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Opfer der sowjetischen Besatzungszeit Von den Sowjets verurteilt, von Russland rehabilitiert

28.10.2009 ·  Sie waren einfach verschwunden und kehrten nie mehr zurückgekehrt. Nun hat die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft mehrere Tausend Deutsche rehabilitiert, die nach 1945 aus politischen Gründen verschleppt, verurteilt und hingerichtet worden waren. Womöglich müssen auch damalige Enteignungen rückgängig gemacht werden.

Von Reinhard Müller
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Tausende sind einfach verschwunden und nie mehr zurückgekehrt. Verschleppt, von sowjetischen Militärgerichten verurteilt, hingerichtet. Einmal hatten die Russen die Vorgabe, 20.000 Leute zu verurteilen. Eines der Opfer erfuhr erst kurz vor seinem Tod fünfzig Jahre später von seiner Rehabilitierung. Manchem Hinrichtungsopfer wurde vorgeworfen, NSDAP-Mitglied gewesen zu sein. Ein anderer verschwand wegen „konterrevolutionärer Sabotage“, weil er angeblich etwas aus einem Betrieb entwendet hatte. Die Hinterbliebenen blieben oft Jahrzehnte im Ungewissen, hofften gar noch auf eine Rückkehr.

Erst das Ende der Sowjetunion sorgte für eine neue Offenheit. Wer aus politischen Gründen verurteilt wurde, kann in Russland rehabilitiert werden. Für diejenigen, denen Propagandadelikte vorgeworfen wurden, gilt das ausnahmslos; ansonsten wird der Einzelfall geprüft. Geht es um Kriegshandlungen, gibt es in der Regel keine Rehabilitierung. Allerdings werden hierzu auch nur wenige Anträge gestellt.

Anlaufstelle für Rehabilitationsverfahren in Dresden

Gewissheit über das Schicksal der Verurteilten gibt für viele heute die „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“. Die ursprüngliche Aufgabe der im September 1999 eröffneten Dokumentationsstelle war es, eine Datei über Opfer der NS-Zeit und der sowjetischen Besatzungszeit für Sachsen zu erstellen. Vom Jahr 2000 an war die Dokumentationsstelle unter der Leitung des Historikers Klaus-Dieter Müller im Auftrag der Bundesregierung mit einem internationalen Projekt für sowjetische und deutsche Kriegsgefangene befasst. Sie gab ein „Schicksalsbuch“ mit den Namen und Begräbnisorten sowjetischer Opfer des Zweiten Weltkriegs in Sachsen heraus.

Mit Duldung des Auswärtigen Amts entwickelte sich die Dresdner Dokumentationsstelle zudem neben dem Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft in Moskau zu einer Anlaufstelle für die nicht zuletzt seit der Kohl-Jelzin-Erklärung von 1992 möglichen Rehabilitationsverfahren. Anfang Juni des vergangenen Jahres übertrug das Auswärtige Amt die Wahrnehmung von Rehabilitierungsaufgaben offiziell der Dresdner Dokumentationsstelle. Ihr Leiter Müller hat ausgezeichnete Kontakte nach Russland, Weißrussland und in die Ukraine. Seine Dokumentationseinrichtung ist die einzige deutsche Institution, die auch Akteneinsicht beim russischen Inlandsgeheimdienst FSB in Moskau bekommt. Müller erhielt im Mai dieses Jahres den höchsten russischen Orden, den ein Ausländer bekommen kann.

Enteignungen können möglicherweise rückgängig gemacht werden

Die Rehabilitierung von Deutschen durch Russland kann auch vermögensrechtliche Folgen in Deutschland haben. Das überrascht auf den ersten Blick. Schließlich gilt bis heute der sogenannte Restitutionsausschluss. Bis heute wird erbittert darüber gestritten: Gab es diese Vorbedingung zur deutschen Einheit oder nicht? Hat die Sowjetunion die Wiedervereinigung davon abhängig gemacht, dass die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 nicht mehr rückgängig gemacht werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass dieser Restitutionausschluss nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Insofern ist der Streit, ob es diese Bedingung gab, was mittlerweile einige Politiker bestreiten, insofern ein akademischer, als es bisher keine politische Mehrheit dafür gibt, am Rückgabe- und Entschädigungsrecht etwas zu ändern. Politiker von Union und FDP jedenfalls haben vor der Bundestagswahl versprochen, Härten zu lindern, doch das Thema jetzt erst einmal aufgeschoben.

Doch auch der Rechtsweg muss nicht erfolglos sein. So hat der Berliner Anwalt Stefan von Raumer seit Jahren die russische Rehabilitierungspraxis im Blick. Denn immerhin ist eine Rückgabe nach dem Vermögensgesetz möglich, wenn der Vermögensentzug im Zusammenhang mit einer rechtsstaatswidrigen Maßnahme stand und wenn rehabilitiert wurde. Zwar dachte der deutsche Gesetzgeber dabei nicht an russische Rehabilitierungen. Doch immerhin ging das Bundesverwaltungsgericht auf Raumers Argumentation ein.

In jenem Fall war der Vater des Klägers Inhaber einer Klosterbrauerei und Eigentümer des dazugehörigen Grundstücks. Er wurde vom NKWD als angeblicher Propagandist der NSDAP verhaftet und ohne Anklage im Lager Buchenwald eingesperrt. 1948 wurden Brauerei und Grundstück enteignet und in „Volkseigentum“ überführt. Der Sohn verlangte die Rückgabe, scheiterte jedoch mit dem Hinweis auf den Restitutionsausschluss. Im Lauf des Klageverfahrens legte der Sohn eine Rehabilitierungsbescheinigung des russischen Generalstaatsanwalts vor sowie eine Bescheinigung, dass sich in den Archiven des NKWD keine Unterlagen zu jener Enteignung fanden.

In dem konkreten Fall entschieden die Leipziger Bundesverwaltungsrichter zwar nicht auf Rückgabe, aber führten gleichwohl aus, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Rehabilitierung nach russischem Recht unter bestimmten Voraussetzungen „auch zu vermögensrechtlichen Ansprüchen in Bezug auf die von deutschen Stellen beschlossenen Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage führen kann“. Denn falls Russland rehabilitiere, „ist gewissermaßen der sowjetische Unrechtsbeitrag zu dieser Entscheidung nachträglich beseitigt“.

In der Folge kam es dann nach langen Prozessen zu ersten Rückgaben von Eigentum. Voraussetzung für einen Rückgabeanspruch ist, dass der heute Rehabilitierte nicht nur zu einer Haft- oder Todesstrafe verurteilt wurde, sondern auch zur Einziehung seines Vermögens. Zudem muss der Rehabilitierte noch am Tag seiner Verurteilung Eigentümer eines Vermögenswertes, etwa eines Grundstücks, gewesen sein. Die Tausende sowjetischer Rehabilitierungen werden also nicht zu ebenso vielen Eigentumsrückgaben führen. Bisher ist eben nur der sowjetische Unrechtsbeitrag getilgt.

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