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Prozeß gegen Max Strauß Das Rätsel „Maxwell“

11.12.2006 ·  In Augsburg wird der Prozeß gegen Max Strauß neu aufgerollt. Wieder einmal fielen die Stichworte „Master“ und „Maxwell“. Verbarg sich hinter diesen Bezeichnungen von Schreiberschen Konten der Angeklagte Strauß? Das ist die zentrale Frage im neuen Prozeß.

Von Albert Schäffer, Augsburg
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Das Phänomen der Zeit im deutschen Strafprozeß hat sich am Montag in Augsburg am ersten Verhandlungstag gegen Max Strauß studieren lassen. Nämlich ihre Verkürzung und ihre Dehnung in den Schraubgriffen juristischer Zwänge. Mit der von der Strafprozeßordnung vorgeschriebenen Verlesung des ersten Urteils gegen Strauß, das vor dem Bundesgerichtshof nicht standgehalten hatte, wurde binnen weniger Minuten rekapituliert, was seit einem Jahrzehnt die deutsche Justiz beschäftigt: die Geschäfte des einstigen Teppichhändlers Karlheinz Schreiber als Lobbyist für den Handel mit Waffen und Flugzeugen.

Wieder einmal, wie schon in den anderen Verfahren, wurde der Schreibersche Kosmos aus nützlichen Verbindungen und Schweizer Konten im Sitzungssaal 101 des Augsburger Strafjustizzentrums lebendig. Wieder einmal wurde über Geflechte aus Firmen und Personen referiert, die um Schreiber herum entstanden waren; wieder einmal fielen die Stichworte, die schon in den vergangenen Jahren für Aufsehen gesorgt hatten: „Master“ und „Maxwell“.

Wer verbarg sich hinter „Master“ und „Maxwell“?

Verbarg sich hinter diesen Bezeichnungen von Schreiberschen Konten der Angeklagte Strauß? Das ist die zentrale Frage, mit der die Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg sich in den nächsten Monaten befassen müssen. Ihre Kollegen von der 10. Strafkammer hatten sie im Juli 2004 uneingeschränkt bejaht, als sie Strauß wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt hatten.

Die Anklage wirft dem CSU-Politiker Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Schmiergeld-Affäre um den Rüstungs-Lobbyisten Schreiber vor. Die Verteidigung rechnet mit einem Freispruch.

Schreiber habe Strauß Provisionen in Höhe von 5,2 Millionen Mark für Waffen- und Flugzeuggeschäfte gezahlt und auf Schweizer Konten für ihn treuhänderisch verwaltet, lautete die Quintessenz des ersten Urteils. Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof im Oktober 2005 in einer ungewöhnlich harschen Diktion aufhob. Lückenhaft seien die Erwägungen des Landgerichts Augsburg zur Annahme eines Treuhandverhältnisses, dekretierten die Revisionsrichter und verwiesen die Sache nach Augsburg zurück.

Strauß will sich wieder nicht zu den Vorwürfen äußern

Auch die unfreundliche Schelte aus Karlsruhe wurde am ersten Tag des neuen Prozesses verlesen; auch hier wurde die beim Revisionsverfahren aufgewandte Zeit auf ein Minimum verkürzt. Eine Verkürzung indes, die mit einer seltsamen Dehnung der neuen Prozeßzeit einherging. Denn natürlich wurden den Beteiligten, längst mit allen Details des Prozeßstoffes vertraut, diese ersten Prozeßstunden lang, sehr lang.

Immer wieder veränderte sich das Relief hinter dem Verteidigertisch im Sitzungssaal, rutschte einer der drei Wahlverteidiger des Angeklagten mit dem Stuhl nach hinten, ein anderer nach vorn; immer wieder änderte Strauß seine Sitzposition, verschränkte die Arme vor seiner massigen Gestalt, ließ sie wieder zur Seite gleiten. „Einigermaßen“ lautete seine knappe Antwort auf die Frage des Vorsitzenden, wie er sich gesundheitlich fühle. Im ersten Prozeß waren immer wieder Zweifel laut geworden, ob der damals psychisch angeschlagene Strauß die Verhandlung durchstehen könne. Auch im neuen Prozeß will Strauß sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Verteidiger zuversichtlich für einen Freispruch

Auf 1,6 Millionen Mark war im ersten Urteil der Betrag beziffert worden, den Strauß dem deutschen Fiskus vorenthalten haben soll - ein Betrag, der auch der Anklage zugrunde liegt, die am Montag verlesen wurde. Auch hier schnurrte reale Lebenszeit, die Steuerfahnder und Staatsanwälte jahrelang mit Ermittlungen gegen Strauß und andere Verdächtige verbracht hatten, auf wenige Leseminuten zusammen.

Mit der rechtlichen Hypothek, die seit kurzem auf dem neuen Prozeß gegen Strauß lastet, könnte eine noch radikalere Komprimierung dieser Zeit eintreten. Seit das Schweizer Bundesamt für Justiz gerügt hat, daß Schreibersche Kontounterlagen aus der Schweiz in einem anderen deutschen Verfahren - gegen zwei ehemalige Thyssen-Manager - zu Unrecht verwandt worden seien, geben sich Strauß' Verteidiger noch zuversichtlicher, daß der neue Prozeß mit einem Freispruch für ihren Mandanten enden werde.

Schweizer Kontodaten als entscheidender Stützpfeiler

Der Schweizer Vorstoß war am ersten Prozeßtag immer gegenwärtig, ohne besonders thematisiert werden zu müssen. Denn bei allen Verlesungen wurde offenkundig, daß die Kontounterlagen, die aus der Schweiz im Wege der Rechtshilfe nach Deutschland geliefert wurden, der entscheidende Stützpfeiler des Anklagegebäudes gegen Strauß sind.

Dürfen sie nicht verwendet werden, bleiben nur noch Ruinenreste aus Schreiberschen Kalendereinträgen, die auch nicht dadurch ansehnlicher werden, daß der ehemalige Staatssekretär Pfahls, auf eine frühe Haftentlassung setzend, in seinem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ein Geständnis abgelegt hat. Müssen die Kontounterlagen weggeschlossen, aus den juristischen Gedächtnissen gestrichen, aus den rechtlichen Subsumtionsketten verbannt werden, wird auch Schreiber in dem Land bleiben können, in dem er sich seit Jahren dem Zugriff der deutschen Justiz entzieht - in Kanada.

Langer Schatten auf dem neuen Prozeß in Augsburg

Die Bestimmung des Schweizer Rechtshilfegesetzes, wonach keine Rechtshilfe bei einfachen Steuerdelikten geleistet werden darf, warf am Montag einen langen Schatten auf den neuen Prozeß in Augsburg. Haben die deutschen Ermittler, als sie die Schweizer Kontounterlagen begehrten, den dortigen Behörden wider besseres Wissen Delikte jenseits einfacher Steuerdelikte suggeriert, wie das Schweizer Bundesamt für Justiz argwöhnt? Oder gibt es Einflüsse auf Schweizer Erkenntnisprozesse durch Klagen, die Diskretion der Schweizer Banken sei nicht mehr gewahrt?

Den Lesezeiten im Augsburger Prozeß, in denen Jahre der Ermittlungen und der Beweissuche zu Augenblicken werden, sollen in diesen Fragen keine juristischen Ewigkeiten folgen, ließ die 9. Strafkammer am Montag erkennen: Sie will schon am nächsten Verhandlungstag, am Mittwoch, Stellung nehmen zum Aufeinanderprallen von eidgenössischen und deutschen Rechtswirklichkeiten.

Quelle: F.A.Z., 12.12.2006, Nr. 289 / Seite 4
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