Längst hat sich die Geschichtswissenschaft von Jacob Burckhardt und seiner „großen historischen Persönlichkeit“ als treibende Kraft in der Geschichte entfernt. Doch wenn der Basler Historiker weltgeschichtliche Veränderung als „Ansteckung“ beschrieb, die „mit elektrischer Schnelle über Hunderte von Meilen und über Bevölkerungen der verschiedensten Art, die einander kaum kennen“, hinweg rausche, so ist er der deutsch-deutschen Zeitgeschichte sogar näher als mancher Zeitgenosse. Die Kulturwissenschaftlerin Carola Rudnick versucht sich an der These, die friedliche Revolution von 1989/90 erfülle die Kriterien einer „Revolution von oben“ - gelenkt und gesteuert zunächst von der DDR-Regierung, die Reformen ins Werk setzte, und schließlich nach der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion von westlichen Kräften dominiert. Letzteres ist nicht von der Hand zu weisen, Ersteres schon. Diese Interpretation von Frau Rudnick ist eine Art Nebenprodukt ihrer dickleibigen, leider schwer lesbaren und unzureichend lektorierten Untersuchung, die sich der Geschichts- und Erinnerungspolitik nach 1989 widmet.
Anhand der Auseinandersetzungen auf Bundesebene und der staatlich finanzierten Gedenkstätten wie Bautzen, Marienborn oder Berlin-Hohenschönhausen will sie belegen, dass die Befassung mit der Geschichte der DDR rein politisch motiviert, ideologisch und interessengeleitet war. Geschichtspolitik diene einem legitimatorischen Ziel und sollte wie ein politisches Tribunal wirken. Jenseits justitieller Aufarbeitung werde ein einseitiges und gängiges Geschichtsbild im altbundesrepublikanischen Modus gezeichnet, konstatiert sie. Doch die These, Geschichtsdiskurs und vor allem die Darstellung des Gewesenen folge in einer pluralen, freien Gesellschaft einem lenkbaren Masterplan, ist irrig. Selbst die beiden Enquetekommissionen des Bundestages, die der DDR gewidmet waren (und deren Genese Carola Rudnick nicht korrekt schildert), legten keine offizielle oder verbindliche Geschichtsdeutung vor.
Wissenschaft ist von Zeitströmungen nicht unabhängig, und so ist die DDR-Forschung vor und nach dem Mauerfall inzwischen selbst zum Untersuchungsgegenstand von Historikern geworden. Zweifellos waren insbesondere in den ersten Jahren nach dem Fall der Mauer und der Vereinigung beider deutscher Staaten an der Erforschung der SED-Diktatur überproportional viele Menschen beteiligt, die unter Repression und Gängelung der Staatspartei und ihrer „Organe“ gelitten hatten. Ursächlich für das Engagement der Unterdrückten von einst ist nicht allein deren Bedürfnis nach Offenlegung von - zumeist nicht strafrechtlich zu ahndenden - Schandtaten und undemokratischen Herrschaftsmechanismen. Auch führten nicht eventuelle Rachegelüste SED-Gegner in die Forschungsabteilung der Behörde für die Unterlagen der Staatssicherheit oder im Bundestag an die Spitze der Enquetekommissionen, die sich der SED-Diktatur widmeten. Mit der DDR war ohnehin zunächst nur eine überschaubare Zahl von Historikern befasst - der einstige Staatssozialismus weckte in weiten Teilen der Zunft in Westdeutschland zunächst kein breites Forscherinteresse.
Anders als der Titel ihrer Studie nahelegt, betrachtet Frau Rudnick erst die Zeit nach dem 3. Oktober 1990 intensiv. Randerscheinung bleibt so eine wirkliche geschichts- und erinnerungspolitische Besonderheit in Deutschland nach 1989: der Zugang zu den Akten der Staatssicherheit, von Frau Rudnick als „ideales Werkzeug“ identifiziert, „um die DDR zu demontieren beziehungsweise sie zu delegitimieren“. Wie mit den Akten der Staatssicherheit umzugehen sei, war indes bereits in den letzten Monaten des Bestehens der DDR eng verknüpft mit der Frage, ob es in einem neuen, ohne Attribut „sozialistisch“ versehenen Rechtswesen eines Inlandsgeheimdienstes bedurfte. Mit dieser Frage beschäftigten sich die Bürgerkomitees zur Zeit der Regierung von Hans Modrow, vor allem aber die letzte und schließlich frei gewählte Volkskammer der DDR und die Regierung Lothar de Maizières. Der Erhalt der Akten zählte zu den Anliegen vieler intellektueller Bürgerrechtler der DDR, die gegen das Deutungsmonopol der herrschenden Staatspartei über die Geschichte aufbegehrten. So wandten sich einige Protagonisten der Bürgerrechtsszene später der Geschichtsforschung zu - in diesen Fällen sogar zu Recht mit dem Wort „Aufarbeitung“ bedacht.
Carola Rudnick ignoriert unerklärlicherweise, dass die einzig frei gewählte DDR-Volkskammer einen Sonderausschuss unter dem Abgeordneten Joachim Gauck mit der Kontrolle der Auflösung des MfS und dessen Nachfolgeinstitution Amt für Nationale Sicherheit beauftragte. Zur Geschichtspolitik gehört das 1991 vom Bundestag verabschiedete Stasi-Unterlagen-Gesetz, das auf Vorarbeiten der Volkskammer basiert, die Sicherung und Nutzung personenbezogener Daten bereits gesetzlich geregelt hatte. Dieses Gesetz der Volkskammer wurde von der Bundesrepublik nicht übernommen, wohl aber enthielt der Einigungsvertrag nach Protesten und Hungerstreiks von „Archivbesetzern“ eine Klausel, die den Bundestag zu einer Neuregelung nach den Grundsätzen des Volkskammergesetzes verpflichtete. Erfüllt das Wechselspiel zwischen dem Willen einzelner Bürger und den Entscheidungen eines Parlaments in den wirren und schnelllebigen Momenten vor der Wiedervereinigung die Kriterien einer „Revolution von oben“, zählt das Gesetzesvorhaben nicht zur Geschichtspolitik? Widerstand gegen Akteneinsicht und Offenlegung artikulierten bekanntlich westdeutsche Politiker wie Wolfgang Schäuble, die sich um einen friedlichen Elitenwechsel sorgten und unangenehme Enthüllungen fürchteten.
Dennoch ist die Geschichtsdeutung in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren nicht wieder von politischen Kräften monopolisiert worden - wie sich nicht zuletzt auch an der Fülle apologetischer Literatur aus der Feder einstiger Systemträger zeigt. Vielstimmig ist beispielsweise auch der Diskurs über die Gewichtung der Faktoren, die dann die Mauer zum Einsturz brachten und die SED zur Aufgabe ihrer Macht zwangen. Vielgestaltig ist die Darstellung der Hinterlassenschaften der Diktatur - auch die staatlich initiierten Gedenkstätten. Mag auch Frau Rudnicks Band den Debatten um den Umgang mit geschichtlichem Erbe einen fundamentalkritischen Denkanstoß geben, ihr Konvolut entfaltet dennoch keine entlarvende Kraft: Die antikommunistische und nach zwei Diktaturen antitotalitäre Haltung von Historikern sowie die von wechselnden Mehrheiten im Bundestag getragenen geschichtspolitischen Entscheidungen stehen der Erinnerung nicht im Wege und erwachsen nicht einem autoritären Parteikalkül. Burckhardt warnte im 19. Jahrhundert vor dem „schlechten Trost in einem höheren Weltplan“ - Carola Rudnick ist der Furcht vor einem solchen erlegen.
Carola S. Rudnick: Die andere Hälfte der Erinnerung. Die DDR in der deutschen Geschichtspolitik nach 1989. Verlag Transcript, Bielefeld 2011. 765 Seiten, 39,80 €.