Home
http://www.faz.net/-gpf-qwfy
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Nach Urteil zur Neuwahl „Wilde Debatte“ um Selbstauflösungsrecht

27.08.2005 ·  Nachdem Karlsruhe die vorzeitige Auflösung des Bundestages gebilligt hat, wird in Berlin über ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments diskutiert. Bundestagspräsident Thierse zählt zu den Befürwortern, aber es gibt auch prominente Gegenstimmen.

Artikel Bilder (2) Video (1) Lesermeinungen (2)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die vorzeitige Auflösung des Bundestages zu billigen, wird über ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages diskutiert.

Aus den Vorschlägen aus den Parteien und Bundestagsfraktionen, die in ihren Einzelheiten zur Änderung des Grundgesetzes nicht festgelegt sind, ergibt sich, daß die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat derzeit nicht erreichbar ist.

Zwar gibt es prominente Befürworter, zu denen in der SPD vor allem Bundestagspräsident Thierse gehört. Doch gibt es in allen Bundestagsfraktionen ebenso prominente Gegenstimmen.

Merkel dagegen, Schröder zurückhaltend

Vor einigen Wochen, als noch nicht einmal die Auflösungsentscheidung von Bundespräsident Köhler getroffen worden war, hatte sich schon die CDU-Vorsitzende Merkel gegen ein solches Vorhaben gewandt und damit auch Anregungen aus der CSU zurückgewiesen.

Bundeskanzler Schröder hat sich öffentlich bisher nicht festgelegt. Vieles spricht dafür, daß er in einem solchen Vorhaben kein Problem sieht, es zugleich aber auch nicht aktiv vorantreiben will.

Thierse hatte nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts geäußert, er bleibe bei seinem Vorschlag, „ein Selbstauflösungsrecht mit einem sehr hohen Quorum ins Grundgesetz aufzunehmen“. In der nächsten Legislaturperiode solle darüber „in Ruhe“ gesprochen werden. Thierse bezog sich auch auf die „nicht so leicht durchschaubare Art“, wie derzeit Wahlen vorgezogen werden könnten.

„Wie ein Auflösungsrecht ohne Nachprüfungsmöglichkeit“

Zuspruch bekam er vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Beck, der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, dem SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz und dem Grünen-Abgeordneten Schulz, der mit seiner Klage gegen das Vorziehen der Bundestagswahl gescheitert war. „Es liegt jetzt am Parlament, verloren gegangene Rechte zurückzugewinnen“, sagte Schulz. „Das Gericht hat die Position des Kanzlers gegenüber dem Parlament gestärkt“, sagte Schulz. Es hat dem Kanzler „so etwas wie ein Auflösungsrecht ohne Nachprüfungsmöglichkeit“ zugestanden.

Auch andere Politiker begründeten ihre Auffassung mit Hinweisen, die Vorgänge, die jetzt zur vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode geführt hätten, schwächten das Parlament und stärkten im Sinne einer Kanzlerdemokratie die Exekutive. Auch der grüne Rechtsexperte Volker Beck machte sich für eine entsprechende Grundgesetzänderung stark machte, wandte sich sein Stellvertreter Hans-Christian Ströbele entschieden dagegen. Die Bundesgeschäftsführerin der Partei, Steffi Lemke warnte dagegen vor einer „wilden Debatte“ darüber, ob die verlorene Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Anlaß sein solle, jetzt kurzfristig über eine Verfassungsänderung zu entscheiden, sei unangebracht. Dafür sei das Grundgesetz zu wichtig.

Schily: Nicht notwendig - Beckstein: Hohe Hürden

Weitere führende Politiker von Union, SPD, FDP und den Grünen äußerten Skepsis. Bundesinnenminister Schily sagte: „Ich halte es nicht für notwendig und auch nicht für wünschenswert, daß wir ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages einführen.“

Der bayerische Innenminister Beckstein (CSU) nannte das Vorhaben zwar denkbar, jedoch nur unter hohen rechtlichen Hürden. Beckstein warnte vor einer hohen Mißbrauchsgefahr durch die jeweilige Bundesregierung. Diese könne dann Wahltermine zu einem ihr günstigen Zeitpunkt beliebig festsetzen. Er könne sich ein Selbstauflösungsrecht nur vorstellen, wenn dieses an Gründe und eine sehr hohe Mehrheit gebunden sei. „Eine Dreiviertel Mehrheit oder sogar noch mehr“, nannte als Voraussetzung.

Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte, wenn „alle zwanzig Jahre“ eine Bundestagswahl vorgezogen werde, „sehe ich keinen Grund, das zu einer Verfassungskrise hochzureden“.

Ströbele: Gefahr des Mißbrauchs

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers (CDU) warnte vor einer Verfassungsänderung, weil diese dazu führte, schwierigen Fragen aus dem Weg zu gehen. „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben ja bewußt darauf verzichtet nach den Erfahrungen der Weimarer Republik.“

Auch der Grünen-Abgeordnete Ströbele warnte vor einer Mißbrauchsgefahr. Der „Berliner Zeitung“ sagte er. „Die Abgeordneten dürfen nicht den Erfüllungsgehilfen der Regierung spielen und sich dem Druck eines Kanzlers unterwerfen.“

„Hohes Quorum“

Bundespräsident Köhler hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Diskussion über ein Recht zur Selbstauflösung des Bundestags angeregt. Der Präsident ermunterte die Abgeordneten des Bundestages und die Parteien, über eine solche Änderung der Verfassung nachzudenken.

Nicht zum ersten Mal wird derzeit über ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags diskutiert. Bereits 1976 hatte die Enquetekommission „Verfassungsreform“ ein solches Recht des Parlaments vorgeschlagen. Auch Anfang der Neunziger Jahre wurde darüber nachgedacht, dem Bundestag - ähnlich wie in fast allen Landesverfassungen - die Befugnis zur Auflösung zuzugestehen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von ban.; AP, Reuters
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Brandsatz Syrien

Von Günther Nonnenmacher

In Syrien ist ein voll entfalteter Bürgerkrieg im Gang. Assad geht mit aller Härte vor, weil er fürchtet, dass jedes Nachgeben als Zeichen der Schwäche gewertet wird. Die Opposition hofft, das Regime mit der Zeit zu zermürben. Dieser Konflikt könnte den gesamten Mittleren Osten in Brand setzen. Mehr 2 1