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Rechtsextremismus Haftstrafen nach Anschlägen von Neonazi-„Freikorps“

07.03.2005 ·  Erstmals seit Jahrzehnten hat ein Gericht Neonazis wieder als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung eingestuft. Zwölf jugendliche Angeklagte wurden in Potsdam verurteilt, weil sie mehrere Anschläge auf Geschäfte und Imbißbuden verübt hatten.

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Das Brandenburgische Oberlandesgericht in Potsdam hat am Montag elf Jugendliche wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Sie wurden nach Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen von acht bis vierundzwanzig Monaten verurteilt, ein als Rädelsführer angesehener, heute zwanzig Jahre alter Abiturient wurde zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Die Männer haben zwischen August 2003 und Mai 2004 insgesamt zehn Anschläge auf Imbißbuden, Restaurants und Geschäfte im Havelland verübt, die jeweils von Ausländern geführt wurden. Sie haben die Taten zum Teil gestanden, jedoch zurückgewiesen, daß sie Terroristen seien. Der Sachschaden, den die insgesamt zwölf Täter anrichteten, betrug 800.000 Euro; Menschen kamen nicht zu Schaden.

„Staatsschutzrechtlich von minderer Bedeutung“

Die Männer, die zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt waren, verübten die Taten nach den Feststellungen des Gerichts aus Fremdenhaß. Sie nannten sich „Freikorps“ und wollten mit den Anschlägen die ausländischen Wirtsleute vertreiben.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren nach Brandenburg abgegeben, weil es „staatsschutzrechtlich von minderer Bedeutung“ sei, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Montag sagte. Gründe seien das geringe Alter der Täter, ihre regional begrenzten Aktivitäten und der verhältnismäßig geringe Organisationsgrad. Die Straftaten seien nicht geeignet gewesen, den Staat wesentlich zu schädigen.

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Von Matthias Rüb, Washington

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