23.01.2005 · Nach dem Eklat, für den NPD-Politiker im sächsischen Landtag mit ihren Reden zur Bombardierung Dresdens gesorgt haben, ist die Debatte über ein neues Verbotsverfahren entbrannt.
Nach dem NPD-Eklat im sächsischen Landtag ist die Debatte um ein Verbot der rechtsextremen Partei neu entbrannt. Politiker von CDU und PDS haben eine Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens ins Gespräch gebracht. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lehnt dies allerdings weiter ab. Der Zentralrat der Juden warf der Politik Versagen vor.
In einer Debatte zur Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg hatten Abgeordnete der rechtsextremen NPD am Freitag die Zerstörung der Stadt als „Bomben-Holocaust“ der Alliierten bezeichnet und diese „Massenmörder“ genannt. NPD-Fraktionschef Holger Apfel sagte, in Dresden habe „ein kaltblütig geplanter industrieller Massenmord an der Zivilbevölkerung stattgefunden“. Dresden war im Februar 1945 bei Luftangriffen der Alliierten weitgehend zerstört worden, mehr als 35.000 Menschen starben.
Deutschlands Ansehen beschädigt
Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) schloß die Option eines Parteienverbots nicht aus. Bundesinnenminister Otto Schily sagte am Samstag, mit dem Verhalten der NPD-Abgeordneten werde das Ansehen Deutschlands beschädigt, „wie man es sich schlimmer nicht vorstellen kann“. Man müsse verhindern, daß „unsere Jugend verdorben“ und mit „diesem rassistischen und verfassungsfeindlichen Gedankengut überschwemmt wird“. Dennoch ist Schily weiter gegen eine Neuaufnahme des Verbotsverfahrens. Der Minister habe schon nach der damaligen Gerichtsentscheidung erklärt, er sehe vorläufig keine Möglichkeit für ein neues Verfahren, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Zugleich bedauerte Schily, daß das NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe 2003 gescheitert war. Daher müsse man sich jetzt stärker auf die politische Auseinandersetzung mit der Rechtspartei konzentrieren.
Milbradt nicht grundsätzlich gegen neues Verfahren
Milbradt sagte: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens.“ Es müsse aber sorgfältig vorbereitet werden und ersetze nicht die politische Auseinandersetzung. Aktionismus helfe nicht weiter, sondern nütze im Falle eines erneuten Scheiterns des Verbotsantrages der NPD.
Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ von Samstag will Sachsens PDS-Fraktionschef Peter Porsch in der kommenden Woche gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen erreichen, daß Schily vom Freistaat aufgefordert wird, beim Bundesverfassungsgericht einen neuen Verbotsantrag zu stellen.
Ströbele gegen Verbotsverfahren
Der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Christian Ströbele, lehnte ein neues Verfahren ab, da es aus seiner Sicht zu viele Risiken und Propagandamöglichkeiten für die NPD beinhalte. Er warnte vor Erfolgen der NPD bei den anstehenden Wahlen in anderen Bundesländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Viele der Kader, die in Sachsen zu den Wahlergebnissen der NPD beigetragen hätten, kämen aus Nordrhein-Westfalen und gingen jetzt dorthin zurück.
SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter appellierte daran, den „nazistischen Umtrieben mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten“. Die Vorgänge in Dresden seien „unserer Demokratie unwürdig“. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die NPD verhöhne Millionen von Opfern des Nazi-Terrors und des Rassenwahns. Es müsse juristisch geprüft werden, ob das Verhalten der NPD den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle.
Die Staatsanwaltschaft prüft
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen NPD-Abgeordnete wegen Volksverhetzung prüfen zu wollen. Es gilt als offen, ob der NPD wegen ihrer jüngsten Äußerungen ein strafrechtliches Vergehen nachgewiesen werden kann.
Laut Artikel 55 der sächsischen Verfassung dürfen Abgeordnete nicht wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder in Ausübung ihres Mandates getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dies gilt laut Verfassung allerdings nicht für verleumderische Beleidigungen. Ob die NPD-Äußerungen vom Freitag als solche eingestuft werden können, müßte vor Gericht geklärt werden.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Andreas Feron, sagte, man kenne den Sachverhalt um den Eklat bislang nur aus den Medien. Jetzt müßten die Wortprotokolle der Debatte gesichtet werden. Dann müsse geprüft werden, ob die Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt haben könnten.
Warnungen vom Zentralrat der Juden
Der Zentralrat der Juden erklärte, für die NPD-Äußerungen gebe es weder Rechtfertigung noch Entschuldigung. Man müsse sich fragen, „was wir uns noch alles in diesem Land gefallen lassen müssen, bevor die Schmerzgrenze erreicht ist und Abwehrreaktionen einsetzen.“ Fremdenfeindliches und antisemitisches Gedankengut sei längst wieder salonfähig. 60 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und der Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur sei dies eine Bankrotterklärung der Politik.
Innenpolitiker von SPD, Grünen und Union forderten, der antisemitischen, rassistischen und rechtsextremen Haltung der NPD müßten alle Demokraten mit Widerstand begegnen. Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), sagte: „Das ist um so dringlicher, weil im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestags des Kriegsendes weitere Aktivitäten dieser Art seitens der Rechtsextremisten zu befürchten sind.“
„Aktiver Verrat der Demokratie“
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte im NDR, die Vorgänge in Sachsen würden dem Bild Deutschlands in der Welt schaden. „60 Jahre nach Ende des Krieges gibt es immer noch Menschen in Deutschland, die aus der Geschichte nichts gelernt haben und die auch mit ihrer politischen Programmatik und ihrer politischen Rhetorik anknüpfen an die unsägliche Zeit des Dritten Reiches.“
Der SPD-Fraktionschef im sächsischen Landtag, Cornelius Weiss, sagte im RBB, zwei Abgeordnete der anderen Fraktionen würden Interna an die NPD weitergeben. „Das heißt, es kommt jetzt zum aktiven Verrat der Demokratie.“ Damit müsse man sich aber abfinden, weil man nicht mit polizeistaatlichen Mitteln versuchen könne, herauszubekommen, wer die Übeltäter seien. „Denn damit würden wir ja den demokratischen Rechtsstaat selbst in Frage stellen", sagte Weiss. In den vergangenen Wochen hatte die NPD bei verschiedenen Abstimmungen mehr Stimmen erhalten als sie Abgeordnete im Landtag hat.