05.01.2012 · Die Anklage im Prozess gegen Mubarak verlangt die Todesstrafe für den früheren Präsidenten. Doch der Umwälzung in Ägypten wäre nicht gedient, wenn die „unwiderlegbaren Beweise“ für dessen Schuld nicht offengelegt würden.
Von Wolfgang Günter LerchAls im Jahre 1952 in Ägypten die Freien Offiziere den vielen verhassten König Faruk stürzten und ins Exil trieben, verabschiedeten sie ihn mit Kanonenschüssen im Hafen von Alexandria. Den am 11. Februar vorigen Jahres abgesetzten 83 Jahre alten Präsidenten Husni Mubarak erwartet, wenn es nach dem Staatsanwalt geht, ein ganz anderes Schicksal: die Todesstrafe. So richtig kann man sich das angesichts des eher freundlichen Naturells der Ägypter noch nicht vorstellen, doch ist nicht ausgeschlossen, dass man wegen des schleppenden Fortgangs der Reformen an Mubarak und dem – wirklich im ganzen Land verhassten – ehemaligen Minister al Adli, der ebenfalls angeklagt ist, ein Exempel statuieren möchte. Allerdings wüsste man schon gerne, welches die „unwiderlegbaren Beweise“ für Mubaraks Schuld am Tod von mehr als achthundert Demonstranten sind. Es mag sie ja geben, doch dann soll man sie auch offen darlegen. Der Umwälzung in Ägypten wäre nicht gedient, wenn ein im Hauruck-Verfahren durchgezogener Schauprozess nur eine Gerechtigkeit vorspiegeln sollte, die keine wäre.
Mubarak
Petra Klein (psklein)
- 06.01.2012, 15:47 Uhr
Man kann auch etwas gegen die Todestrafe an sich sagen
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 06.01.2012, 12:58 Uhr