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Mordfall Metzler Anklage wegen Nötigung erwartet

19.02.2004 ·  Die Staatsanwaltschaft Frankfurt will an diesem Freitag bekanntgeben, ob sie wegen der Gewaltandrohungen im Zuge der Ermittlung im Morfall Jakob von Metzler Anklage gegen Polizei-Vizepräsident Daschner erhebt.

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Die Staatsanwaltschaft will an diesem Freitag das Ergebnis ihrer mehr als ein Jahr andauernden Ermittlungen und rechtlichen Prüfung im Fall des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner bekanntgeben.

Der Beamte hatte am 1. Oktober 2002 die Staatsanwaltschaft darüber informiert, daß er einen Kriminalbeamten angewiesen habe, einem Verdächtigen mit der Zufügung von Schmerzen zu drohen. Das betraf den Studenten Magnus Gäfgen, der damals wegen des Verdachts der Entführung des elfjährigen Schülers Jakob von Metzler zum Verhör ins Polizeipräsidium gebracht worden war. Daschner erklärte gegenüber Oberstaatsanwalt Rainer Schilling, er habe diese Anordnung in der - falschen - Annahme getroffen, das entführte Kind lebe noch und könne gerettet werden, wenn der Verdächtige den Aufenthaltsort preisgebe.

Im Verbotsirrtum?

Justizkreise rechnen damit, daß Daschner und der von ihm angewiesene Kriminalbeamte wegen Nötigung im besonders schweren Fall angeklagt werden. Dieser ergebe sich daraus, daß die Tat von Amtsträgern begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in den 13 Monaten der Ermittlungstätigkeit neben der Aufklärung der genauen Umstände der Gewaltandrohung mit Rechtsfragen befaßt. Unter anderem wurde überprüft, ob sich der Polizeivizepräsident im Verbotsirrtum befunden haben könnte, er also nicht habe wissen können, daß er sich möglicherweise strafbar machte. Auch die rechtliche Erörterung eines übergesetzlichen Notstandes und die Relation zwischen Strafgesetz und Polizeivorschriften spielten eine Rolle.

Mit einer Verzögerung von mehr als drei Monaten, die von der Staatsanwaltschaft mit internen Kommunikationsschwierigkeiten durch Krankheit und Urlaub und damit begründet wurden, man habe das laufende Verfahren im Entführungs- und Mordfall Jakob von Metzler nicht gefährden wollen, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Daschner Ende Januar 2003 eröffnet. Es ist eingetragen unter dem Verdacht der Aussageerpressung, einem mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedrohten Verbrechenstatbestand. Der einschlägige Paragraph sanktioniert Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt durch einen Amtsträger zum Erlangen einer Aussage in einem Strafverfahren. Daschner hat in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren und öffentlich erklärt, seine Gewaltandrohung sei nicht im Rahmen des Verfahrens von Metzler erfolgt, sondern sozusagen außerhalb strafrechtlicher Bestimmungen nach Polizeirecht in einem Versuch, ein Leben zu retten. In Zeitungsinterviews ging Daschner so weit zu erklären, für Situationen wie die, in der er sich befunden habe, sei seine Maßnahme unbezweifelbar berechtigt.

Gäfgen hat unter dem Eindruck der Drohung, die ein ebenfalls beschuldigter Kriminalbeamter aussprach, den Ort preisgegeben, an den er die Leiche des von ihm sofort nach der Entführung Ende September 2002 getöteten Kindes gebracht hatte. Er ist innerhalb weniger Monate angeklagt, vor Gericht gestellt und im Juli 2003 wegen Mordes zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei das Frankfurter Landgericht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat.

Quelle: tk., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Februar 2004
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