18.07.2005 · Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über den EU-Haftbefehl ist der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli aus dem Gefängnis entlassen worden. Ein Rückschlag für die Terrorbekämpfung, findet Justizministerin Zypries (SPD). Die Regierung will nun schnell ein neues Gesetz vorlegen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das deutsche Gesetz zum EU-Haftbefehl ist der Terrorismus-Verdächtige Mamoun Darkazanli aus der Haft entlassen worden. Der Deutsch-Syrer kam am Montag aus dem Untersuchungsgefängnis in Hamburg frei.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte seine Entlassung angeordnet, nachdem die Karlsruher Richter das deutsche Gesetz zum EU-Haftbefehl für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt hatten. (Siehe auch: Deutsche Umsetzung des EU-Haftbefehls verfassungswidrig)
Zypries: Rückschlag für die Terrorbekämpfung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat das Urteil als weiteren Rückschlag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus bezeichnet und eine schnelle Änderung des Gesetzes angekündigt.
Die Freilassung Darkazanlis als Reaktion auf das Urteil sei ein weiterer Rückschlag, weil dem Mann laut Urteil vorgeworfen werde, als Schlüsselfigur des Terrornetzes Al Qaida agiert zu haben.
Neues Gesetz in vier bis sechs Wochen
Ein neues Gesetz zum EU-Haftbefehl solle binnen vier bis sechs Wochen vorgelegt werden. Das Urteil habe außerdem zur Folge, daß das Auslieferungsverfahren weiterhin bürokratisiert werde. Es sei jedoch kein Rückschlag für die Integration Deutschlands in die Europäische Union, da das Gericht die Auslieferung Deutscher an sich gebilligt habe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig erklärt. Damit müssen alle wegen eines EU-Haftbefehls in Auslieferungshaft einsitzenden Deutschen freigelassen werden. Wie viele Personen das insgesamt betrifft, konnte Zypries zunächst nicht sagen.
„Eine Ohrfeige“
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Hans-Christian Ströbele nannte das Karlsruher Urteil „eine Ohrfeige für Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung“. Diese hätten dem deutschen Europäischen Haftbefehlsgesetz, das nun für nichtig erklärt wurde, einhellig zugestimmt.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) hat den Bundestag nach dem Karlsruher Urteil zum EU-Haftbefehl aufgefordert, künftig selbstbewußter mit dem europäischen Recht umzugehen. Das Parlament müsse seine Kontroll- und Gesetzgebungsaufgabe bei der Umsetzung der Brüsseler Bestimmungen wahrnehmen, sagte Bosbach am Montag in Berlin. Mit der zentralen Aufgabe und der Verantwortung des Parlaments wäre es nicht vereinbar, wenn es zur bloßen „Umsetzungsmaschine“ für europäische Rechtsakte würde. „Alle an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorgane sollten die Kritik aus Karlsruhe sehr ernst nehmen, die in der Aufhebung des Gesetzes über den europäischen Haftbefehl durch das Bundesverfassungsgericht liegt.“ Es müsse sorgfältiger als bislang geprüft werden, welche Spielräume das europäische Recht dem deutschen Gesetzgeber lasse und welche zusätzlichen Sicherungen das Grundgesetz gebiete.
EU-Kommission: Berlin muß rasch handeln
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgerufen, so rasch wie möglich ein neues Gesetz zum europäischen Haftbefehl auf den Weg zu bringen. Ein Sprecher der Kommission sagte, daß das Urteil „die Gültigkeit des Rahmens für alle 25 Mitgliedstaaten“ bestätige. „Das Urteil unterstreicht die Verantwortung der Mitgliedstaaten und der jeweiligen Parlamente“, sagte er. „Wir appellieren an Deutschland, so schnell wie möglich die Mängel des Gesetzes zu beseitigen.“
Nach Angaben der Kommission hat auch das polnische Verfassungsgericht Bedenken gegen das polnische Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses. Allerdings gilt das Gesetz bis Ende 2006 fort. Bis dann muß in Polen ein Gesetz verabschiedet werden, das diese Bedenken berücksichtigt.
(Siehe auch Video: Video: Gesetz zum EU-Haftbefehl ist ungültig)