werden.
Bei einer Demonstration linker Gruppen gegen einen Aufmarsch rechtsextremer Gruppen ist es am Samstag in Kiel unterdessen zu Ausschreitungen und Gewalt gekommen. Demonstranten des autonomen Spektrums bewarfen auf dem Weg zum Bahnhof Polizisten mit Flaschen und anderen Gegenständen. Die Polizei ging am Bahnhof mit Wasserwerfern gegen die Demonstranten vor. Es habe 40 Festnahmen gegeben, sagte eine Polizeisprecherin dem epd.
Am Bahnhof hatten sich rund 300 Rechtsextreme unter dem Motto „Gegen Multi-Kulti und Hartz 4“ versammelt. Sie wurden zum Teil mit Steinen beworfen. An der Demonstration gegen den rechten Aufmarsch beteiligten sich am Samstagnachmittag rund 7.000 Menschen.
Zuvor hatte ein Bündnis von Gewerkschaften, Parteien und Kirchen gegen das Treffen der Rechtsextremen protestiert. An einem Demonstrationszug vom schleswig-holsteinischen Landtag zur Kieler City-Kirche St. Nikolai beteiligten sich auch Landtagspräsident Heinz-Werner Arens (SPD), Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) und der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 20. Februar, Peter Harry Carstensen.
Auf der Abschlusskundgebung rief Arens in dem evangelischen Gotteshaus zum Widerstand gegen den Rechtsextremismus auf. 60 Jahre nach der Befreiung des KZ Auschwitz hätten wieder bis zu 15 Prozent der Deutschen ein rechtsextremes Weltbild, beklagte der Landtagspräsident. Dem müssten alle Demokraten entgegentreten.
Müller will staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien prüfen
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe und Verteidigungsminister Peter Struck (beide SPD) forderten einen breiteren Kampf gegen Rechtsextreme. Stolpe sagte der „Sächsischen Zeitung“: „Ich kann nur hoffen, daß es uns zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingt, deutlich zu machen, daß diese paar Neonazis nicht typisch für den Osten sind.“ Struck sagte in den „Bremer Nachrichten“ (beide Samstag): „Wir müssen die NPD mehr und mehr als das entlarven, was sie wirklich ist: eine Nazi-Partei.“ Auf dem Parteitag der sächsischen Grünen in Pirna sagte die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth: „Das Problem läßt sich nicht mit Aussitzen lösen.“ Roth lehnte den Vorschlag des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) ab, eine Streichung der staatlichen Finanzierung für verfassungsfeindliche Parteien zu prüfen. „Dann könnte die NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden“, sagte Müller der „Bild am Sonntag“.
SPD-Chef Franz Müntefering forderte am Freitag abend in Gotha, die Parlamentspräsidenten sollten Abgeordnete bei antisemitischen und nationalsozialistischen Tönen notfalls aus dem Parlament verweisen. Der neue Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), hatte einen Antrag auf Grundgesetzänderung für den Schutz der Redefreiheit angekündigt.