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Rechtsextremismus Anklage gegen Münchner Neonazis

06.07.2004 ·  Weil sie mit einem Sprengstoffanschlag die Grundsteinlegung des Jüdischen Kulturzentrums in München verhindern wollten, klagt der Generalbundesanwalt mehrere Neonazis an.

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Wegen des geplanten Anschlags auf das jüdische Zentrum in München hat Generalbundesanwalt Kay Nehm Anklage gegen die mutmaßlichen Anführer der rechtsextremistischen Gruppe erhoben.

Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird dem Neonazi Martin Wiese sowie drei weiteren Mitgliedern der „Kameradschaft Süd“ unter anderem die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Außer dem 28-jährigen Wiese handelt es sich dabei um den 28-jährigen Zimmerer Alexander M., der 24-jährigen Zimmerlehrling Karl-Heinz St., sowie um den 22-jährigen arbeitslosen David Sch. Die Vier bildeten nach Auffassung der Ankläger den Führungszirkel der Rechtsextremisten.

Außer David Sch. werde allen zudem die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags zur Last gelegt. Mit dem Anschlag wollten sie demnach die für den 9. November 2003 vorgesehene Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums am Münchner St.-Jacobs-Platz verhindern. Die Klageschrift wurde den Angaben zufolge bereits am 1. Juli beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Bereits Anfang Mai hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen fünf andere Angehörige der Gruppierung erhoben.

„Terroristische Mittel“

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft schloß sich Wiese 2001 der in München ansässigen rechtsextremistischen Kameradschaft an, die auch unter der Bezeichnung „Aktionsbüro Süd“ bekannt war. 2002 soll er dann die Führung der Gruppierung übernommen und darin einen fest strukturierten Führungszirkel aufgebaut haben. Spätestens seit Frühjahr 2003 habe die Organisation auch „terroristische Mittel“ zur Durchsetzung ihrer Ziele in Betracht genommen, heißt es in der Mitteilung.

Wiese bestimmte demnach als Anführer Ziele und Vorgehensweise der Gruppe. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Führungszirkels habe er Schußwaffen, Sprengstoff und eine funktionstüchtige Handgranate besorgt. Alexander M. habe demnach eine Tasche mit Sprengmaterialien auf seiner Arbeitsstätte versteckt gehalten.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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