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Münchner U-Bahn-Schläger Reste von Entwicklungsmöglichkeiten

02.07.2008 ·  Bilder im kollektiven Gedächtnis: Die Videoaufzeichnung aus der Münchner U-Bahn zeigt keine Betrunkenen, sondern junge Männer, die mit Präzision gegen ihr Opfer vorgehen. Am Dienstag wird im Prozess vor dem Landgericht München das Urteil gesprochen.

Von Albert Schäffer, München
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Am kommenden Dienstag soll das Urteil gegen die zwei jungen Männer gesprochen werden, die in der Münchner U-Bahn einen Pensionär angegriffen und schwer verletzt haben. Es ist eine Tat, die in das kollektive Gedächtnis der Republik eingebrannt ist – durch die Aufzeichnung, die eine Überwachungskamera von dem brutalen Verbrechen angefertigt hat und die bei der Fahndung nach den Tätern wieder und wieder auf den deutschen Fernsehschirmen zu sehen war. Sekunde für Sekunde ist festgehalten, wie die beiden Männer ihrem Opfer nacheilen, wie sie den 76 Jahre alten Mann zu Fall bringen, ihn mit Faustschlägen und Fußtritten traktieren, wie einer der Täter schließlich einen Anlauf wie bei einem Fußball-Elfmeter nimmt, um gegen den Kopf des Wehrlosen zu treten.

An fünf Verhandlungstagen hat die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I versucht zu klären, was die beiden Angeklagten zu dieser Tat gebracht hat. Es sind große Anstrengungen unternommen worden, das Geschehen am späten Abend des 20. Dezember 2007 mit der Begrifflichkeit der Strafgesetze und der psychiatrischen Lehrbücher in Übereinstimmung zu bringen – und doch bleibt Sprachlosigkeit zurück. Sprachlosigkeit darüber, dass mitten in einer deutschen Stadt ein alter Mann eine bloße Ermahnung, in der U-Bahn werde nicht geraucht, fast mit seinem Leben bezahlt hat. Sprachlosigkeit, dass bei beiden Angeklagten nicht von einem Versagen des Fürsorgestaats gesprochen werden kann – im Gegenteil: Vor der Tat fehlte es in ihren Biographien nicht an vielfältigen pädagogischen und therapeutischen Interventionsversuchen.

Brutale Misshandlungen

In besonderem Maße trifft dies auf Serkan A. zu, der zur Tatzeit zwanzig Jahre alt war. In der Hauptverhandlung wurde ein beklemmendes Bild seines Werdegangs gezeichnet. Als Kind türkischer Eltern in München geboren, litt er schon in frühen Jahren unter der Gewalttätigkeit seines alkoholabhängigen Vaters – bis hin zu brutalen Misshandlungen; er wurde an einen Stuhl gefesselt und auf die Fußsohlen mit einem Stock geschlagen, bis sie blau anliefen. Ohnmächtig musste er zuschauen, wie der Vater die Mutter attackierte und auch noch zutrat, als die Frau am Boden lag. Zeitweise wurde Serkan aus der Familie herausgenommen und in einem Kinderheim untergebracht; doch dauerhaft gelang es nicht, ihm eine Lebensperspektive aufzuzeigen, die sich von der in der Familie erfahrenen Gewalt unterschied.

Früh begann der Weg Serkans in die Delinquenz, mit Diebstählen und Einbrüchen – und früh zeigte sich eine große Aggressionsbereitschaft; in einem Jugendarrest griff er einen Justizbeamten an. 2005 wurde er wegen eines Raubs zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt; die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, obwohl die Richter seine Sozialprognose skeptisch einschätzten. Serkan nutzte diese Chance nicht; er führte weiter ein Leben mit Alkohol und Rauschgift, ein Leben, in dem er nur wenige Tage einer Beschäftigung nachging und pädagogische und therapeutische Hilfsangebote immer wieder ausschlug. Und dieses Leben ohne Sinngebung, ohne Orientierung, ohne Zukunftserwartung setzte er auch fort, nachdem er Vater einer Tochter geworden war – bis zu seiner Festnahme wenige Tage nach dem Verbrechen an dem Pensionär.

„Dissoziale Persönlichkeit“

Serkan ist in dem Verfahren durch den Münchner Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder, dem Direktor des angesehenen Heckscher-Klinikums, begutachtet worden – auch mit Blick auf die schwierigste Frage, die das Gericht in seinem Urteil beantworten muss: Ist der Angeklagte, der nach dem Jugendgerichtsgesetz als Heranwachsender gilt, nach dem Jugend- oder nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen? Steht er – in der gesetzlichen Begrifflichkeit – nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleich? Bei den Erläuterungen Freisleders in der Hauptverhandlung wurde spürbar, wie sehr der Gutachter mit dieser Frage gerungen hat, bis er zu einer gerade für einen Jugendpsychiater bitteren Überzeugung gelangte: Serkan sei eine „weitgehend verfestigte dissoziale Persönlichkeit“.

Folgt das Gericht dieser Einschätzung, hat sie weitreichende Folgen für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hat die Tat als versuchten Mord angeklagt; die Täter hätten, wie die rechtliche Terminologie lautet, billigend in Kauf genommen, dass ihr Opfer sterben könnte – also zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Bei dieser Bewertung, gegen die sich die Verteidiger der Angeklagten in ihren Plädoyers wandten, kommt der Videoaufzeichnung der Tat große Bedeutung zu: Wer sieht, wie Serkans Kumpan, der zur Tatzeit siebzehn Jahre alte Spyridon L., nach einem Anlauf mit voller Wucht gegen den Kopf des hilflos am Boden liegenden Opfers tritt, wird nicht leicht zur Überzeugung gelangen können, dass mit einem solchen maximalen Gewalteinsatz nur verletzt, aber nicht getötet werden sollte.

Schwindelattacken, Konzentrationsstörungen

Das Opfer, ein pensionierter Schulleiter, erlitt durch die Faustschläge und Fußtritte massive Schädelverletzungen mit mehreren Frakturen und Gehirnblutungen. Es gehörte zu den quälendsten Minuten in der Hauptverhandlung, als eine Gerichtsmedizinerin die Verletzungen schilderte und deutlich wurde, dass nur Zufall, Fügung, Glück – welches Weltverständnis auch immer gewählt wird – den alten Mann vor dem Tod bewahrt haben. Einen Mann, der sich, nachdem ihn die Täter nach seinem Hinweis, in der U-Bahn werde nicht geraucht, beschimpft – „Scheiß Deutscher“ – und bespuckt hatten, von ihnen wegsetzte. Und der doch nicht seinen Peinigern entkommen konnte, die ihm an der Endhaltestelle nacheilten und in einem Zwischengeschoss ohne jegliches Zögern zu Boden schlugen. An den Folgen des Verbrechens leidet er immer noch; in der Hauptverhandlung berichtete er, dass ihm seit der Tat Schwindelattacken und Konzentrationsschwächen zu schaffen machten.

Das Erwachsenenstrafrecht schreibt bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor; bei einem versuchten Mord kann – muss aber nicht – an ihre Stelle eine zeitige Freiheitsstrafe treten. Eine zusätzliche Milderungsmöglichkeit sieht das Jugendgerichtsgesetz für Heranwachsende vor, die nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden; hier kann das Gericht statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren verhängen. Diese Tür hat der Gutachter Freisleder für Serkan einen Spalt breit geöffnet; auch wenn dieser Angeklagte seit längerer Zeit therapeutisch nicht mehr erreichbar sei, gebe es Reste von Entwicklungsmöglichkeiten. Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussvortrag von einem „Hauch von Hoffnung“ und beantragte, Serkan nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren zu verurteilen.

Im fremden Land nicht Fuß gefasst

Für Spyridon L. ist allein das Jugendstrafrecht maßgeblich, auch wenn er im vergangenen Monat in der Untersuchungshaft volljährig geworden ist; maßgeblich ist das Alter zur Zeit der Tat. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Schlussvortrag, gegen Spyridon eine Jugendstrafe von neun Jahren zu verhängen – zehn Jahre sind das Höchstmaß im Jugendstrafrecht. Geboren in Thessaloniki, wuchs Spyridon bis zum Alter von elf Jahren in Griechenland auf. Anders als bei seinem Mitangeklagten Serkan gab es in seiner Kindheit zunächst hellere Episoden mit musischen und sportlichen Aktivitäten, auch wenn erste Schatten nicht ausblieben: Der Jugendgerichtshilfe berichtete Spyridon über brutale Züchtigungen durch den Vater. Der Umzug nach Deutschland brachte einen biographischen Bruch; Spyridon fasste in dem für ihn fremden Land nicht Fuß, schwänzte immer häufiger die Schule, gewöhnte sich an Alkohol und Rauschgift.

Im vergangenen Jahr wurde er stationär psychotherapeutisch behandelt. Nach der Entlassung nahm er sein vertrautes Leben aus Nichtstun und Drogenmissbrauch wieder auf – ein Leben, das in die Gewaltexplosion des 20. Dezember 2007 mündete. Eine Gewaltexplosion, die beide Angeklagte in der Hauptverhandlung durch große Mengen Bier erklären wollten, die sie am Tattag getrunken hätten; Serkan will zusätzlich noch Heroin konsumiert haben. Doch die Videoaufzeichnung zeigt nicht zwei wankende Gestalten, die mit unkontrollierten Bewegungen eine Schlägerei anzetteln – sondern zwei junge Männer, die sehr koordiniert ihrem ahnungslosen Opfer nacheilen und es mit kalter Präzision zu Boden werfen; die mit der gleichen Präzision ihre Schläge und Tritte setzen, bis hin zu dem Anlauf, um den Kopf mit maximaler Wucht zu treffen. Es ist eine Videoaufzeichnung, die beide Täter ihr Leben lang begleiten wird – ganz gleich, wie das Urteil ausfällt.

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Jahrgang 1957, politischer Korrespondent in München.

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