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Präimplantationsdiagnostik Das geringere Übel?

07.07.2010 ·  Im Fall der Präimplantationsdiagnostik ist die Güterabwägung wieder einmal zu lange der Justiz überlassen worden - und nicht der politischen Debatte. Und das zum Schaden nicht nur der Demokratie.

Von Daniel Deckers
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Am Tag nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik ist dieses Thema dort angekommen, wo es hingehört: in die politische Debatte. Denn die Entscheidung der Bundesrichter, einen Arzt wegen der Anwendung genetischer Diagnostik bei extrakorporal erzeugten Embryonen juristisch nicht zu belangen, ist mehr als eine Entscheidung im Einzelfall. Mit ihrem Votum zugunsten der prinzipiellen Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik haben die Leipziger Juristen Richterrecht geschaffen, das von der geltenden Gesetzeslage nicht gedeckt wird.

So war es für sämtliche Mitglieder des von Bundeskanzler Schröder im Jahr 2001 zusammengestellten Nationalen Ethikrates vollkommen unstrittig, dass die Durchführung von PID in Deutschland durch das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz als verboten galt. Seither hat sich weder die Rechtslage verändert noch die medizinethische Beurteilung der PID: Das Verfahren war in den achtziger Jahren einzig und alleine dazu entwickelt worden, um einer Frau nach einer künstlichen Befruchtung nur solche Embryonen einzupflanzen, die keine Chromosomenstörungen oder Mutationen aufwiesen, die nach aller Wahrscheinlichkeit zu einer Behinderung des Kindes führen könnten.

Der Bundesgerichtshof hat eindeutig die Befürworter der PID gestärkt

Über diese Aussicht waren Befürworter und Gegner der Präimplantationsdiagnostik von Beginn an gespalten: Während die einen in der PID das geringere Übel im Vergleich zu einer Abtreibung eines mutmaßlich behinderten Kindes sahen, argumentieren die Gegner dieses Verfahrens mit dem Verweis auf die gezielte Selektion „gesunder“ Embryonen und die dieser Selektion vorausgehenden Entscheidung über den Wert oder Unwert bestimmter Formen menschlichen Lebens mit Behinderung.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nun eindeutig die Befürworter der PID gestärkt. Den Verfechtern eines Verbots bleibt nun kein anderer Weg als der, dass sie ihre Auffassung des Guten und Richtigen in Gestalt eines Gesetzes über die strittigen Fragen der Fortpflanzungsmedizin in den parlamentarischen und damit auch gesellschaftlichen Raum stellen. Auch im Fall der PID ist die Güterabwägung wieder einmal zu lange der Justiz überlassen worden - und das wieder einmal zum Schaden nicht nur der Demokratie.

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Jahrgang 1960, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

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