21.04.2010 · Das Nationale Stipendiengesetz ist überfällig, weil es Begabungen unabhängig vom Einkommen staatlich fördert und damit auch die Scheu vor Studienkosten nimmt. Die Vergabe an besonders begabte Studenten darf aber nicht an Bürokratie scheitern.
Von Heike SchmollWährend das private Stipendienwesen in anderen Ländern zu den tragenden Säulen der Bildungsfinanzierung gehört, hat sich Deutschland bisher den Luxus geleistet, besonders begabte Studenten nur zu einem verschwindenden Anteil zu fördern. Das Nationale Stipendiengesetz ist deshalb überfällig, weil es Begabungen unabhängig vom Einkommen staatlich fördert und damit auch die Scheu vor Studienkosten nimmt.
Es ist sinnvoll, dass die Hochschulen bei der Stipendienvergabe Studenten an sich binden und gezielt voranbringen können. Aber sie sollen die privaten Mittel für die Stipendienvergabe anwerben, die Stipendiaten auswählen, die Auszahlung regeln und regelmäßig prüfen, ob die Leistungen des Stipendiaten denn eine Fortzahlung rechtfertigen.
Wie ohnehin unterfinanzierte Hochschulen mit einer überlasteten Verwaltung das schaffen sollen, steht nicht im Nationalen Stipendiengesetz. Aus Nordrhein-Westfalen, wo seit einem knappen Jahr Landesstipendien vergeben werden, ist der Aufwand bekannt. Jedenfalls darf die Stipendienvergabe nicht an der Bürokratie scheitern.
Das erschwingliche Bildungswesen
Christian Roigk (Dubai1)
- 21.04.2010, 11:36 Uhr
Allein schon das Aussortieren,
Ursula Lange (Rattenmutter)
- 21.04.2010, 12:18 Uhr
Heike Schmoll Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
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