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Nach Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulff kündigt Erklärung an – Merkel verschiebt Italienreise

 ·  Am Donnerstabend hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität Wulffs beantragt - nun hat der Bundespräsident für den Vormittag eine Erklärung angekündigt. Kurz danach will auch Bundeskanzlerin Merkel sich an die Öffentlichkeit wenden.

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Bundespräsident Christian Wulff hat für Freitag eine Erklärung angekündigt. Wulff werde sich um 11.00 Uhr im Schloss Bellevue äußern, teilte das Bundespräsidialamt mit. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte für 11.30 eine Stellungnahme an. Sie hatte eigentlich eine Reise nach Italien geplant, am Mittag hätte sie Ministerpräsident Monti treffen sollen. Nähere Angaben zu ihrer Erklärung teilte das Bundespresseamt zunächst nicht mit.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Donnerstagabend beantragt, der Bundestag möge die Immunität von Bundespräsident Wulff aufheben. Es gebe nach Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung von Medienberichten einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. „Selbstverständlich“ gelte trotz des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.

Andrea Nahles fordert Rücktritt

Es geht um Vorwürfe, Wulff habe sich vom Filmproduzenten Groenewold zu Urlauben einladen lassen. Dies ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass der Bundestag über die Aufhebung der Immunität des Staatsoberhaupts entscheiden muss.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles forderte am Freitag den Rücktritt Wulffs und sprach sich für einen überparteilichen Kandidaten aus. „Das Amt - so beschädigt wie es jetzt ist - braucht so eine Geste“, sagte sie am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“. Wulff sei in einer Situation, in der die Wahrnehmung seines Amtes nicht mehr möglich sei, sagte Nahles. Sie forderte ihn zum sofortigen Rücktritt auf. Er müsse „diese untragbare Situation“ klären. „Das heißt, dass Christian Wulff in der Pflicht ist, diesen Schritt heute zu gehen.“

Es sei unbedingt erforderlich, einen Kandidaten zu finden, der die Unterstützung aller demokratischen Parteien habe. Es gebe eine ganze Reihe guter möglicher Kandidaten - auch solche, die trotz eines Parteibuchs akzeptiert würden. Über Namen wollte Nahles  zunächst nicht spekulieren. Der parlamentarische Geschäftsführer der  SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sagte im Deutschlandfunk, Wulff habe sich als Präsident politisch völlig untragbar gemacht.

Özdemir: Wulff muss sein Amt ruhen lassen

Auch die beiden Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir forderten Wulff am Freitag auf, sein Amt umgehend ruhen zu lassen. „Es ist das Mindeste, dass Christian Wulff jetzt sein Amt ruhen lässt“, sagte Özdemir der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. Roth sprach sich im ARD-Morgenmagazin auch dafür aus, „dass der Immunitätsausschuss sehr schnell die Immunität von Christian Wulff aufhebt, damit die Staatsanwaltschaft das tun kann, was passieren muss: aufklären und ermitteln“.

Bundespräsident Wulff kündigt Erklärung an

Für den Fall eines Rücktritts Wulffs rief Roth zur Suche nach einem überparteilichen Kandidaten auf. „Es kann nicht sein, dass schon wieder nach parteipolitischen strategischen Überlegungen nach einem Kandidaten gesucht wird“, sagte die Grünen-Chefin. Es gehe jetzt darum, „die Autorität dieses Amtes wiederherzustellen“, das „eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft und unserem Staat“ habe. Ein Nachfolger Wulffs müsse daher „eine Bindewirkung in die gesamte Gesellschaft haben“.

Auch der Vorsitzende der Linkspartei Klaus Ernst und der Bundestagsfraktionschef Gregor Gysi halten einen Rücktritt Wulffs für nötig. „Wulff müsste aus meiner Sicht Konsequenzen ziehen“, sagte Ernst am Freitag in Kiel. Auch Gysi erklärte, der Bundespräsident habe keine andere Chance mehr. „Was wir brauchen, einen souveränen Bundespräsidenten, und er ist nicht mehr souverän. Das Ganze beschädigt das Amt.“

Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von Christian Wulff

Der Immunitätsausschuss des Bundestags wird sich womöglich noch in diesem Monat mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft beschäftigen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Strobl (CDU), sagte der Zeitung „Die Welt“: „Wenn ein solcher Antrag bei uns einginge, würden wir diesen im Ausschuss beraten und dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung geben, ob die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben wäre.“ Die nächste Sitzungswoche im Bundestag beginnt am 27. Februar.

Unions-Fraktionsvize Michael Meister erwartet, dass der Bundestag die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufheben wird. Er gehe davon aus, dass der Immunitätsausschuss und das Plenum dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover zustimmen würden, wenn dieser ein Aufklärungsbedürfnis hinreichend deutlich mache, sagte der CDU-Politiker am Freitag im Deutschlandradio Kultur.

Immunität sei nicht dazu da, um Einzelpersonen vor Strafverfolgung zu bewahren, sondern die Funktionsfähigkeit der demokratischen Instanzen zu wahren. Für Wulff gelte immer noch die Unschuldsvermutung. Die Entscheidung über seinen Rücktritt könne Wulff aber nur selber fällen. Er selbst sehe Wulff aktuell aber noch handlungsfähig. Zur Suche eines überparteilichen Kandidaten äußerte sich Meister zurückhaltend: „Wir haben eine Demokratie, und da sollte die Mehrheit einen geeigneten Kandidaten finden.“

SPD und Grüne für Aufhebung der Immunität

Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles kündigte an, ihre Partei werde der Aufhebung der Immunität zustimmen. „Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein“, sagte Frau Nahles. „In meinen Augen ist eine staatsanwaltliche Ermittlung mit dem Amt des Bundespräsidenten unvereinbar“, sagte sie. Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin und Renate Künast, forderten Wulff auf, sein Amt sofort ruhen zu lassen. „Wir werden dazu beitragen, dass zum frühstmöglichen Zeitpunkt seine Immunität aufgehoben wird“, kündigten die beiden an.

Die Staatsanwaltschaft erläuterte in ihrer Mitteilung, Aufgabe der angestrebten Ermittlungen sei es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag werde die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände ermitteln. Selbstverständlich gelte auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.

Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Er sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, Vergünstigungen angenommen zu haben. Angelastet werden ihm unter anderem die Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits für sein Haus, billiges Autoleasing und kostenlose Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch geschäftlich in seiner Zeit als Regierungschef in Niedersachsen zu hatte. Wulff regierte in Hannover zwischen 2003 und 2010.

Zuletzt sorgte ein Luxus-Kurzurlaub von Wulff und seiner Frau Bettina auf Sylt für Schlagzeilen - anfangs hatte Filmfondsmanager Groenewold den Urlaub bezahlt, Wulffs will die Rechnung nach Angaben seines Anwalts später in bar beglichen haben. Die damalige Wulff-Regierung in Niedersachsen hatte Groenewolds Firma auch eine Landesbürgschaft in Höhe von mehreren Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bei den vor knapp einem Monat aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Wulffs ehemaligen Sprecher und engsten Vertrauten Olaf Glaeseker gibt es noch kein Ergebnis. Derzeit prüft das Landeskriminalamt den beschlagnahmten Computer von Glaeseker. Der frühere Vertraute des Präsidenten steht unter Korruptionsverdacht. Er soll als Regierungssprecher in Hannover dafür gesorgt haben, dass ein Wirtschaftstreffen des Eventmanagers Manfred Schmidt vom Land Niedersachsen finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Gegen Schmidt wird wegen Bestechung ermittelt.

Noch am Donnerstagmittag hatte die Gruppe von vier Korruptionsermittlern in Hannover geäußert, sie prüfe angesichts des Amtes von Wulff äußerst sorgsam. Bei Ermittlungen gegen Personen, die der Strafverfolgungshürde der Immunität unterliegen, können Staatsanwälte sich nur auf öffentlich zugängliche Quellen stützen, nicht aber Zeugen befragen oder Akten einsehen. Denkbar ist weiterhin, dass die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen eingestellt werden könnten.

Auch Ermittlungsverfahren gegen Groenewold

Die Staatsanwaltschaft wird zudem ein Ermittlungsverfahren gegen David Groenewold einleiten. Im Falle Wulff sehe sie „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen Anfangsverdacht der Vorteilsgewährung. Ihre Entscheidung, die Aufhebung der Immunität zu beantragen, habe sie „unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung“ und ohne politische Einflussnahme getroffen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die niedersächsische Landesregierung und die niedersächsische SPD sagten, sie bezögen zu laufenden Verfahren keine Stellung. Mit einer Aufhebung der Immunität wird ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im niedersächsischen Landtag zu Vorwürfen, Wulff habe als niedersächsischer Ministerpräsident dem Landtag die Unwahrheit gesagt, weniger wahrscheinlich.

Interaktiv: Unsere Bundespräsidenten

Die Immunität des Bundespräsidenten

Ebenso wie jeder Bundestagsabgeordnete genießt der Bundespräsident strafrechtliche Immunität, die im Grundgesetz garantiert ist. Das bedeutet, dass er wegen einer „mit Strafe bedrohten Handlung“ nur dann verfolgt werden darf, wenn der Bundestag vorher zustimmt. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ohne die Genehmigung nicht zulässig.

Der Antrag auf Aufhebung der Immunität muss von der Staatsanwaltschaft beim Bundestag gestellt werden. Darüber muss der juristischen Kommentarliteratur zufolge das Plenum des Bundestags entscheiden; die generelle Genehmigung, die der Bundestag für Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete erteilt hat, gilt nicht für den Bundespräsidenten.

Wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog in einem Grundgesetz-Kommentar schreibt, besteht die Immunität „nicht im Interesse der Einzelperson (...), sondern ausschließlich im Interesse „des Amtes“ bzw. im öffentlichen Interesse“. Dahinter steht der Gedanke, „dass ein so wichtiger Funktionsträger nicht durch (...) Freiheitsentziehungen oder durch die Überziehung mit beliebigen Strafverfahren an der Ausübung seiner Rechte und Pflichten gehindert werden soll“.

Von der Frage der strafrechtlichen Immunität zu unterscheiden ist die Anklage des Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag oder den Bundesrat. Dieses Verfahren dient letztlich dazu, den Präsidenten aus dem Amt zu entheben, wenn er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes gegen die Verfassung oder gegen ein Bundesgesetz verstößt.

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