Man kann die Aufregung ja verstehen: In einem Parteiverbotsverfahren wollen die staatlichen Organe ihrem „Gegner“ keinen Vorteil verschaffen; er soll am besten erst vor dem Verfassungsgericht erfahren, was gegen ihn aufgefahren wird. Andererseits ist der erste Anlauf, die NPD zu verbieten, gerade deshalb gescheitert, weil die Führung der Partei von V-Leuten durchdrungen war. Es war nicht klar, welche Information wirklich aus der NPD kam und welche vom Staat.
Deshalb hat man sich nun bemüht, vor allem aus öffentlichen Quellen zu schöpfen: Da kommt in der Tat, man ahnt es, Widerliches zum Vorschein. Eine lange Liste etwa von schweren, durch NPD-Kader verübte Straftaten können die staatlichen Stellen dem Gericht offenbar aber nicht vorlegen. Der Zweite Senat ist auf das Verfahren vorbereitet und will es in angemessener Frist abschließen. Es wird dann öffentlich vor allem darüber gestritten werden, aus welchen Parolen sich ergibt, dass die NPD die freiheitliche Grundordnung in aggressiver Weise bekämpft. Und aus welchen nicht. Eine Traumquote ist garantiert.
Nun habe ich mir das auch mal das Werk zu Gemüte geführt
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 23.02.2013, 12:03 Uhr
Einheitsbreipartei und Mittelstrom vs NPD
Ralf Herbert Scherzer (R.H.Scherzer)
- 22.02.2013, 13:46 Uhr
Traurige Niederlage absehbar
Stefan Kugl (Kugll)
- 22.02.2013, 12:31 Uhr
Wenn alle unsere Parteien...
Kai-Uwe Lensky (zweifel1)
- 22.02.2013, 12:31 Uhr
Bitte Beispiele für verfassungsfeindliche Parolen etc.
Alina Duesselman (Malinkov)
- 22.02.2013, 11:12 Uhr