Der Bundeskanzler möchte erreichen, daß der Bundestag ihm das Mißtrauen ausspricht, und so Neuwahlen herbeiführen - ein juristisch schwieriger Weg. Wir haben Prof. Rupert Scholz nach seiner Meinung gefragt:
1. Die bloße Tatsache, daß im Zusammenhang gegebenenfalls mit einem bestimmten Sachpunkt der Bundestag dem Kanzler das Mißtrauen ausspricht, reicht nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts noch nicht, um zu Neuwahlen zu gelangen. Das Verfassungsgericht fordert zu den Voraussetzungen des maßgebenden Artikels im Grundgesetz, daß wirkliche Lähmung der Entscheidungsfähigkeit und Handlungsunfähigkeit gegeben sind. Also muß der Bundespräsident sehr sorgfältig prüfen, ob ein Mißtrauensvotum, gleichgültig wie es durchgeführt wird, nicht in Wahrheit nur manipulativ ist.
2. Einen solchen Weg ist Willy Brandt 1972 gegangen. Aber auch das steht unter dem Vorbehalt nach der späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Helmut Kohl, daß das Ganze nicht in Wahrheit manipulativ ist. Eine zuverlässige Lösung des Problems ergibt sich nur dann, wenn der Bundeskanzler zurücktritt.