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Politischer Islamismus „Hohe, abstrakte Gefahr“

12.01.2005 ·  Die abstrakte Gefahr, die - auch für Deutschland - von islamistischen Terrornetzen ausgeht, ist hoch. Experten glauben: sie kann schnell konkret werden - auch wenn ein Ermittlernetz aufgebaut wurde.

Von Reinhard Müller
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Die Durchsuchungen am Mittwoch in mehreren Bundesländern richteten sich - wieder einmal - gegen Mitglieder eines islamistischen Netzes. Es geht bisher nicht um den Verdacht, es seien terroristische Anschläge geplant gewesen, sondern um Urkunds-, Vermögens- und Schleusungsdelikte.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Gesinnungsgenossen für den Dschihad zu werben. Das ist kein Einzelfall: Die Bundesanwaltschaft führt derzeit 108 Ermittlungsverfahren. Davon entfallen 48 auf die Bildung terroristischer Vereinigungen. Das sind Gruppen, deren Zwecke oder Tätigkeiten darauf gerichtet sind, Mord, Totschlag oder andere bestimmte schwere Straftaten zu begehen. Ferner werden in Karlsruhe 59 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung geführt. Insgesamt gibt es 164 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund, 84 durch das Bundeskriminalamt und 80 durch die Länder.

„Fankfurter Zelle“

Bisher sind sieben Anklagen in Deutschland erhoben worden, die zum Teil zu Verurteilungen führten. Es handelt sich um die sogenannte Frankfurter Zelle, die einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant haben soll, um Mitglieder der Gruppe Al Tawhid in Düsseldorf, denen die Planung von Anschlägen auf jüdische und amerikanische Einrichtungen zur Last gelegt wird, um den Berliner Prozeß gegen Ihsan Garnaoui, dem die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, sowie um Lokman M. von der Gruppe Ansar al Islam.

Sie war unlängst wegen eines Anschlagsplans gegen den irakischen Ministerpräsidenten Allawi in den Blickpunkt geraten, als dieser sich in Berlin aufhielt. Schließlich laufen noch die Verfahren gegen zwei mutmaßliche Hamburger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Mounir al Motassadeq, dessen Verurteilung zu 15 Jahren Haft vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war, und Abdelghani Mzoudi wird von der Bundesanwaltschaft Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Differenzen mit den Sicherheitsbehörden

In diesen beiden Fällen gibt es freilich Differenzen mit den Sicherheitsbehörden. Dort ist man der Ansicht, daß die Anschläge gegen Amerika nicht in Hamburg, sondern in Afghanistan geplant worden seien. Das hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, in den Verfahren ausgesagt. Es stand auch im Verfassungsschutzbericht. Bei den Sicherheitsbehörden zeigt man sich verwundert darüber, daß die Bundesanwaltschaft auf ihrer Haltung beharrt, die Attentate seien zumindest teilweise in der Hansestadt geplant worden. Allerdings konnte die Anklage nach der Aufhebung des Urteils gegen Motassadeq schon aus rechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden.

Was bedeuten diese Verfahren für die Sicherheitslage in Deutschland? Die Behörden sprechen regelmäßig von einer hohen abstrakten Gefahr. Sie wollen damit zum Ausdruck bringen, daß durchaus mit Anschlägen in Deutschland zu rechnen ist, es dafür aber derzeit keine konkreten Anhaltspunkte gibt. Das womöglich vereitelte Attentat auf den irakischen Ministerpräsidenten zeigt, daß eine abstrakte Gefahr schnell konkret werden kann. Allerdings gibt es nach Einschätzung der Behörden bisher keine Anhaltspunkte für einen Anschlag, wie er womöglich auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt geplant war - also mit dem Ziel, wahllos eine möglichst große Zahl Unschuldiger zu töten.

Abstrakte Gefahr kann schnell konkret werden

Bei den bisher in Deutschland vereitelten Anschlagsvorbereitungen standen amerikanische oder israelische Einrichtungen im Vordergrund. Und im Fall Allawi war eben der sich hier gerade aufhaltende Staatsgast das mögliche Ziel. Das kann sich allerdings auch ändern.

Deutschland ist weiterhin in Afghanistan engagiert. Es wurde in mehreren Botschaften des Al-Qaida-Führers Bin Ladin erwähnt. Besonders auffällig war eine mit deutschen Untertiteln versehene Videobotschaft im vergangenen Jahr. Die - in den Augen von hier lebenden Islamisten - mutmaßliche Verletzbarkeit der deutschen Gesellschaft könnte sie zu einem Ziel machen.

Ermittlernetz aufgebaut

Doch ist es mittlerweile gelungen, dem Netz der Terroristen ein internationales Netz der Ermittler entgegenzustellen, wie Generalbundesanwalt Nehm vor kurzem sagte. Bei den Sicherheitsbehörden wird darauf verwiesen, daß amerikanische Vorwürfe gegenüber Deutschland aus der Zeit kurz nach dem 11. September 2001 in letzter Zeit nicht wiederholt worden seien. Die Zusammenarbeit wird als gut bewertet, insbesondere was den Informationsaustausch angeht.

Auf deutscher Seite wird auch Verständnis dafür geäußert, daß die Amerikaner nicht alle Unterlagen zur Verfügung stellen - was mittelbar zur Aufhebung des Urteils gegen Motassadeq führte. Alles zeige man selbst den Amerikanern schließlich auch nicht, heißt es. Mit der Zurückhaltung von Zeugen (wie den in amerikanischem Gewahrsam befindlichen Scheich Mohammed und Ramzi Binalshibh) nimmt man allerdings in Kauf, daß mögliche Täter in regulären Strafverfahren nur schwer zu verurteilen sind.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.01.2005, Nr. 10 / Seite 5
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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