19.08.2005 · Am Freitag soll in Hamburg das Urteil im Prozeß gegen den terrorverdächtigen Marrokaner Mounir al Motassadeq gesprochen werden. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung einen Freispruch.
Von Reinhard Müller und Frank PergandeVor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg soll an diesem Freitag das Urteil im Verfahren gegen Mounir al Motassadeq verkündet werden.
Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht muß klären, was der heute 31 Jahre alte Marokkaner mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in Amerika zu tun hatte. Es ist der zweite Motassadeq-Prozeß in Hamburg.
Eingeschränkte Möglichkeit der Wahrheitsfindung
Vor zwei Jahren war der ehemalige Student der Elektrotechnik schon zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden - wegen Beihilfe zum Mord in mehr als dreitausend Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof im März des vergangenen Jahres aufgehoben.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter hielt die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Motassadeq hatte nach den gerichtlichen Feststellungen etwa im ersten Halbjahr 1999 gesagt: „Sie machen wieder etwas, es wird etwas Großes sein. Am Ende werden wir auf ihren Gräbern, den Gräbern der Juden, tanzen.“ Bei einer anderen Gelegenheit soll er einen Besucher im Studentenwohnheim mit den Worten vorgestellt haben: „Das ist unser Pilot.“
Der Bundesgerichtshof meinte, daß die aus diesen Äußerungen gezogenen Schlüsse „für sich gesehen zwar tragfähig“ und nicht zu beanstanden gewesen sein mögen. Doch habe das Oberlandesgericht nicht ausreichend berücksichtigt, „daß seine Möglichkeit der Wahrheitsfindung eingeschränkt war“. Das bezog sich vor allem auf den Umstand, daß der mutmaßliche Mittäter bei den Anschlägen vom 11. September 2001, Ramzi Binalshibh, nicht vernommen werden konnte.
Zurückweisung ans Hanseatische Oberlandesgericht
Auch die Aussagen, die er in amerikanischer Haft gemacht hatte, konnten nicht in dem Prozeß verwendet werden. In einem solchen Fall müßten, so der Bundesgerichtshof, die dadurch bedingte Einschränkung der Erkenntnismöglichkeiten sowie die Beschneidung der Verteidigungsrechte des Angeklagten berücksichtigt werden. Geschehe das nicht, sei die Beweiswürdigung lückenhaft und der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren verletzt. Der Fall wurde an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Der zweite Prozeß hat ein ganzes Jahr lang gedauert. An 65 Verhandlungstagen wurden im Saal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes 112 Zeugen vernommen. Ein Mitglied der sogenannten 9/11-Kommission, die der amerikanische Kongreß eingesetzt hatte, sagte in Hamburg ebenso aus wie der Präsident des deutschen Bundesverfassungsschutzes und ein Buchautor, der in London befragt wurde.
Das Gericht sah sich das Video von der Hamburger Hochzeit Said Bahajis an, eines Mannes, der eng mit den späteren Attentätern zusammenarbeitete und der seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verschwunden ist, während seine Frau noch immer in Hamburg lebt. Islamwissenschaftler wurden befragt, Koranübersetzungen verglichen und gedeutet.
Fragwürdige Verhörprotokolle aus Amerika
Sogar der Deutschsyrer Mamoun Darkazanli wurde vorgeladen, als er noch mit spanischem Haftbefehl in Hamburg in Auslieferungshaft saß, die inzwischen als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum europäischen Haftbefehl aufgehoben ist. Darkazanli verweigerte die Aussage. Das amerikanische Justizministerium sandte Faxe mit Angaben, die offenbar aus Verhörprotokollen von Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed stammten, der im März 2003 in Pakistan festgenommen wurde und einer der wichtigsten Al-Qaida-Anführer gewesen sein soll.
Wie diese zustande kamen, ist unklar. Möglicherweise, so lautete ein Vorwurf, seien die Aussagen unter Folter entstanden. Das Gericht beschäftigte sich dennoch damit. Die Aussagen von Binalshibh scheinen Motassadeq zu entlasten: Er habe niemals zum engeren Kreis der späteren Terroristen gehört und von den Anschlagsplänen nichts gewußt.
Die Bundesanwaltschaft hält das für Schutzbehauptungen Binalshibhs zugunsten seiner noch nicht verurteilten Freunde. Mehr war aus Amerika nicht zu erfahren. Der deutsche Verfassungsschutz verwies immer wieder auf die Geheimhaltung: Laufende Ermittlungen dürften nicht gefährdet werden. Es gehe schließlich um den weltweiten Kampf gegen den Terrorismus.
Motassadeq kannte die Attentäter
Vor dem Hamburger Oberlandesgericht war ein weiterer Prozeß in Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September geführt worden. Abdelghani Mzoudi, ein Jahr älter als Motassadeq und ebenfalls ein Marokkaner, wurde trotz ähnlicher Vorwürfe aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Mai dieses Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof diesen Freispruch. Mzoudi reiste nach dem Freispruch in seine Heimat, um einer Abschiebung zuvorzukommen. So würde, nach Aussage seiner Anwälte, auch Motassadeq handeln, sollte er freigesprochen werden.
Motassadeq und Mzoudi haben die Attentäter vom 11. September gut gekannt. Man lebte und studierte zusammen in Hamburg-Harburg. Man half sich gegenseitig, ging gemeinsam in die Moschee und hatte wohl auch die gleichen radikalen politischen Ansichten. Die Männer schotteten sich mit der Zeit immer mehr von ihrer Umwelt ab. Motassadeq war mit einem der späteren Selbstmordpiloten befreundet, mit Marwan Alshehhi.
Er betreute dessen Angelegenheiten in Hamburg, so etwa mittels einer Generalvollmacht über dessen Konto. Drei Männer aus diesem Kreis wurden zu „Todespiloten“: Mohammed Atta, der Anführer der Gruppe war, Alshehhi und Ziad Jarrah. In dem Hamburger Kreis verkehrten aber auch Said Bahaji und Zakariya Essabar, die offenbar beide unmittelbar vor den Anschlägen gewarnt worden waren, Deutschland verließen und seitdem gesucht werden. Binalshibh wollte ebenfalls eine Flugausbildung in Amerika machen, erhielt jedoch keine Einreiseerlaubnis. Er wurde Mitte September 2002 in Pakistan gefaßt und an die Vereinigten Staaten ausgeliefert.
Prozeß war ein juristischer Großeinsatz
Motassadeq und Mzoudi blieben nach den Anschlägen in Hamburg. Schon am 12. September 2001 gerieten sie in den Blick der Fahnder. Motassadeq wurde zunächst nur vernommen und später verhaftet. Es stellte sich heraus, daß auch er zusammen mit Mzoudi ein Ausbildungslager für Terroristen in Afghanistan besucht hatte. Allerdings waren die beiden viel später in Afghanistan gewesen als die Attentäter vom 11. September, die offenbar gar nicht in einem afghanischen Al-Qaida-Lager ausgebildet wurden, sondern ihre Pläne mit Usama Bin Ladin besprochen hatten. Motassadeq hatte sich verdächtig gemacht, als er versuchte, nach dem 11. September 5.000 Mark an Binalshibh zu überweisen.
Der Motassadeq-Prozeß war ein juristischer Großeinsatz. Der Angeklagte hatte zwei Verteidiger. Die Bundesanwaltschaft war mit drei Vertretern erschienen. Für sie wäre es schon ein Erfolg, wenn Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt würde - auch wenn er dann wegen der schon verbüßten Untersuchungshaft vermutlich bald ein freier Mann wäre.
Die Karlsruher Anklagebehörde wird aber wohl auch in diesem Fall zunächst Revision einlegen und erst dann entscheiden, ob diese aufrechterhalten wird, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Die Bundesanwaltschaft glaubt, daß es schon im November 1999 in Hamburg eine terroristische Vereinigung gab, die vorhatte, ein Attentat zu verüben. Die konkrete Planung sei dann in Afghanistan erfolgt. Hamburg sei gewissermaßen das „Basislager“ der Attentäter gewesen - und Motassadeq habe von dem Anschlag gewußt.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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Frank Pergande Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.
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