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Die Kabinettsprotokolle 1968 Kiesinger und die antidemokratischen Kräfte

 ·  Es ging um Abrüstung, NPD-Verbot, die DDR und den Prager Frühling: Es ist kaum zu glauben, aber aktenkundig - 1968 war viel mehr als nur ’68.

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© REUTERS Fernseher, Modell 1968

Bonn am Rhein, 17. April 1968. Seit fast anderthalb Jahren regiert eine große Koalition mit Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU), Außenminister Willy Brandt (SPD), Finanzminister Franz Josef Strauß (CSU). Auch an diesem Mittwoch tagt das Kabinett. Hauptthema sind „Unruhen während der Ostertage“ - nach dem Attentat auf Studentenführer Rudi Dutschke in Berlin (West) am Gründonnerstag. Die „Beeinflussung der Demonstrationen durch die SED und durch Kräfte in der Sowjetzone, die Aufnahme des Attentats im Ausland und die Schwierigkeiten bei der Erfassung und Verfolgung mancher Straftaten, vor allem Beleidigungsdelikte“, werden erörtert. Sodann beklagen die Minister „die Opfer der Gewalttaten, die nunmehr zu einem ersten Todesfall geführt haben“ - am Morgen des 17. April ist Pressefotograf Klaus Frings „an den Folgen eines Steinwurfs gestorben, der ihn zwei Tage zuvor während einer Demonstration in München getroffen“ hat, heißt es in einer Fußnote.

Auf der Tagesordnung stehen Personalien, Bildungsrat, Unverjährbarkeit von Mord und Völkermord, Steuererleichterung für Unternehmen, futtermittelrechtliche Vorschriften, Ermordung deutscher Ärzte in Hué, Gestaltung des 17. Juni als Gedenktag und - letzter Punkt - „Antidemokratische Kräfte“. Kiesinger „hält es für falsch, sich von Gegnern unserer Demokratie die Terminologie aufzwingen zu lassen. Er schlägt vor, statt von ,außerparlamentarischer Opposition’ besser von ,antiparlamentarischer Opposition’ oder ,antidemokratischer Opposition’ oder am besten von ,antidemokratischen Kräften’ zu sprechen“. Laut Fußnote setzten sich diese „terminologischen“ Vorschläge „weder in der Ministerialbürokratie noch im öffentlichen Raum“ durch.

Abrüstung, Jugoslawien, Notstand, Prager Frühling

Der neueste Band der Kabinettsprotokolle über 44 Sitzungen zwischen dem 10. Januar und dem 18. Dezember spiegelt das Jahr 1968 durch eine umfassende Erschließung der Bearbeiterinnen Christine Fabian und Uta Rössel wider: vertiefende Sacherläuterungen, ausführliche biographische Angaben zu „regelmäßigen Teilnehmern“ (Minister, Staatssekretäre, Referenten, Protokollführer) und „sonstigen Teilnehmern, Gästen“, schließlich Zeittafel sowie Personen-, Sach- und Ortsindex.

Die Themenvielfalt beeindruckt: neben Großereignissen wie Genfer Abrüstungskonferenz, Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Bonn und Belgrad, parlamentarische Verabschiedung der Notstandsverfassung, Zollunion innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Intervention des Warschauer Paktes in der Tschechoslowakei und Nichtverbreitung von Kernwaffen viele vergessene Ereignisse und Probleme, die nach wie vor aktuell sind, so die Frage eines Verbots der 1964 gegründeten NPD, die in die Landtage von Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und - am 28. April 1968 mit 9,8 Prozent - Baden-Württemberg einziehen konnte.

Am 10. März 1968 untersagte die DDR - damals offiziell SBZ oder Zone genannt - Mitgliedern der NPD oder „Personen mit neonazistischen Ansichten“ die Einreise in die DDR und die Durchreise. Der Minister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner (SPD), vermutete am 13. März, der Zweck der Anordnung bestehe nur in einer zusätzlichen Kontrollmöglichkeit, „mit der man nach Belieben Einfluss auf den Personenverkehr von und nach Berlin nehmen kann“. Die Westmächte müssten auf „freiem Zugang“ bestehen. Am 22. Mai stimmte das Kabinett zu, dass Postminister Werner Dollinger (CSU) den Antrag der NPD auf Gewährung eines Sonderstempels für ihren Landesparteitag in Coburg ablehne.

Soll die NPD verboten werden?

Ein Verbot der NPD beantragte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Schütz (SPD) am 3. Oktober beim amerikanischen, britischen und französischen Stadtkommandanten. Besprochen wurden in Bonn am 9. Oktober „die Rückwirkung eines Verbots oder der Ablehnung eines Verbots durch die Alliierten auf die Handlungsfreiheit der Bundesregierung“ und auf die Neukonstituierung der DKP (am 26. September bekanntgegeben). Am 16. Oktober löste sich der NPD-Landschaftsverband Berlin selbst auf. Am 18. Dezember befasste sich das Kabinett wieder mit der NPD. Der Kanzler riet dazu, zuerst die rechtliche Seite sorgfältig zu untersuchen und dann erst die politische, während das Bundesinnenministerium Gründe für einen Verbotsantrag in Karlsruhe zusammengetragen hatte: Die „Wiederbelebung des Antisemitismus“ stelle „einen krassen Verstoß der NPD gegen die Menschenrechte dar“. Forschungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU) wollte den „Komplex DKP“ mit einbezogen wissen, während Brandt und Wehner ein Vorgehen gegen die - in München von Gerhard Frey herausgegebene - „Deutsche National-Zeitung und Soldaten-Zeitung“ befürworteten.

Kiesinger und Bundesinnenminister Ernst Benda (CDU) hatten Bedenken, gegen die NPD und gegen das rechtsextreme Blatt „gleichzeitig“ vorzugehen. Schließlich wurde das Bundesinnenministerium mit der weiteren Prüfung beauftragt. Eine „förmliche Klageschrift“ sollte noch nicht vorbereitet werden. Es kam Kiesinger vielmehr darauf an, „klar herauszuarbeiten, wo die NPD die Grenzen einer nicht verfassungswidrigen nationalistischen Partei, die man nur politisch bekämpfen könne, überschreite“.

Zu jener Zeit klammerte sich Bonn noch an den Alleinvertretungsanspruch und die Hallstein-Doktrin. Am 12. Oktober beschloss jedoch der IOC-Kongress in Mexiko, dass vom 1. November 1968 an „die Mannschaften des Ostdeutschen Olympischen Komitees DDR genannt“ und mit eigener Fahne, Hymne und Emblem auftreten würden. Das Kabinett war bestürzt. Am 29. Oktober mahnte Brandt an, sich mit Folgerungen aus dem IOC-Beschluss für die „deutsche Frage“ zu befassen.

Benda berichtete, dass das IOC dem NOK der Bundesrepublik die Bezeichnung „Deutschland“ und dem ostdeutschen NOK die Bezeichnung „Deutschland - DDR“ zugewiesen habe. Jede Seite sei in der Wahl ihrer Symbole frei. Es sei „nicht tunlich, die Olympischen Spiele 1972 in München zurückzugeben“. Für den 18. Dezember bereitete Benda eine Vorlage vor, die eine Rücknahme der Spiele „als außen- und innenpolitisch unvertretbar“ ausschloss; es sei daher „unerlässlich“, dass die Bundesregierung den IOC-Beschluss hinnehme. Flagge und Hymne der DDR würden „auf dem Gebiet der Bundesrepublik mit Ausnahme der Olympischen Spiele grundsätzlich nicht geduldet“. Ein erster kleiner Triumph für die DDR, der durch die weitere politische Entwicklung schnell an Bedeutung verlor.

Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1968. Herausgegeben vom Bundesarchiv. Bearbeitet von Christine Fabian und Uta Rössel. Oldenbourg Verlag, München 2011. 665 Seiten, 64,80 €.

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Jahrgang 1952, Redakteur in der Politik, zuständig für „Politische Bücher“.

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