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Mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher Abschiebestopp für Demjanjuk abgelehnt

08.05.2009 ·  Die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland wird immer wahrscheinlicher. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte am Donnerstag einen Stopp der Abschiebung ab.

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Schwere Niederlage für den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk im Ringen um seine Abschiebung nach Deutschland: Der Oberste amerikanische Gerichtshof lehnte am Donnerstag den Antrag des 89 Jahre alten Demjanjuk ab, seine Abschiebung zu stoppen. Richter John Paul Stevens habe seiner Entscheidung keine Begründung beigefügt, meldete die Zeitung „The Plain Dealer“. Dem Blatt zufolge könnten die Anwälte Demjanjuks den Antrag nun aber auch noch bei anderen Richtern des Supreme Court einreichen.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, von März bis Ende September 1943 als 23 Jahre alter Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Das Amtsgericht München hatte im März dieses Jahres Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Amerikanische Staatsangehörigkeit entzogen

Demjanjuk lebt in Seven Hills bei Cleveland (Ohio). Die Vereinigten Staaten haben ihm die Staatsangehörigkeit entzogen und wollen ihn abschieben. Demjanjuks Anwälte machen geltend, er sei sei schwer krank, und eine Abschiebung würde daher einer Folter gleichkommen. Die Einschaltung des Supreme Court gilt als möglicherweise letzter juristischer Weg, der in den Vereinigten Staaten noch für eine Blockade der Abschiebung nach Deutschland bleibt, nachdem Demjanjuk wiederholt bei niedrigeren Gerichtsinstanzen abgeblitzt war.

Video: Demjanjuk entgeht knapp Auslieferung nach Deutschland

Auch ein jüngster Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht wurde als unzulässig abgeschmettert. Laut einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss der 34. Kammer ist die deutsche Regierung nicht verpflichtet, eine Abschiebung Demjanjuks aus den Vereinigten Staaten zu verhindern. Denn auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung sei seine Abschiebung weiterhin möglich, hieß es zur Begründung. Eine Zurückschiebung Demjanjuks nach seiner Ankunft in Deutschland würde nicht in Betracht kommen, da die Bundesrepublik aufgrund des Haftbefehls verpflichtet sei, den Beschuldigten festzunehmen.

In Israel zum Tode verurteilt

Demjanjuk war schon einmal in Israel wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer Wachmann „Iwan der Schreckliche“ im Vernichtungslager Treblinka angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk aber 1993 frei, da seine Identität nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

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