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Öffentlich-rechtliche Onlinepräsenz Bestellte Wahrheiten

21.07.2010 ·  Online ist Rundfunk: Plagten sich ARD und ZDF bislang wenigstens pro forma mit der Auflage herum, ihre Angebote im Internet sollten nicht „presseähnlich“ sein, sind sie nach der Vorstellung des früheren Verfassungsrichters Papier nun aller Rechtfertigungszwänge ledig.

Von Michael Hanfeld
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Du bist Rundfunk, ich bin Rundfunk, wir alle sind Rundfunk. Sie betreiben einen Blog im Internet? Dann sind Sie Rundfunk. Sie arbeiten für einen Verlag, bei einer Zeitung, einer Zeitschrift, die einen Online-Auftritt unterhält, mit Texten, Bildern, kurzen Filmen?

Dann arbeiten Sie für den Rundfunk. Eigentlich ist jeder Rundfunk, der eine Website betreibt. Und eigentlich muss sich jeder dafür rechtfertigen, denn für den Rundfunk braucht man entweder eine Lizenz vom Staat oder muss ihn direkt im Auftrag des Staates betreiben, so wie die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.

Das ist die Konsequenz, die der ehemalige Verfassungsrichter Papier in einem Gutachten zur Zulässigkeit der Online-Auftritte von ARD und ZDF nahelegt. Plagten sich die Anstalten bislang wenigstens pro forma mit der im Rundfunkstaatsvertrag vage formulierten Auflage herum, ihre Angebote sollten nicht „presseähnlich“ sein, sind sie nach der Vorstellung Papiers nun aller Rechtfertigungszwänge ledig. Denn „presseähnlich“ sei, was im Internet im Maßstab eins zu eins wie eine gedruckte Zeitung aussieht - also fast nichts.

Und alles andere im Internet ist was? Rundfunk, sagt der von den Rundfunksendern mit Rundfunkgebühren bezahlte Rechtsfachmann. Und wo in Deutschland Rundfunk ist, da gilt der „Grundversorgungsauftrag“ der Öffentlich-Rechtlichen, die auch im Internet die einzig wahre Informationsquelle darstellen. Also sind die vielen hundert Millionen Euro, welche die Sender fürs Internet ausgeben, richtig angelegt.

Die Mitteilung, mit welcher die Gremienchefs der ARD auf das von uns allen bezahlte Papier hinweisen, trägt den Titel „Presse macht Rundfunk“. Es verkündet nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus. Das Internet, die Presse werden zum Rundfunk und zu einer hoheitlichen Aufgabe erklärt. Zuletzt hat der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof in einem Gutachten bestätigt, dass künftig nicht mehr Gerätenutzer, sondern alle Haushalte für die Rundfunkgebühr herangezogen werden.

Jetzt stellt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier fest, im Internet sei alles Rundfunk und die Bahn frei für ARD und ZDF. Das wirkt wie ein geschlossener Kreis bestellter Wahrheiten. Wann ist damit endlich Schluss?

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