Bange gelingt nämlich der Nachweis, dass die im Zuge des Nato-Doppelbeschlusses dislozierten amerikanischen Pershing II und Cruise Missiles von den Strategen des östlichen Militärbündnisses als „Teilaspekt eines umfassenden Innovationsschubes“ auf Seiten der Nato wahrgenommen wurden. Sie ergänzten aus dieser Sicht eine „völlig neue Generation von Mehrzweckkampfflugzeugen, Panzern, Panzerabwehrmitteln, Transport- und Führungssystemen“, die zwischen 1980 und 1983 von der Atlantischen Allianz eingeführt wurden. Und das wiederum hatte zur Folge, dass sich bei den Verbündeten der Sowjetunion die Sorge vor einer Abkoppelung breitmachte: Würden die Sowjets angesichts dieser Sachlage Mitteleuropa im Zweifelsfall sich selbst überlassen, um der Gefahr eines strategischen nuklearen Schlagabtausches mit den Amerikanern aus dem Weg zu gehen? Das klingt vertraut, denn genau diese Sorge machte sich damals unter Washingtons Verbündeten breit.
Womöglich hätte man sich in Ost-Berlin mit einschlägigen Versicherungen des Kremls oder mit dem Hinweis auf die über 350 000 sowjetischen Soldaten zufriedenstellen lassen, die damals in der DDR stationiert waren, wäre es nicht zeitgleich auch in Sachen Menschenrechte zu weitgehenden Zugeständnissen Moskaus gekommen. Weil die sowjetische Führung auf den beunruhigenden, umfassenden Innovationsschub der Nato mit der Forderung nach einer Intensivierung der Rüstungskontroll- und Abrüstungsverhandlungen reagierte, war der Westen in einer starken Position. Er nutzte sie, indem er Konzessionen auf diesem Gebiet von einem weitreichenden Entgegenkommen der Warschauer-Pakt-Staaten in „Menschenrechtsfragen“ abhängig machte.
Der Ort für entsprechende Verhandlungen war das Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), das von November 1980 bis September 1983 in Madrid tagte. „Mit der Verbindung von Abrüstung und Menschenrechten“ begann in Madrid „zugleich eine lange Aufweichung der internen Strukturen der SED-Herrschaft, auf denen die DDR als Staat fußte“ – schreibt Bange und dokumentiert das gut. Die Konzessionen in Sachen Menschenrechte wären – für sich genommen – verkraftbar gewesen. Aber durch die unmittelbare Verbindung zum strategischen Gesamtkomplex wurde sie zu einer existentiellen Bedrohung.
Das ahnte man in Ost-Berlin schon Anfang 1980, als die Führung der NVA aus Moskau angewiesen wurde, das gerade erst für ein Großmanöver entwickelte „doktrinäre Szenario grundsätzlich zu verändern“. Die neuen Vorgaben ließen für die Partei und die Militärführung der DDR nur den Schluss zu, „dass die Verteidigungsdoktrin des eigenen Bündnisses auf Betreiben der eigenen Schutzmacht das Territorium des eigenen Staates […] zum Schlachtfeld bestimmt hatte“. Ein krasser Befund, der zugleich ein grelles Licht auf den desolaten Zustand der Sowjetunion in den Dämmerstunden der Ära Breschnew wirft. Wie schlecht es stand, zeigten ihr Ende 1979 begonnener Einmarsch nach Afghanistan und die Verhängung des Kriegsrechts in Polen.
Wie überhaupt die Entwicklungen in Polen und in der DDR in einem unmittelbaren Zusammenhang zu sehen sind. Auch das wird bei Bange sehr deutlich. Denn kaum sonst wo im damals so genannten Ostblock hinterließen die KSZE und damit das Thema Menschenrechte so starke Spuren wie in Polen. Als dieser Nachbar seit Anfang 1989 zur Demokratie fand, drohte die DDR vollends zur „verteidigungspolitischen Insel“ zu werden. So gesehen „erlöste“ die „Implosion des östlichen Bündnisses genauso wie die des eigenen Herrschaftssystems [...] die Partei und ihren Staat aus diesen für sie nicht mehr aufzulösenden militärischen Dilemmata“.
Oliver Bange: Sicherheit und Staat. Die Bündnis- und Militärpolitik der DDR im internationalen Kontext 1969 bis 1990. Ch.Links Verlag, Berlin 2017. XV und 614 S., 50,– €.