Straftaten, besonders Verkehrsdelikte, werden im Rechtsstaat Deutschland stets unnachsichtig verfolgt; Steuern treibt das Finanzamt, wenn nötig, mit Hilfe von Gerichten und Polizei ein. Nur wenn Regierungen verfassungswidrige Haushalte vorlegen und Parlamentsmehrheiten diese beschließen, musste dafür bisher niemand geradestehen. Hatte sich doch einmal eine Oppositionsfraktion dazu aufgerafft, ein Normenkontrollverfahren gegen ein Haushaltsgesetz anzustrengen, vergingen in der Regel viele Jahre bis zur höchstrichterlichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Schulterzuckend konnte man darüber hinweggehen. Denn oft standen dann die Kläger selbst in der Regierungsverantwortung und bedienten sich der gleichen Haushaltstricks, die sie als Oppositionelle noch vor Gericht gebracht hatten.
So nahm auch die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen die Drohung mit dem Verfassungsgericht auf die leichte Schulter, als sie mit dem Nachtragshaushalt für 2010 die zulässige Neuverschuldung um mehr als das Doppelte überzog. Diesmal aber machte ihr ein Eilantrag der Opposition einen Strich durch die Rechnung. Erstmals fällt der Verfassungsgerichtshof in Münster der amtierenden Landesregierung in den Arm, um sie daran zu hindern, einen möglicherweise verfassungswidrigen Haushalt zu vollziehen. Diese Premiere ist allein der Dreistigkeit zu verdanken, mit der sich Ministerpräsidentin Kraft über das Recht hinweggesetzt hat.
Für vorgezogene Wahlen kann Kraft sich nicht auf das Gericht berufen
Sollte sie das getan haben, um sich einen Vorwand für vorgezogene Wahlen zu verschaffen und ihre Minderheitsregierung in eine Mehrheitsposition zu bringen, so wird sie sich allerdings nicht auf das Gericht berufen können. Denn bis zur baldigen Entscheidung im Hauptverfahren lassen die Richter der Regierung genug Handlungsspielraum, um die laufenden Geschäfte ohne zusätzliche Kredite wahrnehmen zu können.
Darauf werden auch CDU und FDP pochen, die mit ihrer Klage eine vorzeitige Auflösung des Landtags riskierten. Das käme ihnen gegenwärtig sicher nicht gelegen. Die Grünen werden vielleicht gerade deshalb weiter auf Neuwahlen zusteuern. Frau Kraft aber dürfte am Dienstag die Lust darauf vergangen sein, schon bald wieder vor die Wähler zu treten. Denn als ertappte Haushaltssünderin hat die neue Landesmutter, die ihre Schuldenpolitik stets mit der „Sorge um künftige Generationen“ verbrämt, deutlich an Glanz verloren.
Ins GG sollte ein Artikel eingeführt werden, der für alle Staatshaushalte
Bryan Hayes (bhayes)
- 18.01.2011, 18:39 Uhr
Was die Grünen unter "Nachhaltigkeit" verstehen
Ralf Kowollik (InterNETkobold)
- 18.01.2011, 18:50 Uhr
Ertappte Sünder: Nein, es sind Polit-Kriminelle!
Adrian W.T. Dostal (Morgendaemmerung)
- 18.01.2011, 18:51 Uhr
Volksleistungsverbrennung gestoppt? Signalwirkung für das BVerfG?
Rupert Brasch (aepfelundbirnen)
- 18.01.2011, 19:03 Uhr
Wer ist verantwortlich für diesen Haushalt? Rot- Grün natürlich.
Steffen Rupp (steffenrupp)
- 18.01.2011, 19:05 Uhr