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Nachtflugverbot Und noch ein Wahlkampfthema

18.12.2007 ·  Ein „Nachtflugverbot" in Frankfurt, das 17 Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und fünf Uhr morgens erlaubt, ist ein gefundenes Fressen für die hessischen Oppositionsparteien: Sie werfen dem Ministerpräsidenten Wortbruch vor.

Von Thomas Holl
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Mit dem vom hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) unterzeichneten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist der Streit über ein Nachtflugverbot zu einem der zentralen Themen des Landtagswahlkampfs geworden - zumindest im Rhein-Main-Gebiet mit seinen zwei Millionen Einwohnern. Das von Rhiel verkündete „rechtssichere Nachtflugverbot“, das durchschnittlich 17 Starts und Landungen in der Zeit von 23 Uhr abends bis fünf Uhr morgens erlaubt, ist aus Sicht der Oppositionsparteien Grüne und SPD die „Vollendung eines eklatanten Wortbruchs“ von Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Beide Parteien, aber auch Bürgerinitiativen und Kommunen im Einzugsgebiet des Flughafens verweisen darauf, dass Koch am 20. September 2000 versprochen hatte, im Fall des Baus einer neuen Landebahn mit Rücksicht auf die Anwohner ein striktes Nachtflugverbot zu verhängen: „Deshalb wird es zwischen 23 und 5 Uhr keine geplanten Flüge mehr geben können.“ Zumindest in dieser Zeit sollten die vom Fluglärm betroffenen rund 120.000 Menschen ruhig schlafen können.

Koch: „Wenige Ausnahmen“ vorstellbar

Das geplante Nachtflugverbot, das auch die von Kochs Vorgänger Hans Eichel (SPD) 1998 eingesetzte „Mediationsgruppe“ empfohlen hatte, wird von der Lufthansa und anderen Fluggesellschaften sowie Wirtschaftsverbänden als Wettbewerbshindernis abgelehnt. Genau sieben Jahre später, am 20. September dieses Jahres, rückte Koch, der auch Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafenbetreibers Fraport ist, zum ersten Mal deutlich von einem absoluten Nachtflugverbot ab.

In einer Presseerklärung teilte Koch mit, dass er sich „einige wenige Ausnahmen bei Frachtflügen vorstellen“ könne. Diese Cargo-Flüge mit wichtigen Expressgütern nach Übersee müssten aber „einzeln genehmigt“ werden. Auch Johann Dietrich Wörner, Vorsitzender des Regionalen Dialogforums, in dem Ausbaugegner mit der Fraport und der Lufthansa über den Lärmschutz verhandelt hatten, sprach im September von höchstens 15 Flügen, die nachts toleriert werden könnten.

Absolutes Verbot wohl rechtswidrig

Als Grund für die von Kritikern als „Aufweichung“ des Nachtflugverbots bezeichnete Genehmigung von nun 17 Frachtflügen hatte Rhiel, aber in allgemeinerer Form zuvor auch schon Koch auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts 2006 zum Ausbau der Flughäfen in Leipzig und Berlin hingewiesen. Diese Entscheidungen ließen eine „absolute Null für planmäßige Flüge zwischen 23 und fünf Uhr rechtswidrig erscheinen“.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hatte in seiner Abwägung zwischen den Interessen der lärmgeplagten Anwohner und den Forderungen von Luftgesellschaften nach Nachtflügen auch auf die volkswirtschaftliche Bedeutung wichtiger Transporte per Flugzeug verwiesen.

Nur besonders lärmarme Maschinen

Aus diesem Grund sehen Rhiel und Koch im Falle eines absoluten Nachtflugverbots die Gefahr, dass klagende Fluggesellschaften vor Gericht die gesamte Regelung zur Einschränkung nächtlicher Flüge kippen könnten. Rhiel appellierte denn auch an die vom Fluglärm betroffenen Anwohner, den Beschluss zu akzeptieren, da er zumindest eine Halbierung der Zahl von derzeit rund 41 Nachtflügen bedeute.

Als weiteren Fortschritt nannte Rhiel auch die geplante Sperrung der neuen Landebahn zwischen 23 und 5 Uhr. Außerdem versprach der Minister weitere Linderung, da nur besonders lärmarme Maschinen fliegen dürften und solche, die wie die Flugzeuge von Lufthansa Cargo ihre Heimatbasis in Frankfurt haben.

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