Das ist ein lehrreiches NPD-Verfahren: Der Bundesgerichtshof hat die Post dazu verpflichtet, eine Wurfsendung der Partei zu verteilen - der Partei also, die nach dem Willen eines Großteils der politischen Klasse in Bund und Ländern verboten werden soll. Entsprechend hatten das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden der Post Recht gegeben. Dabei mag unterschwellig eine Rolle spielen, dass Rechtsextremisten auf Sachsens Straßen und Plätzen wahrnehmbar sind - ganz anders als im beschaulichen Karlsruhe. Doch auch wenn es schwerfällt: Nicht anders als nüchtern kann über hochsensible Fragen von Meinungsfreiheit und politischem Wettbewerb entschieden werden.
Das heißt überhaupt nicht, dass Schläger und Volksverhetzer geduldet werden müssen. Aber die Post hatte nichts dazu vorgetragen, dass etwa mit der NPD-Postwurfsendung strafbare Inhalte verbreitet würden. Das ist ein Wink für alle, die ein abermaliges Verbotsverfahren immer noch für einen Selbstläufer halten oder die der Auffassung sind, die Menge des (durch V-Leute?) gesammelten Materials sei schon ein entscheidendes Argument.
Grundrechte sind kein Freibrief
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt auch in anderer Hinsicht zur rechten Zeit: Auch Abstoßendes, Geschmackloses, Empörendes darf gezeigt und getragen - und natürlich auch als solches benannt werden. Das unterscheidet den liberalen Staat ja gerade von Regimen, die festlegen, was geschmackvoll ist, oder Regeln zur Religionsausübung über alles stellen. Das erfordert freilich eine Kultur, die offenkundig auch viele im Westen nicht verinnerlicht haben. Es ist nicht jedem gegeben, in souveräner Gelassenheit Anwürfe zu ertragen, die sein Weltbild erschüttern - und darauf nicht mit Gewalt, sondern durch Wort und Schrift oder mit Hilfe von Gerichten zu reagieren.
Die an einer offenen, friedlichen Auseinandersetzung Interessierten sollten aber in ihrem eigenen Interesse darauf hinweisen, dass die Grundrechte kein Freibrief für gezielte Provokationen zur Spaltung der Gesellschaft sind. Zu unserer Grundordnung gehört schließlich nicht nur der Straftatbestand der Volksverhetzung, sondern auch der des Verunglimpfens von Religionen. Eine Gesellschaft wiederum, in der man sich nicht über Religion lustig machen darf, ist nicht frei.
Endlich gibt es einer zu: wir sind keine freie Gesellschaft!!
Dietrich Wollheim (tillwollheimgmx.de)
- 21.09.2012, 13:26 Uhr
"Volksverhetzung"
Axel Heinzmann (AxelHeinzmann)
- 21.09.2012, 12:39 Uhr
Formulierungsfehler
Stefan Derrick (stefan.derrick)
- 21.09.2012, 01:23 Uhr
"Auch Geschmackloses darf gezeigt werden"
Marie Louise (marielouise1)
- 20.09.2012, 23:41 Uhr
Wie kommen Sie auf das Thema "Geschmack"?
Ulrich Mayer (Bayer01)
- 20.09.2012, 23:04 Uhr