28.01.2012 · Der Sänger Youssou N’Dour darf bei den Präsidentenwahl im Senegal nicht kandidieren. Dafür darf der seit 2000 regierende Amtsinhaber Wade sich zur Wiederwahl stellen - was der Verfassung widerspricht.
Der Sänger Youssou N’Dour will weiter um seine Kandidatur bei der Präsidentenwahl in seiner Heimat Senegal kämpfen. Dass er in der vom Verfassungsgericht veröffentlichten Liste der zugelassenen Bewerber am Freitag nicht aufgeführt war, bezeichnete der Musiker als „politische Entscheidung“. „Diejenigen, die an der Macht sind, haben Angst vor mir“, sagte N’Dour.
Noch am heutigen Samstag werde er Berufung einlegen. „Ich werde nicht nachgeben, denn wenn ich mich entschlossen habe, etwas zu tun, dann verfolge ich die Sache auch bis zum Ende.“
Senegals Präsident Abdoulaye Wade darf hingegen für eine dritte Amtszeit kandidieren. Das hatte das Verfassungsgericht in der Hauptstadt Dakar am Freitagabend mitgeteilt. Gleichzeitig war bekannt geworden, dass N’Dour bei den Wahlen im Februar nicht antreten dürfe. In Dakar war es nach der Entscheidung zu Straßenschlachten zwischen oppositionellen Demonstranten und der Polizei gekommen, bei denen mindestens ein Polizist getötet wurde.
Auf einer Liste, die im Verfassungsgericht ausgehängt wurde, standen die Namen von 14 Kandidaten. Neben Wade dürfen beim ersten Wahlgang am 26. Februar unter anderem die drei früheren Regierungschefs Idrissa Seck, Macky Sall und Moustapha Niasse sowie Oppositionsführer Ousmane Tanor Dieng antreten. N’Dours Kandidatur wurde zurückgewiesen, weil er nach Angaben des Gerichts nur 8900 gültige Unterschriften vorgelegt hatte und nicht die erforderlichen 10.000. Der Musiker selbst hatte von fast 13.000 Unterschriften gesprochen.
In dem westafrikanischen Land schwelt schon seit geraumer Zeit ein Streit um die Zulässigkeit einer abermaligen Kandidatur Wades. Der 85 Jahre alte Amtsinhaber war im Jahr 2000 für sieben und im Jahr 2007 nach einer Verfassungsänderung für fünf Jahre gewählt worden. 2008 wurde die siebenjährige Amtszeit wieder eingeführt. Da die Verfassung nur zwei Amtszeiten vorsieht, dürfte Wade eigentlich nicht mehr antreten. Er argumentiert jedoch, dass die Verfassungsänderung nicht rückwirkend gilt und er daher abermals kandidieren darf - sogar zweimal.
Schon den ganzen Tag lang hatten im Arbeiterviertel Colobane tausende Menschen zunächst friedlich gegen Wades Kandidatur protestiert. Nach der Entscheidung kam es jedoch zu heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei und überwiegend jugendlichen Oppositionsanhängern, die Barrikaden errichteten, Autoreifen ins Brand setzten und Steine auf die Beamten warfen. Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas und Schlagstöcke gegen die Demonstranten ein. Nach Angaben von Polizeichef Arona Sy wurde ein Polizist getötet.
Präsident Wade forderte ein Ende der Proteste. Die Menschen gingen aus einer Laune heraus auf die Straße, die Demonstrationen führten zu nichts, sagte er im Staatsfernsehen. Seinen Gegnern warf er vor, nur „fadenscheinige“ Argumente gegen seine Kandidatur vorzubringen. Gleichzeitig versprach er einen fairen Wahlkampf. „Es wird keine Einschränkung von Freiheiten geben“, sagte Wade.
N’Dour, der seine Kandidatur Anfang Januar als „höchste patriotische Pflicht“ angekündigt hatte, sagte im Fernsehsender France 3, die Entscheidung des Verfassungsgerichts werde zu neuen „Spannungen“ führen. Wade werde mit seinem „Gewaltstreich“ nicht durchkommen. Der Präsident habe seine Kandidatur nicht einmal einreichen dürfen, weil die Verfassung das verbiete.
Bislang ist Youssou N'Dour vor allem berühmt für seine Musik, jetzt gab der Sänger seine Kandidatur zur Präsidentenwahl im Senegal bekannt. Er gegen den 85 Jahre alten Abdoulaye Wade an.
Die Bewegung 23. Juni, die gegen Wades Kandidatur protestiert und auch die Massenkundgebung am Freitag organisiert hatte, rief für Samstag zu weiteren Protesten auf. Die Menschen sollten zum Präsidentenpalast ziehen und den Besetzer Wade „herausholen“, sagte der Sprecher Abdoul Aziz Diop.