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NPD Verbot auf kaltem Wege

20.11.2008 ·  Auf kaltem Weg soll nun die NPD aus dem Weg geräumt werden - weil das dafür vom Grundgesetz vorgesehene Verbotsverfahren nicht erfolgreich war. Dabei hindert niemand die Verfassungsorgane daran, es noch einmal mit einem Verbotsantrag zu versuchen.

Von Reinhard Müller
Artikel Lesermeinungen (6)

Ein Fall für die Psychoanalyse ist es wohl noch nicht, fest steht aber: Union und FDP haben ihr krachendes Scheitern im NPD-Verbotsverfahren immer noch nicht verarbeitet. Das zeigt wieder einmal der Vorstoß, der NPD den für die Partei lebenswichtigen staatlichen Geldfluss abzudrehen. Natürlich ganz ordnungsgemäß, mit einer Verfassungsänderung. Aber nur, wenn zweifelsfrei geklärt sei, dass das auch möglich ist.

Diese Garantie werden auch hundert Gutachter nicht geben können; schließlich ist recht offensichtlich, dass hier ein fragwürdiges Zwei-Klassen-System geschaffen würde: Auf kaltem Weg soll nun eine Partei (die Linkspartei sei nicht so verfassungsfeindlich, wird schon versichert) aus dem Weg geräumt werden – weil das dafür vom Grundgesetz vorgesehene Verfahren nicht erfolgreich war. Dabei hindert niemand die Verfassungsorgane daran, es noch einmal mit einem Verbotsantrag zu versuchen; mit besserer Vorbereitung und angesichts einer jetzt schon veränderten Verfassungsrichterbank.

Oder ist man sich insgeheim bewusst, dass die eigenen Argumente zu schwach sind?

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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