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Prozeß um Folterandrohung Mildes Urteil im Daschner-Prozeß

20.12.2004 ·  Der ehemalige stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner wurde der Verleitung zur Nötigung für schuldig befunden. Er erhielt eine Verwarnungen mit Strafvorbehalt.

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Gegen den früheren stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen ehemaligen Untergebenen hat das Frankfurter Landgericht Verwarnungen mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Daschner wurde der Verleitung zur Nötigung in einem besonders schweren Fall für schuldig befunden.

Er hatte den Kriminalhauptkommissar angewiesen, dem Kindesentführer Gäfgen die Zufügung von Schmerzen anzudrohen, damit der preisgebe, wo sich das Opfer befinde. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Die vorbehaltene Geldstrafe liegt noch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Offene Disziplinarverfahren

Das Gericht entschied, daß es für die Androhung von Schmerzen zur Erzwingung einer Äußerung keine Grundlage im hessischen Polizeirecht gebe. Die Polizeibeamten seien nicht durch Nothilfe gerechtfertigt, da ihr Verhalten gegen die Menschenwürde verstoßen habe. Die milde Sanktion begründete das Gericht mit der schwierigen Lage, in der sich die Polizisten befunden hätten. Den beiden Angeklagten bescheinigte das Gericht "ehrenwerte Motive" bei ihrem Handeln. Ihnen sei es nur darum gegangen, das Leben des Kindes zu retten. Zudem seien sie durch die Medienberichterstattung gleichsam an den Pranger gestellt worden.

Das Urteil gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) zeigte sich gestern erleichtert über den Abschluß des Prozesses, der für Daschner und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar eine große Belastung gewesen sei. Die offenen Disziplinarverfahren würden nun zügig beendet, und mit den Beamten werde er in Kürze über ihre weitere Verwendung sprechen. Zum Urteil selbst äußerte sich der Minister nicht. Daschner hat sein Amt als Vize-Polizeipräsident behalten, war aber mit Anklageerhebung ins Wiesbadener Innenministerium abgeordnet worden.

„Bestätigung des Rechtsstaats“

Die Grünen im hessischen Landtag werteten das Urteil als "Bestätigung des Rechtsstaats". Es sei deutlich geworden, daß es für ein Abweichen vom generellen Folterverbot keine noch so hochstehende moralische Begründung geben könne. Auch der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jörg-Uwe Hahn, hob die "rechtliche Klarstellung" hervor, daß in einem Rechtsstaat keine Folterdrohungen toleriert würden.

Die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, Barbara Lochbihler, zeigte sich enttäuscht darüber, daß das Gericht das Verhalten Daschners nicht als Folter gewertet habe. "Alle Versuche, das absolute Folterverbot auch nur aufzuweichen, müssen eindeutig zurückgewiesen werden", sagte Lochbihler. "Das Gericht hat die Chance verpaßt, hierzu ein unmißverständliches Wort beizutragen."

Quelle: Mü./hs., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.12.2004, Nr. 298 / Seite 1
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