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NPD-Debatte Schily geht gegen Nazis vor

11.02.2005 ·  Bundesinnenminister Schily und Justizministerin Zypries wollen durch schnelle Gesetzesänderungen dafür sorgen, daß Neonazis nicht mehr vor Gedenkstätten demonstrieren dürfen und NS-Verherrlichung als Volksverhetzung gilt.

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Mit Blick auf angekündigte Demonstrationen von Rechtsextremisten zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai will die Regierung kurzfristig das Versammlungs- und Strafrecht verschärfen. Das teilten Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) am Freitag in Berlin mit.

Keine Nazi-Demos vor Gedenkstätten

Das Versammlungsrecht soll so verändert werden, daß rechtsextremistische Versammlungen vor Gedenkstätten an die NS-Gewaltverbrechen verboten werden können. Dies würde auf jeden Fall auch für das neue Holocaust-Mahnmal in Erinnerung an die ermordeten Juden in Europa im Zentrum Berlins gelten.

Zugleich soll der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auch auf die Verherrlichung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erweitert werden. Beide Veränderungen richten sich kurzfristig gegen die angekündigten Demonstrationen von Rechtsextremisten am 8. Mai in Berlin. Offen ist noch, ob die Vorschläge Koalitionsentwürfe werden und ob die Union sie unterstützt.

„Die ganze Welt blickt auf Deutschland“

Schily verwies auf zunehmende „provozierende rechtsextremistische Aufmärsche“ vor ehemaligen Orten der NS-Herrschaft. Zypries begründete die Verschärfung des Strafrechts mit bestehenden Gesetzeslücken: „Rechtsextremisten dürfen nicht von Strafbarkeitslücken profitieren.“

Die Eile des jetzigen Verfahrens begründete sie mit der internationalen Resonanz auf den 8. Mai: „Die Aufmerksamkeit der ganzen Welt ist dann auf Deutschland gerichtet.“

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