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Nach dem Beck-Vorstoß Piesacken mit Kinderschutz

14.12.2007 ·  Das Thema Kinderschutz im Grundgesetz eignet sich für die SPD besonders gut, die Union bloßzustellen, weil diese sich darüber nicht einig ist. Überhaupt wird inzwischen jede Initiative eines der Koalitionspartner misstrauisch von dem anderen beäugt.

Von Stephan Löwenstein
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Marlene Rupprecht gehört nicht zu jenen Abgeordneten des Bundestags, auf denen ständig das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit ruht. Am Donnerstag aber hatte die Sozialdemokratin einen bemerkenswerten Auftritt. Die Debatte ging über den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung, die Reden zuvor waren eingeleitet worden mit Hinweisen auf die erschütternden Fälle, die in jüngster Zeit Schlagzeilen gemacht hatten.

Eben noch hatte die Abgeordnete Miriam Gruß (FDP) den alarmistischsten Ton angeschlagen: Vielleicht brauche gerade in dieser Minute, da noch darüber geredet werde, ein Kind unsere Hilfe, es sei nicht fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf, da holte Frau Rupprecht die Debatte zurück in die Wirklichkeit. Sie verwies darauf, wie viel mehr Kinder durch Unfälle ums Leben kommen als durch Misshandlung, die SPD-Abgeordnete warnte vor zentralstaatlichem Aktionismus und rief aus: "Wir sind nicht die besseren Erzieher." Sie verwarf Vorstellungen, medizinische Vorsorgeuntersuchungen mit Zwang zu belegen - unter beifälligem Nicken der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).

„Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft“

Dann aber fügte Frau Rupprecht noch etwas hinzu, und obwohl Frau von der Leyen hier erklärtermaßen gleicher Ansicht ist, schien sich ihre Haltung gleich zu versteifen. Zwar seien auch Kinder Menschen, das habe das Bundesverfassungsgericht 1968 festgestellt. Doch hätten sie besondere Bedürfnisse, sie müssten als "Rechtssubjekte mit eigenständiger Persönlichkeit" anerkannt werden.

Darum müssten Kinderrechte ausdrücklich in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit unterstützte Frau Rupprecht ihren Parteivorsitzenden Beck, der tags zuvor mit einem Formulierungsvorschlag für eine solche Verfassungsänderung hervorgetreten war. Es solle heißen: "Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Maß an Gesundheit."

Es sei das Recht und die besondere Pflicht der Eltern, hierfür Sorge zu tragen. "Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft." Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese sagte am Donnerstag, diese Formulierung solle nicht als "Staatsziel", sondern als Ergänzung des Artikels 6 (Schutz von Ehe und Familie) im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Misstrauisch von dem anderen beäugt

Es gehört zu den klimatischen Eigentümlichkeiten dieser großen Koalition, dass inzwischen jede Initiative eines der Koalitionspartner misstrauisch von dem anderen beäugt wird, ob sie nicht eine kleine politische Bosheit gegen ihn enthält. So geschieht es auch jetzt mit dem Beckschen Vorstoß, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Und da muss man nicht lange suchen. Schließlich hat die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin ihrerseits das Thema Kinderschutz an sich gezogen, indem sie angekündigt hat, es auf dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Sprache zu bringen. Sie hat es damit zur "Chefsache" gemacht, wie der Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) in der Debatte am Donnerstag lobend hervorhob.

Allerdings eignet sich das Thema Verfassungsänderung für die SPD gut dazu, die Union zu piesacken, weil die sich selbst darüber nicht einig ist. Nicht nur die Bundesfamilienministern hat sich dafür ausgesprochen. Auch Bundeskanzlerin Merkel hat sich bei einer Gelegenheit dafür zumindest offen gezeigt. Auf einer Veranstaltung namens "Forum für Kinder" im August 2006 schlug zunächst der ehemalige Bundespräsident und Bundesverfassungsgerichtspräsident Roman Herzog vor, "Rechte der Kinder gegenüber ihrer Familie" in das Grundgesetz aufzunehmen.

Merkel vermeidet öffentliche Äußerungen

Frau Merkel griff das mit der Bemerkung auf, es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn den Belangen von Kindern zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt werde. Dies wird seither als Beleg dafür genommen, dass sie für eine Verfassungsänderung sei, was auch in der Umgebung der Kanzlerin als Auffassung Frau Merkels angesehen wird. Eine öffentliche Äußerung dazu hat sie aber seither vermieden.

Das hängt vermutlich mit dem starken Widerstand in der Unionsfraktion gegen eine solche Grundgesetzänderung zusammen. Nicht nur der Rechtspolitiker Jürgen Gehb (CDU) polemisiert kräftig dagegen, sondern auch der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) warnt vor diesem Schritt. Nach entsprechenden Beratungen im geschäftsführenden Fraktionsvorstand am Montag äußerte sich Kauder so auch in seinem Bericht in der Fraktionssitzung am Dienstag, ohne auf Widerspruch zu stoßen. Dies dürfte auch die Mehrheitsmeinung in der Union sein.

Der Subtext des SPD-Vorstoßes könnte also lauten: Seht her, die Kanzlerin macht große Worte und spielt sich zur Chefin auf, wenn es aber um konkrete Gesetzesinitiativen geht, kann sie sich gegen ihre eigenen Leute nicht durchsetzen. Und man würde sich nicht wundern, wenn an irgendeiner Stelle dann auch eine Parallele zu den Ankündigungen Frau Merkels über Managergehälter gezogen würde.

Nutzen oder Schaden?

Die Frage, welchen Nutzen und welchen Schaden eine Verfassungsänderung zur Folge hätte, ist damit freilich an den Rand gerückt. Das wesentliche Argument der Gegner einer Verfassungsänderung lautet, es sei schädlich, das Grundgesetz mit Artikeln aufzublähen, nur um Symbolpolitik zu betreiben. Schließlich garantiert das Grundgesetz die Menschenrechte, und dass das auch Kinder betrifft, bestreitet niemand.

Die Streitfrage ist eher, ob es nicht erforderlich sei, Kinder ausdrücklich zu erwähnen, da doch auch die "Pflege und Erziehung der Kinder" als das "natürliche Recht der Eltern" in Artikel 6 festgeschrieben ist. Oder, wie es kürzlich die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen in ihrer Eigenschaft als Unicef-Botschafterin formulierte: Wer es mit den Kinderrechten ernst nehme, müsse sich fragen lassen, warum der Tierschutz im Grundgesetz verankert sei, die Rechte von Kindern aber immer noch nicht.

Dass es aber nicht nur um Symbole, sondern auch konkrete Folgerungen gehen könnte, zeigen manche Argumente der Befürworter einer Verfassungsänderung. Sie verweisen gern auf ein Bildungsrecht auch der Kleinsten - was inzwischen zur Chiffre für Krippen und öffentliche Kinderbetreuung geworden ist.

Quelle: F.A.Z., 14.12.2007, Nr. 291 / Seite 4
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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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