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Polizeiausbilder in Libyen Ausreichend kontrolliert?

10.04.2008 ·  Dass der BND vom libyschen Ausbildungsprogramm deutscher Polizisten wusste, ist anzunehmen. Doch wieso wurde das Parlamentarische Kontrollgremium nicht informiert? Zu klären ist auch, wie private Sicherheitsunternehmen im Ausland kontrolliert werden können.

Von Reinhard Müller
Artikel Lesermeinungen (3)

Offenbar fühlen sich sämtliche parlamentarische Kontrolleure der Geheimdienste nicht ausreichend informiert. Wie kann dann aber der sozialdemokratische Vorsitzende des Kontrollgremiums schon jetzt ausschließen, dass die rot-grüne Regierung nicht in das libysche Ausbildungsprogramm deutscher Beamter verwickelt war?

Bloß weil der Aufenthalt der Polizisten im November 2005 begann, und Schröder danach nicht mehr Kanzler und Steinmeier nicht mehr Geheimdienstkoordinator war?

Richtig ist, dass es bisher kaum Anhaltspunkte für einen großen Staatsskandal gibt. Zum einen ist Libyen - jedenfalls seiner Behandlung durch die internationale Gemeinschaft nach zu urteilen - aus der Liga der Schurkenstaaten in bessere Kreise aufgestiegen. Dabei war es noch 2001 vom Landgericht Berlin gleichsam als Hintermann des Anschlags auf die Diskothek La Belle für dreifachen Mord und hundertvierfachen Mordversuch mitverantwortlich gemacht worden.

Wenn Schröder mit dem Ziel einer „umfassenden Normalisierung“ mit Gaddafi handelte, erscheint die Tätigkeit eines privaten Unternehmens in dem Land nicht auf den ersten Blick als kriminell. Rechtswidrig sind aber ungenehmigte Urlaubsaktivitäten deutscher Sicherheitsbeamter.

Umstrittene Rolle privater Sicherheitsunternehmen

Dass der BND von der Ausbildung wusste, ist anzunehmen, wenn sie schon der deutschen Botschaft bekannt waren. Wurde dieses Vorkommnis durch die Bundesregierung nicht als so außergewöhnlich angesehen, dass das Parlamentarische Kontrollgremium hätte informiert werden müssen?

Es ist keineswegs sicher, dass ein zehnter Mann im Gremium als eine Art Sonderbeauftragter bessere Kontrolle der Geheimdienste bringt. Und es ist zweifelhaft, ob die Gewährleistung von Akteneinsicht auch für die Mitarbeiter von Abgeordneten die Regierung zu mehr Offenheit veranlasst.

Unabhängig von einer Reform der Kontrolle der Dienste ist zu klären, inwieweit die Tätigkeit privater Sicherheitsunternehmen im Ausland stärker kontrolliert werden muss. Denn dieser Wirtschaftszweig wächst und wächst - auch ein Auswuchs ungehemmter Privatisierung öffentlicher Aufgaben.

Nicht wenige aktive, ehemalige, beurlaubte oder gar amtlich dienstunfähige Beamte verdingen sich (nebenbei) im privaten Sicherheitsgewerbe. Müssen es einige sogar, weil die Alimentierung nicht reicht? Auch das wäre eine Folge des allseits gewünschten schlanken Staates.

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