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Donnerstag, 16. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Pfahls-Prozeß Kohl wird für die Anklage zur Schlüsselfigur

02.08.2005 ·  Im Prozeß gegen den ehemaligen Staatssekretär Pfahls hat der frühere Außenminister Genscher den Angeklagten als „Aufpasser von Franz Josef Strauß“ beschrieben. Morgen wird Helmut Kohl über Pfahls' Rolle bei den Rüstungs-Deals aussagen.

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Im Augsburger Korruptionsprozeß gegen den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls warten alle Beteiligten gespannt auf die Aussage von Helmut Kohl (CDU) an diesem Mittwoch.

Die Ausführungen des früheren Kanzlers über den Weg zur Entscheidung im Jahre 1991, Fuchspanzer nach Saudi-Arabien zu liefern, werden für die Augsburger Staatsanwaltschaft entscheidend sein, ob sie gegen Pfahls eine Strafe wegen Bestechlichkeit oder lediglich wegen Vorteilsannahme beantragen wird. Das kündigte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Dienstag am Rande des Prozesses an.

Genscher: Pfahls ohne Einfluß auf Panzer-Geschäft

Der frühere Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) sagte am Dienstag als Zeuge vor dem Augsburger Landgericht aus, Pfahls habe niemals versucht, ihn im Zusammenhang mit dem Panzer-Deal zu beeinflussen.

Nemetz sagte, er erwarte von Kohl eine Antwort auf die Frage, ob der Bundeskanzler 1990 dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker bei dessen Deutschlandbesuch die Lieferung von Fuchs-Radpanzern zugesagt habe. Und wenn dies so sei, dann solle Kohl auch noch mitteilen, wen er wann über diese Zusage informiert habe.

„Diffuse Grenze zur Bestechlichkeit“

Wenn sich dabei herausstelle, daß Pfahls gar keinen entscheidenden Einfluß auf die Panzerlieferung hatte, werde die Staatsanwaltschaft auf den strafrechtlich weniger schwerwiegenden Tatbestand der Vorteilsannahme plädieren. „Die Grenze zur Bestechlichkeit ist relativ diffus“, verteidigte Nemetz den angedeuteten Teilrückzug der Staatsanwaltschaft.

Auf Vorteilsannahme will auch die Verteidigung von Pfahls hinaus. Der Angeklagte hat zwar gestanden, vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber etwa 1,9 Millionen Euro erhalten zu haben. Allerdings handle es sich dabei um die Bezahlung von allgemeiner Lobbyarbeit und nicht um Bestechung. Die Verteidigung strebt eine Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft an, in die auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung schon einbezogen wäre. Dann könnte Pfahls unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft bereits im September wieder aus dem Gefängnis entlassen werden.

„Finanzielle Flankierung“

Auch Nemetz geht inzwischen davon aus, daß Pfahls nicht unbedingt für einen konkreten Fall bestochen wurde. Womöglich habe Schreiber mit dem Geld „den Boden für künftige Vereinbarungen“ bereiten wollen oder durch die „finanzielle Flankierung“ dafür sorgen wollen, daß „ja nicht doch noch was schiefgeht“. Schreiber habe wohl gewährleisten wollen, daß alles „wie geschmiert läuft“, sagte Nemetz.

Der frühere Vizekanzler Genscher schilderte die außenpolitischen Rahmenbedingungen der umstrittenen Panzer-Lieferung. Es sei damals ein „Zeichen unserer Solidarität“ gegenüber den Vereinigten Staaten gewesen, die Fuchs-Panzer in die Krisenregion am Golf zu schicken.

„Aufpasser von Franz Josef Strauß“

Genscher sagte, für ihn als Außenpolitiker sei 1990 vor allem wichtig gewesen, welche Auswirkungen der erste Golfkrieg auf die noch nicht völlig abgeschlossene deutsche Wiedervereinigung haben könnte. „Insofern waren meine Prioritäten damals ganz andere“, sagte Genscher.

Den Angeklagten Pfahls beschrieb er als „Aufpasser von Franz Josef Strauß“ in der damaligen Bundesregierung. Er selbst habe die Lieferung unter den damaligen politischen Umständen für unvermeidlich gehalten. Die Bundesregierung habe ihr schon deshalb zustimmen müssen, um die Vereinigten Staaten nicht zu vergrätzen.

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