10.09.2010 · Der Vertrag zwischen der Regierung und den Betreibern der Kernkraftwerke über Sonderzahlungen gegen Laufzeitverlängerungen hat zu heftiger Kritik der Opposition geführt. Die Bundesregierung hat die Vereinbarung am Donnerstagabend im Internet veröffentlicht.
Von Andreas MihmDie Bundesregierung will die Betreiber der Kernkraftwerke bei einer Laufzeitverlängerung vor teuren Sicherheitsauflagen absichern. Im Fall von teuren Nachrüstungen dürfen die Konzerne ihre Zahlungen für den Öko-Energie-Fonds entsprechend reduzieren. Die Beiträge der Industrie minderten sich, wenn neue Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen die Summe von 500 Millionen Euro für ein Kernkraftwerk überstiegen, heißt es in den Vertrags-Eckpunkten zur Errichtung eines Förderfonds für Erneuerbare Energien. Das gleiche passiert, wenn die von Schwarz-Gelb bis 2016 befristete Atomsteuer erhöht oder verlängert wird. Auch kann der „Förderbeitrag“ sinken, wenn Laufzeiten oder Übertragungsmengen etwa im Fall eines Regierungswechsels „verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen“. 17 Atomkraftwerke gibt es in Deutschland.
Das Ministerium für Umwelt- und Reaktorsicherheit käme dagegen in eine Zwickmühle: Verschärfte Sicherheitsauflagen des Ressorts minderten die Summen für erneuerbare Energien, die das Haus fördern will. Minister Norbert Röttgen (CDU) hatte von Nachrüstkosten von bis zu 600 Millionen Euro je Meiler gesprochen.
Der von der Regierung mit den Betreibern der Kernkraftwerke Sonntagnacht paraphierte Vertrag über Sonderzahlungen gegen Laufzeitverlängerungen hat inzwischen zu heftiger Kritik der Opposition geführt. Dort war von einem „Geheimvertrag“ die Rede. Spekulationen über Nebenabreden wies Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) zurück. Am Donnerstagabend veröffentlichte die Regierung die Vereinbarung mit der Atomwirtschaft im Internet (zum PDF). Nach der Kritik hatte sie zwar angekündigt, das Dokument rasch vorzulegen - allerdings sollte die Vereinbarung zunächst den Fraktionen von Union und FDP zugeleitet werden.
Die Kernpunkte des zehnseitigen Vertrages sind seit Wochenanfang bekannt (siehe etwa Laufzeitverlängerung von durchschnittlich 12 Jahren): Die Betreiber zahlen für eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich 12 Jahren neben der Kernbrennstoffsteuer von 2,3 Milliarden Euro für 2011 bis 2016 einen zusätzlichen Abschlag von 300 Millionen Euro in den Jahren 2011 und 2012 sowie von jährlich 200 Millionen Euro für 2013 bis 2016. Dieser sich auf 1,4 Milliarden Euro summierende Betrag soll für erneuerbare Energien verwandt und von 2013 an durch Einnahmen aus der Versteigerung der CO2-Emissionszertifikate erhöht werden. Von 2017 an soll die Steuer durch eine Abgabe von 9 Euro je Megawattstunde Atomstrom ersetzt werden. Basis ist ein Preis von 53 Euro je Megawattstunde.
Klage gegen Brennstoffsteuer im Vertrag
In dem „Förderfondsvertrag“ sind vor allem Klauseln zur Absicherung dieser Ziele festgehalten worden, welche die Konzerne auch aus aktienrechtlicher Sicht reklamiert haben. Dort heißt es, der Bundesregierung sei bekannt, dass die Konzerne schon aus aktienrechtlichen Gründen gegen die geplante Brennstoffsteuer klagen müssten. Sie sichern aber auch zu, aus den durch die Laufzeitverlängerung erzielten Sondererträgen „einen Förderbeitrag zur Förderung der nachhaltigen Energieversorgung“ zu leisten. Dessen Höhe wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise und an den Strombörsenpreis gekoppelt. Werden Preismarken von 64 oder 43 Euro passiert, steigt oder sinkt der „Förderbeitrag“. 2019 soll die Regelung überprüft werden.
Die Zahlungen von 1,4 Milliarden Euro für 2011 bis 2016 werden als „nicht rückzahlbare Vorausleistung auf die ab 2017 geschuldeten Förderbeiträge“ bezeichnet. Sie fließen in ein „Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts“. Der größte Teil entfällt auf Eon, den Konzern mit den meisten Atomkraftwerken. 2011 und 2012 muss Eon jeweils 128 Millionen Euro in den Fonds zahlen, RWE 83 Millionen Euro, EnBW 65 Millionen und Vattenfall 24 Millionen Euro. Sollte die Brennstoffsteuer mehr als 2,3 Milliarden Euro erlösen, was als unwahrscheinlich gilt, sinkt der „Förderbeitrag“.