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Rechtsextremismus Debatte über die Redefreiheit der Parlamentarier

28.01.2005 ·  Volksverhetzung im Parlament ist nicht strafbar - deshalb kann die NPD im sächsischen Landtag ungestraft die Judenvernichtung leugnen. Dagegen will die CDU vorgehen und hat die Unterstützung Schilys. Die Grünen protestieren jedoch.

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Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat sich offen für Vorschläge der Union zur Strafbarkeit von Volksverhetzung in Parlamenten gezeigt.

Da solche Regelungen aber sehr stark die innere Funktionsfähigkeit eines Parlaments berührten, werde sich die Bundesregierung als Exekutive bei dem Thema zurückhalten, sagte Schilys Sprecher Rainer Lingenthal am Freitag in Berlin.

CDU will Volksverhetzung strafbar machen

Der neue Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, hatte am Donnerstag einen Antrag auf eine Grundgesetzänderung angekündigt. Danach solle Volksverhetzung durch Abgeordnete unter Strafe gestellt werden. Bislang ist die Redefreiheit von Abgeordneten durch die sogenannte Indemnität geschützt.

So ist beispielsweise das Leugnen der Judenvernichtung im Parlament nicht strafbar, außerhalb schon. Lediglich bei verleumderischer Beleidigung von Kollegen können Parlamentarier strafrechtlich belangt werden.

Der Staatsanwaltschaft sind die Hände gebunden

Wegen der Redefreiheit der Abgeordneten konnte beispielsweise die sächsische Staatsanwaltschaft nicht gegen die NPD-Abgeordneten vorgehen, die im Dresdener Landtag vom „Bomben-Holocaust“ der Alliierten gesprochen hatten und beim Gedenken an die Opfer der Nazi-Herrschaft demonstrativ den Plenarsaal verließen.

Aus der Debatte um den Umgang mit rechtsextremen Parlamentariern entstand der Vorschlag, Volksverhetzung im Parlament künftig unter Strafe zu stellen.

Beck: Wir haben genug andere Möglichkeiten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, bezeichnete den Vorschlag hingegen als „Schnapsidee und Populismus par exellence“. Der verfassungsrechtliche Schutz von Äußerungen im Parlament sei kein Freibrief für Abgeordnete. Bei einer Aufhebung der Indemnität könnten sich in Zukunft Regierung und Opposition nach hitzigen Debatten gegenseitig mit Strafanzeigen überziehen. Für das politische Klima im Land sei das schädlich, so Beck.

Der Grünen-Politiker betonte, daß die Parlamente schon heute mit ihren Geschäftsordnungen die Möglichkeit hätten, gegen verfassungsfeindliche Äußerungen vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, daß die NPD die Grundfesten unserer Verfassung erschüttert“, sagte Beck.

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