13.07.2007 · Innenminister Schäuble treibt die Debatte um Online-Durchsuchungen mit kritischen Worten an die SPD weiter an. SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz deutete derweil Kompromissbereitschaft an, forderte jedoch „strengste rechtsstaatliche Hürden“.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die SPD wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Online-Durchsuchungen kritisiert. Zugleich bekräftigte er seine Forderung nach weitreichenden Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Abwehr terroristischer Bedrohungen. Der Innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz gestand ein, man werde an einer Online-Untersuchung grundsätzlich nicht vorbeikommen. Er mahnte jedoch „strengste rechtsstaatliche Hürden“ an. An eine rasche Einigung der Koalition glaube er nicht, ein Ergebnis erwarte er mit Blick auf die Bedenken seiner eigenen Partei erst in einigen Monaten.
Schäuble sagte, BKA-Beamte sollten künftig präventiv Wohnungen verwanzen können. Der so genannte Lauschangriff solle auch dann zugelassen werden, wenn womöglich Privatgespräche geführt werden. Nach den Vorstellungen des Innenministers soll dann ein „Richterband“ mitlaufen. Ein Richter höre das mitgeschnittene Gespräch anschließend ab und übergebe der Polizei nur jene Teile, die nicht die Privatsphäre der bespitzelten Personen beträfen.
„In sich ein bisschen widersprüchlich“
Zugleich kritisierte Schäuble den Koalitionspartner. Er könne nicht richtig verstehen, warum diejenigen, die solche Durchsuchungen früher zugelassen hätten, jetzt sagten: „Wir wissen gar nicht, ob man das braucht und ob man es kann“. Die rot-grüne Bundesregierung habe Computerüberwachungen nicht gerade ablehnend gegenüber gestanden. Das sei „in sich ein bisschen widersprüchlich“.
Der CDU-Politiker betonte, er wolle eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen. „Dem Bundeskriminalamt sind durch die Föderalismusreform Zuständigkeiten in der Gefahrenabwehr übertragen worden. Dazu braucht das BKA die gesetzlichen Instrumente.“
Viel Skepsis in der SPD-Fraktion
SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz sagte, in seiner Fraktion gebe es zwar große Vorbehalte, man müsse sich mit dem Thema aber auseinandersetzen. Er habe immer die Auffassung vertreten, „dass wir eine Online-Durchsuchung brauchen“, betonte der Sozialdemokrat. Dafür müssten die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausgelotet werden. In der SPD-Fraktion herrsche bei dem Thema jedoch noch viel Skepsis.
Rechtliche Voraussetzungen müssten ein Richtervorbehalt, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine Benachrichtigungspflicht des Bundeskriminalamtes sein. „Ich bin der Auffassung, das wir uns mit dem Thema auseinandersetzen müssen“, um „die schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen zu klären“.
Schäuble kritisiert Ablehnungder SPD
Josef Bujtor (Mramorak)
- 13.07.2007, 15:50 Uhr