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Rauchverbot „Freiwillige Verpflichtungen wirken nicht“

20.08.2006 ·  Nichtraucher und Mitarbeiter leiden unter dem Rauchen in Gaststätten. Für einen wirklichen Schutz reichen freiwillige Verpflichtungen nicht aus, das umfassende Rauchverbot ist zwingend. Ein Gastkommentar von Michael Krzyanowski.

Von Michael Krzyanowski
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Vor kurzem hat in Gestalt von Verbraucherminister Horst Seehofer erstmals ein Mitglied der Bundesregierung ein gesetzliches vollständiges Rauchverbot in Restaurants gefordert. Dies ist eine bedeutende Wende: Bislang sollen die Gesundheit der 54 Millionen Nichtraucher in Deutschland freiwillige Vereinbarungen zwischen Regierung und Gastwirten schützen. Ob diese wirksam sind, steht nun im Zentrum einer bereits lang anhaltenden Debatte.

Deutschland könnte in dieser Diskussion von zahlreichen Erfahrungen aus dem Ausland profitieren. Länder wie Schweden und Finnland, Großbritannien und Irland haben beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie viele Jahre auf ähnliche Regelungen wie in Deutschland sowie auf die Gesetze des Marktes statt des Staates gesetzt.

Wertet man diese Erfahrungen aus, fällt eines auf: Gerade Länder, die sonst wenig auf staatliche Regulierung setzen, halten ein umfassendes Rauchverbot für zwingend. Dafür steht nicht nur der strenge Schutz von Nichtrauchern in den Vereinigten Staaten, auch Länder wie England, Schottland oder Irland haben das Rauchen inzwischen per Gesetz selbst aus den traditionellen Pubs verbannt.

Kinder schlecht geschützt

Ähnliches fordern nun Kritiker der freiwilligen Regeln in Deutschland. Warum es eines besseren Nichtraucherschutzes bedarf, ist dabei unbestritten: In keinem westeuropäischen Land außer Österreich ist der Anteil der Raucher so hoch wie in Deutschland, er beträgt 33,9 Prozent. 110.000 Raucher jährlich, über 300 Deutsche pro Tag, sterben weit vorzeitig aufgrund ihres Tabakkonsums, im Schnitt hätten sie 15 Jahre länger gelebt.

Die Folgen für Passivraucher sind entsprechend: Etwa 3300 Deutsche sterben nach Angaben des Deutschen Krebszentrums pro Jahr vorzeitig, insbesondere Kinder sind schlecht geschützt. In einem europaweiten Ranking der WHO zum Schutz von Kindern vor Tabakqualm in der Öffentlichkeit belegt Deutschland Platz 41 von 48 Staaten.

Kann hier eine freiwillige Vereinbarung helfen? Die Regelung zwischen der Bundesregierung und dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht vor, daß 30 Prozent der Verbandsmitglieder 30 Prozent ihrer Plätze ab März 2006 für Nichtraucher reservieren, mit steigender Tendenz in den nächsten Jahren. Nach Angaben des Verbands haben dies 31,5 Prozent der Mitglieder umgesetzt.

Nichtraucherzonen: teuer und unsinnig

Zunächst ist festzuhalten: Der Dehoga vertritt weniger als ein Drittel der Gastronomiebetriebe in Deutschland; von diesen sind nur Speisebetriebe ab einer bestimmten Größe betroffen; ob sie die Vereinbarung einhalten, wird durch eine interne Zufallsumfrage abgefragt. Gesundheitliche Kriterien für „Nichtraucherplätze“ existieren nicht; stellt ein Wirt etwa auf jeden dritten Tisch ein Nichtraucherschild, erfüllt er die Vorgabe.

Ein wirksamer Schutz von Nichtrauchern ist so in keiner Weise nachweisbar, wie nun Minister Seehofer einräumt. Tatsächlich erscheint sie ähnlich effektiv, als würde die Bundesregierung das Tempolimit in Städten abschaffen und dafür mit dem ADAC vereinbaren, daß alle Autofahrer Rücksicht nehmen.

In der aktuellen Debatte wird nun eine konsequentere Abmachung mit dem Gaststättenverband als Alternative zu einer generellen Rauchfreiheit diskutiert. Hier lohnt ein Blick auf die weit strengere Regelung in Finnland: Seit dem Jahr 2000 müssen dort Bars und Restaurants mindestens 50 Prozent ihrer Plätze in klar markierten Nichtraucherzonen anbieten und durch Ventilationssysteme den Tabakrauch eliminieren.

Das Marktprinzip funktioniert nicht

Heute entpuppt sich dies als eine Zwischenlösung, die den Wirten hohe Kosten und der Gesundheit der Nichtraucher wenig Fortschritte gebracht hat: Die meisten Wirte setzten nicht auf völlige Rauchfreiheit, weil sie - zu Unrecht, wie etwa die Erfahrungen in Italien und Irland zeigen - Umsatzeinbußen befürchteten. Statt dessen investierten sie heftig in Trennwände, Raumteiler und Ventilation.

Das Ergebnis: Noch fünf Jahre nach Einführung der Regelung war fast in jeder zweiten klar abgeteilten Nichtraucherzone und trotz Ventilation starker Zigarettenrauch feststellbar. Noch schlechter waren die Resultate in Nachtclubs und Bars, wo eine Trennung kaum einzuhalten war. Nun wird 2007 ein generelles Rauchverbot eingeführt, wie es bereits in Italien, Irland, Norwegen, Schweden, Schottland, England, Estland und Island und anderswo gilt, die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben.

Daß dies in Deutschland notwendig wäre, bezweifeln Skeptiker auch mit dem Verweis auf Marktkräfte: Wenn Kunden rauchfreie Restaurants wünschen, werden Wirte sie schon anbieten. Viele Zahlen belegen jedoch, daß hier das reine Marktprinzip nicht funktioniert: 84 Prozent der Deutschen geben in einer aktuellen Umfrage an, daß sie sich vom Tabakrauch in Bars und Restaurants belästigt fühlen.

Mitarbeiter-Schutz geht vor

Doch sie haben nur ein Angebot von 800 rauchfreien Gaststätten zur Auswahl - bei 240.000 Gastronomiebetrieben. Viele Wirte befürchten, einen diskriminierenden Eindruck zu geben, wenn sie allein mit einem Rauchverbot vorpreschen. Selbst wenn sich dies langsam ändern würde: Das gastronomische Angebot ist jenseits von städtischen Zentren naturgemäß überschaubar; und gerade die gesundheitlich verwundbarsten Gruppen, ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern, sind wenig mobil.

Einen entscheidenden Aspekt können zudem weder Markt noch freiwillige Nichtraucherzonen regeln: den Schutz der Gastronomie-Mitarbeiter. Deren Belastung würde in jedem Industriebetrieb einen Skandal auslösen: Servicekräfte in der Gastronomie erkranken anderthalbmal so häufig an Lungenkrebs wie andere Berufsgruppen.

Die Konzentration des Nikotin-Abbauprodukts Cotinin sank bei Kellnern nach Einführung eines Rauchverbots um etwa 80 Prozent, Hals-, Nasen- und Augenleiden nahmen in ähnlichem Maße ab. Die insgesamt eine Million Beschäftigten allein im deutschen Gastgewerbe sind nur das plastischste Beispiel dafür, warum immer mehr europäische Staaten zu dem Schluß kommen: Nur eine gesetzlich gesicherte Rauchfreiheit bietet Nichtrauchern echten Schutz.

Der Autor leitet das WHO-Büro in Deutschland und das Europäische WHO-Zentrum Umwelt und Gesundheit in Bonn.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 20.08.2006
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