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Neuwahl? Karlsruhe hat das Wort

22.07.2005 ·  Nun ist wieder Karlsruhe am Zug: Der Zweite Senat des Bundesverfasungsgerichts könnte die Neuwahl im September noch stoppen. Das Verfahren, die Richter, alle Details - bei FAZ.NET.

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Mit der Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler für die Auflösung des Bundestags und eine Neuwahl im Herbst wird sich das Bundesverfassungsgericht befassen. Die Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) sowie mehrere Splitterparteien kündigten entsprechende Klagen an. Die Entscheidung wird der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts treffen - er kann die Neuwahl noch verhindern. FAZ.NET erklärt das Verfahren und stellt die Richter vor.

Art und Dauer des Verfahrens

Es gilt als sicher, daß das Verfassungsgericht angesichts der Bedeutung des Verfahrens mündlich verhandeln wird. Wann das sein wird und wie lange der Zweite Senat bis zu einer Entscheidung brauchen würde, ist noch ungewiß. Zwar heißt es, daß der zuständige Richter Udo di Fabio, der das Verfahren juristisch vorbereitet, sehr schnell arbeitet - an der Verhandlung, Beratung und Entscheidung müssen jedoch alle acht Richter des Senats mitwirken.

Klagerecht

Klagen können sowohl Abgeordnete als auch Parteien. Der Klage der Parteien werden von Verfassungsrechtlern jedoch keine großen Chancen eingeräumt. Deren Argument, durch die kurze Vorbereitungszeit auf die Wahl benachteiligt zu sein, wird mit dem Hinweis als wenig aussichtsreich eingeschätzt, daß auch alle anderen Parteien nach der Auflösung des Bundestages nur 60 Tage Zeit für den Wahlkampf hätten. Eine Ungleichbehandlung gebe es also nicht.

Ein Abgeordneter darf laut Bundesverfassungsgericht klagen, wenn er die Rechte verletzt sieht, die mit seinem Status als Mitglied des Bundestages verbunden sind. Und diese Rechte könnten durch eine vorzeitige Auflösung des Parlaments durchaus betroffen seien, hieß es in der ersten Entscheidung des Gerichts zur Vertrauensfrage 1983.

Eilverfahren und Wahltermin

Unter Verfassungsrechtlern ist heftig umstritten, ob das Gericht in einem Eilverfahren die Neuwahl vorläufig aussetzen könnte, um sich Zeit für eine längere Prüfung zu verschaffen. Einige Fachleute argumentieren, die nach der Auflösung des Bundestages vorgesehene 60-Tage-Frist für eine Neuwahl sei in der Verfassung und damit auch für das Verfassungsgericht unumstößlich festgeschrieben. „Diese Regeln richten sich an Bundestag und Bundespräsident, nicht aber an das Bundesverfassungsgericht“, hält der Münchner Staatsrechtsexperte Peter Huber dem entgegen. „Die Begründung des Bundespräsidenten ist geradezu schulmäßig aufgebaut und ist verfassungsrechtlich wie politisch nicht zu beanstanden“, sagte Huber.

Bei der Überprüfung der Vertrauensfrage des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) im Jahr 1983 beugten sich die Richter dem Zeitdruck und benötigten für das Urteil mitsamt einer mündlichen Verhandlung einen Monat. Damals billigten sie das Vorgehen Kohls, der nach einem erfolgreichen Mißtrauensvotum gegen seinen Vorgänger Helmut Schmidt (SPD) die Vertrauensfrage gestellt hatte. Mehrere Abgeordnete hatten dagegen geklagt.

Folgen einer erfolgreichen Klage

Sollte das Gericht im Gegensatz zu damals den Klägern recht geben, stellte es fest, daß Köhler mit seiner Entscheidung deren Rechte verletzt hat. Die Anordnungen müssen dann rückgängig gemacht werden, um einen verfassungsgemäßen Zustand wiederherzustellen.

Die Richter des Zweiten Senats

Winfried Hassemer ist Senatsvorsitzender und kam auf SPD-Vorschlag ans Gericht. Der 65 Jahre alte Linksliberale ist Strafrechtsprofessor an der Universität Frankfurt. Hassemer hat nicht allzuviel Vertrauen in Politiker. Von ihm stammt die Äußerung, daß der Gesetzgeber „weder bereit noch fähig“ sei, „sehr klare Urteile in fundamentalen Fragen zu fällen“.

Udo di Fabio ist im Streit über eine vorgezogene Wahl Berichterstatter im Senat. Der 51jährige kam 1999 auf einem CDU-Ticket ins Gericht. Dort gilt der Bonner Professor als erzkonservativ. Seine von der Senatsmehrheit abeichenden Voten hat der als äußerst selbsgewiß geltende Richter in einer Reihe von Urteilen belegt. Sein Votum könnte im Streit über die Neuwahl entscheidend sein.

Hans-Joachim Jentsch ist CDU-Mitglied und der „politischste“ aller Richter. Der 67jährige war Bundestagsabgeordneter der CDU und von 1990 bis 1994 Justizminister in Thüringen. Im geplatzten NPD-Verbotsverfahren vertrat er die Auffassung, das Gericht hätte wegen seiner besonderen Verantworung das Verfahren zu Ende bringen müssen.

Siegfried Broß kam 1998 auf CDU-Vorschlag ans Gericht. Einer seiner Kollegen ortete den Schwaben allerdings schon vor einiger Zeit als links „zwischen Gregor Gysi und Oskar Lafontaine“. Der 57 Jahre alte Jurist ist parteilos und gilt als europakritischer Verteidiger des Sozialstaates. Broß brachte das NPD-Verfahren mit zu Fall und verhinderte gemeinsam mit anderen Richtern ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Lerke Osterloh wurde von der SPD in den Senat geschickt. Dort ist die 60 Jahre alte Heidelberger Professorin spezialisiert auf Staats- und Steuerrecht. Die gebürtige Oldenburgerin erarbeitete die Grundlage für das Urteil zur Rentenbesteuerung vom März 2002.

Rudolf Mellinghoff kam 2001 auf CDU-Vorschlag nach Karlsruhe. Er war zuvor Richter am Bundesfinanzhof. Der kirchlich verwurzelte Rheinländer scheut sich nicht vor Kritik an Politikern und richterlichen Eingriffen in die Politik, wenn nach seiner Ansicht ein Verfassungsbruch droht.

Gertrude Lübbe-Wolff zog 2002 in den Zweiten Senat ein. Die Professorin für Staats- und Umweltrecht an der Uni Bielefeld leitete zuvor das Umweltamt der Stadt. Später wurde sie von der SPD als Verfasungsrichterin vorgeschlagen. Die Mutter von vier Kindern hat in Sondervoten wie im Urteil zum EU-Haftbefehl gezeigt, daß sie im Senat eine abweichende Meinung vertreten kann.

Michael Gerhardt wurde ebenfalls von der SPD vorgeschlagen und war zuvor Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die dort erworbene „Kontrollkompetenz“ komme ihm in Karlsruhe zugute, sagte er kurz dem Amtsantritt.

Quelle: FAZ.NET mit Berichten von Reuters, AFP
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