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Veröffentlicht: 19.06.2017, 10:17 Uhr

Bedrohte Eidgenossen Die NSDAP in der Schweiz


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Der gebürtige Schweriner Gustloff, seit 1917 infolge eines Lungenleidens in Davos ansässig, hatte von 1919 bis 1934 als Angestellter beim Physikalisch-Meteorologischen Observatorium gearbeitet. 1927 folgte der Beitritt zur NSDAP, gefolgt von seiner Frau Hedwig, der eigentlich treibenden Kraft, die Hitler wohl spätestens seit 1923 persönlich kannte. Dabei war Gustloff in der „Kampfzeit“ in den eigenen Reihen nicht unumstritten, wurde doch vor Einrichtung einer NSDAP-Auslandsorganisation die Partei in der Schweiz vom Gau Baden aus betreut. Sein Widersacher vor 1933 war der von Gauleiter Robert Wagner für die Schweiz eingesetzte Vertrauensmann und spätere badische Landtagspräsident Herbert Kraft, ein ausgewiesener „NS-Randalierer“.

Überhaupt spielte die Grenze entlang des Hochrheins von Basel bis Konstanz eine nicht unbedeutende Rolle für die Entwicklung der NSDAP in der Schweiz. Als Hitler am 29. Juli 1932 in der Radolfzeller „Mettnau-Kampfbahn“ seine erste und einzige Rede am Bodensee – und zwar in unmittelbarer Sichtweite des Schweizer Ufers – hielt, wurde er von 5000 Schweizer Anhängern (unter den insgesamt rund 35 000 Teilnehmern) frenetisch bejubelt. Unmittelbar vor dem „Führer“ hatte der Züricher Architekt Theodor Fischer, der Gründer der bald schon aufgelösten „Nationalsozialistischen Eidgenössischen Arbeiterpartei“, gesprochen.

Schweizer NS-Sympathisanten wurden nach 1933 nicht in die NSDAP aufgenommen, vielmehr organisierten sie sich in den sogenannten Fronten. Die NSDAP in der Schweiz blieb ein zahlenmäßig überschaubares Sammelbecken von „Reichsdeutschen“ (Bevölkerungsanteil 1930: 3,3 Prozent). Die im Juni 1933 gegründete NSDAP Liechtenstein wurde sogleich der Landesgruppe Schweiz unterstellt. In Liechtenstein lebten damals 455 Deutsche. Spätestens jetzt war Gustloff unangefochten das Gesicht der Partei in der Schweiz und in Liechtenstein. Im Gegenzug war er den schweizerischen Behörden Garant dafür, dass die NSDAP ein Zusammenschluss der „Reichsdeutschen“ blieb.

Zentral (und für die Thematik zu ausführlich) wird die Ermordung Gustloffs und der anschließende Strafprozess abgehandelt. Das Verfahren gegen den jugoslawischen Staatsangehörigen David Frankfurter, der am 4. Februar 1936 den NSDAP-Landesgruppenleiter mit vier Pistolenschüssen zu Hause niedergestreckt hatte, wird bis ins letzte Detail beschrieben und die Rolle der kritischen Schweizer Presse herausgearbeitet. Der Berner „Bund“ urteilte am 15. Februar 1936: „Eine ausländische Partei, deren Theorie einen wesentlichen Teil der Schweiz als Bestandteil des künftigen Reiches miterfasst, hat kein Recht auf Schweizerboden“ – da war er eben, der eidgenössische Unabhängigkeitswille jenseits aller völkischen Ideologie. Das Kantonsgericht von Graubünden verurteilte Frankfurter zur Höchststrafe von 18 Jahren Haft. 1945 wurde er begnadigt, er wanderte nach Palästina aus und starb 1982 in Tel Aviv.

Peter Bollier: Die NSDAP unter dem Alpenfirn. Geschichte einer existenziellen Herausforderung für Davos, Graubünden und die Schweiz. Desertina Verlag, Chur 2016. 384 S., 44,– Sfr.

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Quelle: wahlrecht.de
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