08.06.2005 · Für Benda wäre die Vertrauensfrage mit anschließender Auflösung des Bundestages und einer Neuwahl „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“. Ein Rücktritt dagegen sei jederzeit möglich, auch ohne Begründung.
Der Bundeskanzler möchte erreichen, daß der Bundestag ihm das Mißtrauen ausspricht, und so Neuwahlen herbeiführen - ein juristisch schwieriger Weg. Wir haben Prof. Ernst Benda, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, um seine Meinung gebeten:
1. Nach den bisher vom Bundeskanzler vorgetragenen Begründungen sehe ich keinen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg. Soeben erscheint im „Time“-Magazin ein Interview, in dem er auf die Frage, warum er Neuwahlen anstrebe, antwortet: „Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ergab sich die Frage, ob es für meine Reformpolitik eine ausreichende Unterstützung gibt, eine Frage, die zwischen den politischen Parteien und in der Koalition kontrovers ist.
So macht es, wie ich denke, Sinn, diese Frage zu klären (“clarify“), und sie kann nur durch eine Entscheidung der Wählerschaft geklärt werden.“ Diese Begründung genügt nicht einmal den Mindestanforderungen, die das Bundesverfassungsgericht 1983 an die Zulässigkeit der Vertrauensfrage gestellt hat: „Der Bundeskanzler... soll dieses Verfahren nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren.“
Selbst wenn man unterstellt, daß der Kanzler hinreichenden Anlaß zu der Befürchtung hat, die Regierungsfraktionen, die ihn bisher unterstützt haben, könnten ihm keine ausreichende Mehrheit im Bundestag mehr sichern, wäre die Vertrauensfrage mit anschließender Auflösung des Bundestages und einer Neuwahl ein gänzlich ungeeignetes Mittel, an dieser Situation etwas zu ändern. Welche Kandidaten aufgestellt würden, wer von ihnen gewählt würde und wie sie sich verhalten würden, kann nicht vorhergesagt werden. Vor allem würde sich die Situation im Bundesrat nicht verändern.
Dagegen wäre ein mit den gleichen Argumenten, auf die die Vertrauensfrage gestützt werden soll, begründeter Rücktritt des Kanzlers jederzeit und übrigens ohne jede Begründung ein möglicher Weg.
2. Meine grundsätzlichen Bedenken gelten auch für dieses Verfahren. Die Minister würden im übrigen nicht als Regierungsmitglieder, sondern als Mitglieder des Bundestages abstimmen. Das Verfahren machte aber deutlich, daß die Vertrauensfrage mit dem erhofften Ergebnis, daß sie verneint wird, nur ein Trick ist.