17.04.2009 · Hoffentlich sind die Entscheidungen gegen Kinderpornografie und die Internettauschbörse „Pirate Bay“ bloß der Anfang, denn sie verhindern nicht ganz, was sie verhindern sollten. Das Internet ist keine Welt für sich.
Von Jasper von AltenbockumEs gibt zwei Standardantworten auf Versuche, die Anarchie des Internets einzudämmen. Die eine argumentiert moralisch-tautologisch, Kritik am Internet zeige, dass das Internet noch immer nicht verstanden werde. Die andere argumentiert technisch-tautologisch, das Internet sei nicht einzudämmen, weil es eben „internet“ sei und deshalb keine Dämme kenne. Beides lebt von der Vorstellung, das Internet sei eine Welt für sich, eine tabula rasa, die alles zulässt, was in anderen Medienwelten längst als geschwätzig, dumm oder auch verbrecherisch erkannt, verhindert, geächtet oder geahndet wird. In der Behauptung, wer das Internet kritisiere, sei ahnungslos, schwingt seit jeher die Angst der Internetgötter mit, ihr angebliches digitales Paradies könne eines Tages verloren gehen.
Seit Freitag ist das so, und es ist zu hoffen, dass die Entscheidungen, die in Stockholm und in Berlin getroffen wurden, nur der Anfang sind. Die Bundesregierung hat ihr Versprechen wahrgemacht, mit Hilfe der Polizei Internetseiten sperren zu lassen, die Kinderpornografie verbreiten. Vor dem schwedischen Gericht wurden auf drastische Weise die Urheberrechte geschützt. Beides sind Entscheidungen, die längst überfällig waren, und sei es, um auf hanebüchene Zustände aufmerksam zu machen, die bislang mehr oder weniger achselzuckend zur Kenntnis genommen wurden.
Eine längst überfällige Entscheidung
Fahrlässig war diese Haltung schon immer, wenn es um Verbrechen geht – um die Anleitung, Ankündigung und Vereinbarung von Verbrechen, wie sie jedermann im Internet verbreiten und lesen kann, wie sie die Internetbetreiber nicht nur dulden, sondern wie im Falle von Kinderpornografie auch noch zu geschäftlichen Zwecken nutzen. Wer deshalb nun von „Zensurinfrastruktur“ spricht, sollte sich nicht an die Politiker wenden, die sich dazu gezwungen sehen, sondern an die Betreiber, die keinen Finger gerührt hätten, um den Bodensatz der Gesellschaft von ihren Seiten fernzuhalten. Dass es obendrein Betreiber gibt, die nun Grundrechte reklamieren, um den freien Zugang zu Kinderpornografie aufrechtzuerhalten, zeigt den ganzen Pfuhl der Branche.
Gegen das Stockholmer Urteil und die Berliner Verträge gibt es nur einen berechtigten Einwand: Sie können nicht ganz verhindern, was sie verhindern sollten. Aber gemessen an der Vertreibung aus dem selbsternannten Paradies ist das eine Bagatelle.