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Prozess gegen „Kofferbomber“ Wie es so weit kam, weiß man noch immer nicht

20.10.2008 ·  In dieser Woche geht der „Kofferbomber“-Prozess in seinen fünfzigsten Verhandlungstag - im selben Hochsicherheits-Gerichtssaal, in dem bald das Verfahren gegen die „Sauerland“-Gruppe stattfinden wird.

Von Markus Bickel, Düsseldorf
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Gelb leuchtet das große McDonald’s-M hinter dem würfelförmigen Gerichtsgebäude hervor, in dem seit bald einem Jahr gegen den Libanesen Yussif al Hajj Dib verhandelt wird - seit seiner Verhaftung im August 2006 als „Kofferbomber“ bekannt. In Verhandlungspausen holen sich Prozessbesucher und Polizisten hier gerne etwas gegen den Hunger.

Auch an diesem Dienstag sitzen zwei uniformierte Beamte wieder in ihrem Einsatzwagen vor der Hochsicherheitshalle im Süden Düsseldorfs und essen Hamburger und Pommes Frites. Ein seltsames Setting für einen Terrorismusprozess: Denn das Foto Hajj Dibs, wie er im Trikot Michael Ballacks mit der Nummer 13 auf dem Rücken den Bahnsteig entlang schlendert, hat sich festgesetzt im kollektiven Gedächtnis — als Sinnbild für die Gefahr islamistischer Terroranschläge in Deutschland. Die Fußballweltmeisterschaft war gerade drei Wochen vorbei, als er am 31. Juli 2006 am Kölner Hauptbahnhof den mit einer präparierten Gasflasche beladenen Rollkoffer im Regionalexpress 12519 von Mönchengladbach nach Koblenz deponierte. Sein Komplize Jihad Hamad plazierte eine zweite Kofferbombe im RE 10121 von Aachen nach Hamm.

Mordabsicht oder symbolische Drohung?

Nur weil das in den Gasflaschen abgefüllte Gemisch wegen eines „handwerklichen Fehlers“ nicht explodierte, so die Bundesanwaltschaft, sei die Bundesrepublik von einem Anschlag vom Ausmaß derer in Madrid 2004 und London 2005 verschont geblieben. Dass die beiden Libanesen das Sprengstoffmaterial in die Züge stellten, ehe sie sich per Taxi und S-Bahn zum Flughafen Köln-Bonn absetzten und über Istanbul nach Damaskus flogen, bestreiten weder Hajj Dib noch der schon im vergangenen Dezember in Beirut zu zwölf Jahren Haft verurteilte Hamad.

Die Frage jedoch, ob die Gasbomben wirklich nicht losgehen sollten, wie die Verteidigung behauptet, bleibt auch ein dreiviertel Jahr nach Prozessbeginn unbeantwortet. Sie hätten nur als Attrappen gedient, die eine „symbolische Drohung“ erzeugen sollten — einen „demonstrativen Akt“ gegen die von den Angeklagten als Schmähung des Islams empfundene Veröffentlichung mehrerer Mohammed-Karikaturen in der dänischen Tageszeitung „Jyllands Posten“, sagen die Anwälte al Dibs, Johannes Pausch und sein Hamburger Kollege Bernd Rosenkranz.

„Freundlich, höflich, verständnisvoll“

„Sehr froh gestimmt“ habe ihn, behauptete Hajj Dib schon im Februar, „dass es gelungen ist, in letzter Minute zu verhindern, dass die unschuldigen Menschen, die guten Menschen, getötet wurden.“ Lange Gespräche mit seinen in Schweden lebenden Geschwistern und Zweifel an der religiösen Festigkeit seines Komplizen Hamad hätten ihn von dem mörderischen Vorhaben abgebracht.

Wie er so still dasitzt, eingerahmt von zwei Polizisten, in einem hellen Kapuzenpullover, das schwarze Haar leger in den Nacken gekämmt, könnte man fast an den Wandel vom Staatsfeind Nummer eins zum verständnisvollen Schwiegersohn der Nation glauben. Als „ausgesprochen freundlich, höflich, verständnisvoll und im Kontakt sehr zugewandt“ beschreiben ihn Norbert Leygraf und Norbert Schalast vom Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen in einem psychologisch-psychiatrischen Gutachten. Seine Hinwendung zum militanten Islam interpretieren sie als „Gegenreaktion“ auf eine ihm auch zwei Jahre nach Studienbeginn in Kiel fremd gebliebene Umwelt — „moralischer Rigorismus“ als Kompensation für „seine eigentlich vorhandene Unsicherheit und Bedürftigkeit“.

Wer war die treibende Kraft?

Nicht er, sondern Hamad sei die treibende Kraft hinter den geplanten Anschlägen gewesen, argumentieren auch die Anwälte — aus Vergeltung für die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen und für die Tötung des Al-Qaida-Führers Abu Musab al Zarqawi im Irak im Juni 2006. Kurz vor der Umsetzung habe plötzlich ein Bewusstseinswandel eingesetzt, sagen die Anwälte: Ganz gezielt verzichtete der im nordlibanesischen Tripoli als jüngstes von dreizehn Kindern aufgewachsene Muslim deshalb auf die Beigabe von Sauerstoff als Oxidationsmittel, um eine Explosion – und damit den Tod unzähliger Menschen – zu verhindern.

Als bloße Schutzbehauptung dürfte das der von Richter Ottmar Breidling geführte Sechste Strafsenat werten. Anfang September erst bestätigte der Gutachter Alfred Baalmann vom Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung, dass die Gasflaschen dicht waren — kein Hinweis also darauf, dass al Dib die Bomben bewusst fehlerhaft konstruiert habe. Auch die Aussage eines von den Verteidigern als Zeugen beantragten Bruders Anfang September brachte nicht das erhoffte Ergebnis: die vermeintlich gewachsenen Skrupel des nach eigenen Angaben „verwöhnten Kinds“ der Familie im Laufe der Anschlagsvorbereitungen zu belegen.

Kein Hinweis auf bewusste Baufehler

Das zu beweisen, bleibt Pausch und Rosenkranz nicht mehr viel Zeit. Zum fünfzigsten Mal schon wird Breidling kommende Woche dem Verfahren vorsitzen, das noch in diesem Jahr beendet werden soll. Denn der nächste spektakuläre Islamistenprozess steht bevor: Anfang September legte die Bundesanwaltschaft ihre Klage gegen die „Sauerland“-Gruppe vor, die mit ihren Anschlagsplanungen begann, kurz nachdem die „Kofferbomber“ ihren Sprengstoff in den Zügen deponiert hatten.

Wieder werden sich dann Breidling und Pausch in dem Düsseldorfer Hochsicherheitsgerichtssaal gegenübersitzen, alte Bekannte schon aus dem sogenannten al-Tawhid-Prozess, einem der ersten Verfahren gegen islamistische Terroristen in Deutschland. Nach Zählart der Sicherheitsbehörden waren die „Kofferbomber“ die sechste muslimisch motivierte Gruppe, die versuchte, einen Anschlag auf deutschem Boden zu verüben — und doch merkt man dem Verfahren an, dass alle Beteiligten noch um ein Verständnis für die Tatmotive islamistischer Terroristen ringen.

Ringen um Verständnis für die Tatmotive

Die Aufforderung Breidlings am ersten Prozesstag etwa, ein „Geständnis in der Nähe des Tatgeschehens“ abzulegen und keine „Geschichten aus 1001 Nacht“ zu erzählen, bediente klassische orientalistische Stereotype. Eine „strukturelle Analogie“ zwischen Nationalsozialismus und militantem Islamismus sehen die psychiatrischen und psychologischen Gutachter. Und auch die Parallele, die Rechtsanwalt Rosenkranz nach Abschluss dieses Verhandlungstages zieht, wirkt gezwungen: Die Motivation seines Mandanten, gewaltsam zuzuschlagen, ähnele den Beweggründen radikaler Linker zu Zeiten des Vietnam-Krieges, in die Rote Armee Fraktion einzutreten, sagt der Verteidiger.

Dass die militanten Islamisten Bomben bauen für die Errichtung eines hierarchisch rigiden Gottesstaates, während die atheistischen RAF-Kader behaupteten, durch die Ermordung politischer und wirtschaftlicher Repräsentanten der Bundesrepublik eine klassenlose Gesellschaft erreichen zu können, berücksichtigt der Vergleich nicht. Vielleicht kommt auch deshalb eine Konfliktverteidigung wie während der RAF-Prozesse der siebziger und achtziger Jahre gar nicht erst auf. Höflich gehen Verteidigung und Anklage miteinander um — beide darum bemüht, die Motivation Hajj Dibs zu verstehen. Auch als der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes in Beirut, Ulrich Schonart, von den Verhältnissen in der Islamisten-Hochburg Tripoli spricht, aus der beide „Kofferbomber“ stammen, merkt man, dass die Justiz ein differenziertes Bild muslimischer Milieus innerhalb wie außerhalb Deutschlands noch immer nicht gefunden hat.

Zwei Brüder im Gefängnis in Rumieh

Nachgehakt wird vor allem, als Schonart von der Präsenz „mutmaßlicher Al-Qaida-Terroristen“ im Gefängnis von Rumieh spricht — dort sitzen neben Hajj Dibs Komplizen Hamad inzwischen auch zwei seiner einst neun Brüder ein. Ein dritter wurde bei einem israelischen Luftangriff während des Libanon-Krieges 2006 getötet, ein vierter, von Schonart als „führende Figur“ der mit al Qaida verbündeten Fatah al Islam bezeichnet, „die den Libanon an den Rand des Kollapses gebracht hat“, starb im Krieg um das Palästinenserlager Nahr al Bared ein Jahr später.

Kaum vorstellbare Verhältnisse, die nur kurz anschaulich werden, als ein Fernsehbeitrag auf die beiden hoch oben im Verhandlungssaal angebrachten Videoleinwände projiziert wird — und einer der Anwälte Hamads in seiner durchaus ansehnlichen Kanzlei in Tripoli zu sehen ist. Als der Beitrag vorbei ist, setzt Hajj Dib seine Kopfhörer wieder auf. Seinen Wunsch, „in deutscher Sprache zu reden“, bezeichneten die Gutachter Leygraf und Schalast als „eine Art freundschaftlicher Geste“ — das Verfahren verfolgt er in der Übersetzung und korrigiert auch schon einmal die Dolmetscherin.

Hohe Haftstrafe erwartet

Diese Zeiten dürften bald vorbei sein. Schon am ersten Prozesstag muss Hajj Dib ein Gefühl dafür bekommen haben, welche Strafe ihm droht: Just in dem Moment, als er seine Kindheit als „Nesthäkchen“ in Tripoli schilderte, meldeten Nachrichtenagenturen den Ausgang des in Beirut geführten „Kofferbomber“-Verfahrens: lebenslänglich für ihn, zwölf Jahre für Hamad. In diesem Rahmen wird sich wohl auch das Urteil in Düsseldorf bewegen — schließlich ist schon der versuchte Mord strafbar. Da zwischen Deutschland und dem Libanon kein Auslieferungsabkommen besteht, würde al Dib seine Strafe aber nicht mit seinen Brüdern im Gefängnis nördlich von Beirut absitzen können — sondern in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf. Dort feiert er am Freitag seinen 24. Geburtstag. Es ist schon der dritte in Haft.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Politik.

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