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Prozess gegen Kofferbomber „Er wollte möglichst viele Menschen töten“

29.10.2008 ·  Im Düsseldorfer „Kofferbomberprozess“ hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten 24 Jahre alten Libanesen Yussif al Hajj Dib gefordert. Deutschland habe einem islamistischen Anschlag „nie näher gestanden“, hieß es im Plädoyer.

Von Markus Bickel, Düsseldorf
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Im Verfahren gegen den Libanesen Yussif al Hajj Dib hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Vor dem Strafschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf warf ihm Bundesanwältin Duscha Gmel versuchten Mord in einer unbestimmten Zahl von Fällen und das versuchte Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor.

Der seit seiner Verhaftung in Kiel im August 2006 in den Medien als „Kofferbomber“ bezeichnete Libanese habe zum Ziel gehabt, „durch die Detonation möglichst viele Menschen zu töten“. Dabei habe der Angeklagte eine „hohe kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, aus „niedrigen Beweggründen“ und „heimtückisch“ gehandelt sowie „gemeingefährliche Mittel eingesetzt“. Daher solle das Gericht die mögliche Höchststrafe für versuchten Mord verhängen. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragte die Anklage hingegen nicht. Das Urteil wird für den 18. November erwartet.

„Deutschland stand islamistischen Anschlag nie näher“

Gemeinsam mit seinem in Beirut bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilten Komplizen Jihad Hamad hatte der heute 24 Jahre alte Libanese am 31. Juli 2006 zwei Rollkoffer in zwei nordrhein-westfälischen Regionalzügen deponiert. Nur aufgrund „handwerklicher Fehler“, sagte Frau Gmel in ihrem Schlussplädoyer, sei das Vorhaben gescheitert, „unzählige unschuldige Zivilisten“ zu töten und „Angst und Schrecken zu verbreiten“.

Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall, führte Frau Gmel zur Begründung des geforderten Strafmaßes aus. Der im Trikot Michael Ballacks mit der Nummer 13 auf dem Kölner Hauptbahnhof zur Tat geschrittene Hajj Dib habe ein „Nationalsymbol einer Gesellschaft“ getragen, „die er im Augenblick aktiv bekämpfte“. Die „erdrückende Beweislage“ lasse keinen Zweifel zu, dass das Ziel des Angeklagten gewesen sei, „im Dienste des Islams Rache an der westlichen Welt zu nehmen“ und in einen „gegen Deutschland gerichteten Heiligen Krieg einzutreten“.

Aus ihrer Sicht waren die Verbindungen todsicher“

Im Unterschied zu den geplanten Anschlägen der sogenannten Sauerland-Gruppe sei es den deutschen Ermittlungsbehörden im Vorfeld nicht gelungen, die Straftat zu vereiteln. Diese sei nur deshalb nicht vollendet worden, weil die beiden „stark radikalisierten Libanesen“ dem Gas keinen Sauerstoff beigemischt hätten - wider besseres Wissen und nicht, wie von der Verteidigung behauptet, um einen Anschlag zu verhindern. „Aus ihrer Sicht waren die Verbindungen todsicher“, sagte sie über den Kenntnisstand des Angeklagten und des in Beirut einsitzenden Hamad.

Hajj Dibs Rechtsanwälte hatten während des seit Dezember vergangenen Jahres währenden Prozesses stets argumentiert, die Bomben hätten nur als „Attrappen“ gedient, die eine „symbolische Drohung“ erzeugen sollten - als „demonstrativer Akt“ gegen die vom Angeklagten als Schmähung des Islams empfundene Veröffentlichung mehrerer Mohammed-Karikaturen. Bundesanwältin Gmel bezeichnete das als „Schutzbehauptung“. Die Abbildung der Karikaturen auch in deutschen Zeitungen im Februar 2006 habe eine schon zuvor „vorhandene Radikalisierung“ lediglich verstärkt.

Richter: „Nicht nur bloße Attrappen“

Bei der Ablehnung zweier Beweisanträge der Verteidiger hatte der Vorsitzende Richter erkennen lassen, dass sein Senat deren Linie offenbar nicht folgen wird. Der bisherige Prozessverlauf habe gezeigt, dass es sich bei den Bomben „nicht um bloße Attrappen gehandelt“ habe. Auch sei die aufwendige Vorbereitung der Tat „für ein bloßes Erschrecken unnötig gewesen“. Die „sorglose Anordnung von Kleidern“ und weiterem Beweismaterial in den in den Regionalzügen deponierten Rollkoffern spreche ebenfalls dafür, dass der Angeklagte davon ausgegangen sei, „dass diese später vernichtet würden“.

Einer der Verteidiger äußerte sich erstaunt darüber, dass in den diesen Ausführungen „Teile des Urteils schon zu erkennen“ seien, und kündigte an, während seines am 12. November erwarteten Schlussplädoyers einen Wiedereintritt in die Beweisaufnahme zu beantragen.

Zudem werde er noch davor in den Libanon reisen, um Hajj Dibs Komplizen Hamad im Gefängnis zu befragen. Einen Antrag, die Ergebnisse dieses Gesprächs in den Prozess mit aufzunehmen, wies das Gericht zurück, da diesem „allenfalls ein eingeschränkter Beweiswert“ zukomme. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft sprach sich gegen eine Fortführung der Beweisaufnahme aus. Da Hamad im Libanon schon im September 2006 zweimal in Beisein von Vertretern des Bundeskriminalamtes vernommen worden sei, sei ein abermaliges Befragen nicht notwendig. „Die Verteidigungsrechte“ seien „zufrieden stellend gewürdigt“ worden.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Politik.

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