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Potsdamer Gewalttat BGH bestätigt Haftbefehl gegen Verdächtigen

05.05.2006 ·  Knapp drei Wochen nach dem brutalen Angriff auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen bestätigt.

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Der wegen des Überfalls in Potsdam Beschuldigte Björn L. bleibt weiter in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde aber in soweit geändert, als der Beschuldigte der schweren Körperverletzung dringend verdächtig ist. Der Verdacht auf versuchten Mord bestehe weiterhin, sei aber nicht mehr dringend, entschied der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Freitag nach der abermaligen Anhörung des Beschuldigten.

Der Ermittlungsrichter bejahte weiter, daß der Generalbundesanwalt die Ermittlungen fortzuführen hat. Damit hat der Ermittlungsrichter des BGH keine Bedenken gegen die Zuständigkeit von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Der Anwalt des 29jährigen hatte einen Haftprüfungstermin beantragt. Die Stimme des Verdächtigen soll auf der Mobilbox des Handys der Ehefrau des Opfers aufgezeichnet worden sein. Der Deutsch-Äthiopier hatte kurz vor dem lebensgefährlichen Faustschlag seine Frau angerufen. Der zweite Tatverdächtige, der 30jährige Thomas M., soll am 10. Mai wieder vernommen werden. Amt Tatort wurden Blutspuren gefunden, die laut Gutachten ihm zugeordnet werden können.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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