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Rat der Europäischen Union Einfacher mit doppelter Mehrheit

30.11.2009 ·  Der „Rat der Europäischen Union“ wird in der Öffentlichkeit weit weniger beachtet als andere Brüsseler Institutionen. Dabei sind hier über Jahrzehnte hinweg die Gesetze Europas verabschiedet worden.

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Der „Rat der Europäischen Union“ wird in der Öffentlichkeit weit weniger beachtet als andere Brüsseler Institutionen. Dabei sind hier über Jahrzehnte hinweg die Gesetze Europas verabschiedet worden. Der Rat ist die Kammer der Mitgliedstaaten, in denen die nationalen Minister sich regelmäßig treffen. Mit dem Lissabon-Vertrag ändert sich daran im Grundsatz nichts. Der Rat wird weiterhin die von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinien und Verordnungen verabschieden, die dann in allen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Allerdings wird er das nun fast immer gemeinsam mit dem Europaparlament tun.

Die große Neuerung im Rat ist das Abstimmungsverfahren, das der Vertrag einführt. Wenn mit Mehrheit abgestimmt wird, dann hat derzeit jedes Land eine feste Anzahl von Stimmen, die nur grob der Größe seiner Bevölkerung entsprechen. So hat Deutschland als größtes Mitgliedsland 29 Stimmen, genauso viel wie Frankreich, Italien und Großbritannien, obwohl die je 20 Millionen Einwohner weniger vertreten. Polen und Spanien, die noch einmal rund zwanzig Millionen Menschen weniger haben, kommen jeweils auf 27 Stimmen. Für einen Beschluss sind 255 der insgesamt 345 Stimmen nötig; außerdem muss eine Mehrheit der Staaten dafür sein.

Diese Hürden werden nun niedriger. Vom November 2014 an gilt die sogenannte „doppelte Mehrheit“, wonach für das Zustandekommen eines Ratsbeschlusses 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen müssen, die wiederum 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Polen erreichte allerdings, dass bis 2017 bei einzelnen Abstimmungen auf Antrag noch einmal die alten Vorschriften herangezogen werden können.

Mit den neuen Regeln soll gewährleistet werden, dass die EU mit ihrer stark gewachsenen Zahl von Mitgliedern besser Entscheidungen treffen kann. Vor allem die Einstimmigkeit, die lange den Alltag der EU geprägt hat, ist immer mehr als Bremse wahrgenommen worden, die es einzelnen Ländern erlaubt, mit ihrem Veto ganze Politikfelder zu blockieren. Aus diesem Grund wird im Lissabon-Vertrag auf weiteren Gebieten die Mehrheitsabstimmung eingeführt, unter anderem in der Innen- und Justizpolitik. Ob die Mitgliedstaaten von dem Instrument ausgiebig Gebrauch machen werden, ist allerdings nicht sicher. Wo bisher schon Mehrheitsentscheidungen vorgesehen sind, haben die Regierungen trotzdem oft versucht, einen Konsens zu finden.

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