Zu Beginn der 1950er Jahre wurde Adolf Süsterhenn von einigen Journalisten noch als einer der Kronprinzen des Bundeskanzlers Konrad Adenauer gehandelt. Heute ist der rheinisch-katholische Föderalist, der eloquente Verteidiger des Subsidiaritätsprinzips, der die politische Verfassung der werdenden Bundesrepublik auf die Basis des katholischen Naturrechts stellen wollte, nur noch Zeithistorikern bekannt, die sich mit der frühen Nachkriegsgeschichte befassen.
Der 1905 in Köln Geborene bewegte sich als Mitglied der Jugendorganisation des Zentrums, dem „Windhorstbund“, als Mitstreiter zahlreicher Studentenkorporationen innerhalb des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen, als Vorsitzender des Rings der katholischen Studentenschaft und Mitgründer des Görres-Rings zur politischen Schulung katholischer Jungakademiker schon in jungen Jahren ausschließlich innerhalb eines katholischen Milieus, das sich von der Außenwelt stark abschottete.
Hatte er während der Weimarer Republik auf der Grundlage seiner katholischen Weltanschauung den demokratischen Verfassungsstaat gegen den politischen Extremismus von rechts und links verteidigt, so missinterpretierte er 1933 unter dem Einfluss der katholischen Reichsideologie das „Dritte Reich“ zunächst als Anbruch eines neu entstehenden Sacrum Imperiums. Seine SA-Anwärterschaft dauerte jedoch nur ein halbes Jahr, von Herbst 1933 bis Frühjahr 1934, als er sich abrupt vom Nationalsozialismus abwandte. Der Kölner Rechtsanwalt trat danach als mutiger Verteidiger von verfolgten Zentrumspolitikern, Ordensgeistlichen und Ordensschwestern auf. Er schloss sich einem katholischen Widerstandskreis in Köln an und knüpfte auch Verbindungen zum Goerdeler-Kreis und zur niederländischen Widerstandsbewegung.
Wie der von ihm schon bald bewunderte Adenauer sah auch Süsterhenn schon gleich nach Kriegsende die westdeutsche Politik vor die Entscheidung „zwischen christlichem Abendland und asiatischer Steppe“ gestellt. In Übereinstimmung mit dem von einer Renaissance des Abendlandgedankens geprägten Zeitgeist focht er für ein christliches Europa, dessen Bau auf den Pfeilern der Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Katholiken ruhen sollte, für die er sich auch selbst immer wieder engagierte. Mit Adenauer verband ihn auch seine Ablehnung Preußens und sein Eintreten für einen föderalistischen Bundesstaat, dessen geistiges Zentrum am Rhein liegen sollte.
Bekanntheit erlangte er vor allem als Vater der Verfassung von Rheinland-Pfalz, die er in enger Absprache mit dem katholischen Klerus als „christliche Idealverfassung“ konzipierte. Dass er mit seinen Plänen zur Errichtung eines Staatsrates als zweite Kammer und des Amtes eines Staatspräsidenten scheiterte, wog für Süsterhenn wenig - hatte er doch erfolgreich die Einbettung von Staat und Recht in die göttliche Schöpfungsordnung und die naturrechtliche Begründung der Grundrechte verteidigt, das Elternrecht und die Bekenntnisschule in der Verfassung festgeschrieben und der Kirche eine herausragende Stellung gesichert. Der rheinland-pfälzische Klerus hätte wahrscheinlich auch ohne Süsterhenns Mahnung sonntags auf der Kanzel verkündet, dass der Verfassung die Zustimmung nicht versagt werden dürfe.
Auf dem Herrenchiemseer Verfassungskonvent (1948) trat Süsterhenn weniger als Verteidiger der Lehrmeinung der katholischen Kirche in die Arena denn als „Matador“ eines auf dem Subsidiaritätsprinzip’s basierenden Föderalismus. Er unterstützte den extrem föderalistischen bayerischen Verfassungsentwurf und stand den bayerischen Vertretern bei ihrer beredten Befürwortung der Einführung eines Bundesrates als zweite gleichberechtigte Kammer zur Seite.
Der alles regierende Artikel 1 im Grundrechtsteil des Verfassungsentwurfs von Herrenchiemsee - „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen“ - geht indes nicht auf Süsterhenn zurück. Er wurde auch nicht „in bewusst gewählter Anlehnung an das Markus-Evangelium“ formuliert, wie Christoph von Hehl schreibt, sondern von Carlo Schmid bereits 1946 in den Beratungen über die Verfassung von Württemberg-Baden in Vorschlag gebracht. Auf Herrenchiemsee gelang es dem Sozialdemokraten Schmid, den später vielzitierten Grundsatz, den er als Lehre aus der Unterwerfung der Menschen unter einen totalitären Diktaturstaat verstanden wissen wollte, im dort ausgearbeiteten Verfassungsentwurf zu verankern.
Als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion übernahm Süsterhenn im Parlamentarischen Rat wieder die Rolle eines Sprachrohrs der katholischen Kirche. Unterstützt von seiner Fraktion setzte er durch, dass die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung auch im Grundgesetz verankert und eine Invocatio, ein Bezug auf Gott, in dessen Präambel aufgenommen wurden. Bei seinem Kampf um eine verfassungsrechtliche Fixierung des Elternrechts und der Fortgeltung des Reichskonkordats musste er sich indes mit Kompromissen zufriedengeben, die er gegenüber der katholischen Kirche zu verteidigen suchte.
Dank der Renaissance des christlichen Naturrechtsdenkens in der frühen Nachkriegszeit stand Süsterhenn als einer der bedeutendsten Verfassungsväter 1949 in hohem Ansehen. Mit der zunehmenden Säkularisierung der westdeutschen Gesellschaft in den 1950er und 1960er Jahren geriet er mit seiner militant vorgetragenen katholischen Weltanschauung ins politische Abseits. Als er sich Mitte der 1960er als Bundestagsabgeordneter und aktiver Förderer der Aktion „Saubere Leinwand“ dafür einsetzte, die Freiheit der Kunst an die Beachtung des Sittengesetzes zu knüpfen, fand er nicht einmal mehr die ungeteilte Zustimmung seiner eigenen Fraktion. Hehl gebührt das Verdienst, Adolf Süsterhenn vor dem Vergessen bewahrt zu haben. Weniger Detailbesessenheit und ein packenderer Zugriff auf dessen Persönlichkeit hätten die Freude an der Lektüre dieser zu umfangreich geratenen Biographie erhöht.
Christoph von Hehl: Adolf Süsterhenn (1905- 1974). Verfassungsvater, Weltanschauungspolitiker, Föderalist. Droste Verlag, Düsseldorf 2012. 679 S., 49,- €.